Ein umfassender Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Arztpraxis trägt entscheidend dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren, Unfälle im Praxisbetrieb zu vermeiden sowie die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern. Für eine höchstmögliche Arbeitssicherheit kommt es vor allem darauf an, potenzielle Gefahrenquellen in der Praxis zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten. Werden gesetzliche Vorgaben nicht umgesetzt oder Sicherheitsmängel nicht beseitigt, drohen empfindliche Sanktionen.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind Führungsaufgaben. Gemäß den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG) trägt der Praxisinhaber die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Arztpraxis. So verpflichtet etwa § 3 des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitgeber, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Zudem obliegt es ihm, „die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“ Wichtig zu wissen: Die Verantwortung im Arbeitsschutz ist zwar an alle Praxismitarbeiter übertragbar, die übergeordnete Aufsichtspflicht bleibt für den Praxisinhaber jedoch bestehen. Die Berufsgenossenschaften bieten Unterstützung rund um das Thema Arbeitsschutz, zum Beispiel in Form von ausführlichen Infomaterialien, Checklisten und Co.
Hinweis: Für Arztpraxen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten Pflicht, der sich um die Einhaltung und Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kümmert.
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In einer Arztpraxis lauern für die Mitarbeiter viele Risiken. Neben Hauterkrankungen und Infektionsgefahr, der Arbeit mit Gefahrstoffen sowie physischen und psychischen Belastungen können auch spezielle Gefährdungen auftreten, beispielsweise im Umgang mit Röntgenstrahlung oder Lasertechnik. Nicht zu unterschätzen sind zudem Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente sowie Spritzen. Das genaue Risiko hängt vom Spektrum der angebotenen Leistungen ab. So unterscheidet sich das Risikoprofil einer Allgemeinarztpraxis teils erheblich von einer Zahnarztpraxis oder einer Facharztpraxis für Augenheilkunde.
Wichtig: Bei der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes in der Praxis kommt es in erster Linie auf individuelle Lösungen an, die den Besonderheiten des Praxisbetriebs Rechnung tragen.
Welche Präventionsmaßnahmen Sie als Praxisinhaber zum Schutz Ihrer Beschäftigten umsetzen, legen Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die Pflicht zu einer solchen Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt sich zum Beispiel aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Für die Gefahrenanalyse und Festlegung geeigneter Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis empfiehlt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege die folgenden Prozessschritte:
Hinweis: Als Praxisinhaber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen in Bezug auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihrer Praxis zu unterweisen. Lassen Sie sich durchgeführte Schulungen daher stets schriftlich quittieren.
Mit Blick auf die Kontrolle der Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) darauf hin, dass die Inspektionen von Arztpraxen und Krankenhäusern durch staatliche Behörden stetig zunehmen. So haben die zuständigen Behörden in verschiedenen Bundesländern erhebliche Kapazitäten zur Begehung von Praxen und Kliniken aufgebaut. Neben unterschiedlichen Anforderungen und Regelungen kommt für viele Praxisinhaber erschwerend hinzu, dass je nach Bundesland unterschiedliche Behörden und Institutionen zuständig sind. In Berlin sind beispielsweise das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) sowie die Gesundheitsämter der Berliner Bezirke berechtigt, Ihre Praxis zu begehen.
Tipp: In der Regel werden die Begehungen zu einem vorgegebenen Termin rechtzeitig angekündigt, sodass Sie sich entsprechend auf die behördliche Prüfung vorbereiten können.
Treten im Rahmen der behördlichen Kontrollen größere Mängel zutage, können diese erhebliche Konsequenzen für die Praxis nach sich ziehen. Die Sanktionen reichen von Auflagen und Ordnungsgeldern bis zu unmittelbaren Einschränkungen der Praxistätigkeit. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Schließung der Praxis kommen. Bei eintretenden Schäden drohen zudem weitreichende Haftungsfolgen, etwa die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, Regressforderungen oder langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Als Praxisinhaber tragen Sie die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis. Ausgehend von einer umfassenden Gefährdungsanalyse entwickeln Sie geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihres Praxisteams und Ihrer Patienten. Haben Sie mögliche Gefahrenquellen und eventuelle Mängel erfolgreich beseitigt, können Sie den behördlichen Kontrollen durch die Landes- und Gesundheitsämter gelassen entgegenblicken.
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