Arbeitsschutz in der Arztpraxis: Gefahren erkennen und Unfälle vermeiden

Aktualisiert 20.01.2026

Ein umfassender Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Arztpraxis trägt dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren, Unfälle im Praxisbetrieb zu vermeiden sowie die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern. Für eine höchstmögliche Arbeitssicherheit müssen Sie potenzielle Gefahrenquellen in der Praxis erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen in die Wege leiten. Setzen Sie gesetzliche Vorgaben nicht um oder beseitigen Sie Sicherheitsmängel nicht, drohen empfindliche Sanktionen.

Das Wichtigste zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis in Kürze

  • Sie tragen als Praxisinhaber die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis. 
  • In Arztpraxen warten spezielle Risiken wie Infektionen, Hauterkrankungen und Verletzungen durch spitze Instrumente und Spritzen.
  • Sie müssen sich und Ihre Angestellten auch gegen allgemeine Gefahren wie Brände schützen. 
  • Die Gefahrenanalyse ist ein zentraler Baustein Ihrer Arbeitsschutzpraxis. 

Das Wichtigste zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis in Kürze

  • Sie tragen als Praxisinhaber die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis. 
  • In Arztpraxen warten spezielle Risiken wie Infektionen, Hauterkrankungen und Verletzungen durch spitze Instrumente und Spritzen.
  • Sie müssen sich und Ihre Angestellten auch gegen allgemeine Gefahren wie Brände schützen. 
  • Die Gefahrenanalyse ist ein zentraler Baustein Ihrer Arbeitsschutzpraxis. 

Wer ist für den Arbeitsschutz in der Praxis verantwortlich?

In der Regel ist der Praxisinhaber für den Arbeitsschutz verantwortlich. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind nämlich Führungsaufgaben. Gemäß den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) trägt der Praxisinhaber die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Arztpraxis.

So verpflichtet etwa § 3 des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitgeber, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Zudem obliegt es ihm, „die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“

Können Praxisinhaber die Verantwortung für den Arbeitsschutz abgeben?

Praxisinhaber können die Verantwortung im Arbeitsschutz zwar an alle Praxismitarbeiter übertragen, die übergeordnete Aufsichtspflicht bleibt für sie jedoch besteh

Gibt es besondere Regelungen für große Arztpraxen?

Ja, für Arztpraxen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ist die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten Pflicht. Dieser kümmert sich um die Einhaltung und Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Welche speziellen Risiken warten in Arztpraxen?

In einer Arztpraxis lauern für die Mitarbeitenden spezielle Risiken, insbesondere für Hauterkrankungen und Infektionen. 

Darüber hinaus existieren die folgenden Risiken in zahlreichen Arztpraxen:

  • Arbeit mit Gefahrstoffen 
  • physische und psychische Belastungen 
  • Röntgenstrahlung
  • Lasertechnik
  • Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente sowie Spritzen

Das genaue Risiko hängt vom Spektrum der angebotenen Leistungen ab. So unterscheidet sich das Risikoprofil einer Allgemeinarztpraxis teils erheblich von einer Zahnarztpraxis oder einer Facharztpraxis für Augenheilkunde.

Wichtig: Bei der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes in der Praxis kommt es in erster Linie auf individuelle Lösungen an, die den Besonderheiten des Praxisbetriebs Rechnung tragen.

Welche allgemeinen Schutzmaßnahmen müssen Praxisinhaber einrichten?

Als Praxisinhaber müssen Sie Ihre Angestellten durch Schutzmaßnahmen in den Bereichen Brandschutz und elektrische Sicherheit vor Schäden bewahren. Dies gilt für alle Arbeitgeber, daher können Sie sich an üblichen Abläufen, regelmäßigen Prüfungen und Wartungen in anderen Branchen orientieren. 

Gefährdungsanalyse und Festlegung geeigneter Maßnahmen

Welche Präventionsmaßnahmen Sie als Praxisinhaber zum Schutz Ihrer Beschäftigten umsetzen, legen Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die Pflicht zu einer solchen Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt sich zum Beispiel aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

Wie läuft eine Gefahrenanalyse ab?

Für die Gefahrenanalyse und Festlegung geeigneter Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis empfiehlt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege den folgenden Ablauf:

  1. Arbeitsbereiche festlegen und Tätigkeiten erfassen: Gehen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung arbeitsbereichsbezogen, tätigkeitsbezogen oder personenbezogen vor. Für Mitarbeiter mit wechselnden Tätigkeiten oder chronisch Kranke und Beschäftigte mit Behinderungen nehmen Sie in jedem Fall eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung vor.
  2. Gefährdungen ermitteln: Ermitteln Sie Gefährdungen, die den Arbeitsbereichen, Tätigkeiten und Personen zugeordnet werden. Die Grundlage bilden die verschiedenen Rechtsvorschriften, zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, die Biostoffverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Im Rahmen Ihrer Ermittlungen können Sie auch auf verschiedene Unterlagen zurückgreifen, etwa Betriebsanweisungen, Notfallpläne oder Begehungsprotokolle.
  3. Gefährdungen beurteilen: Der Grad der Gefährdungen und die daraus abzuleitenden Schutzziele ermitteln Sie über verschiedene Risikoklassen. Diese bilden die Wahrscheinlichkeit eines Arbeitsunfalls sowie die Schwere möglicher Gesundheitsschäden ab.
  4. Maßnahmen festlegen: Nach der Gefahrenanalyse legen Sie die technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen fest, mit denen Sie den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis verbessern wollen. So ist beispielsweise jede Praxis zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet. Dieser sollte unter anderem Regelungen zur Handhygiene, zur Reinigung und Desinfektion von medizinischem Gerät sowie zum Umgang mit Medikamenten enthalten.
  5. Maßnahmen durchführen: Planen Sie für die Umsetzung der Arbeitsschutz-Maßnahmen ausreichend Zeit und Ressourcen ein. Besonders wichtig während des gesamten Prozesses der Gefährdungsanalyse und Durchführung ist die aktive Einbindung und enge Abstimmung mit Ihrem Praxisteam.
  6. Wirksamkeit überprüfen: Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung kontrollieren Sie, ob die Maßnahmen termingerecht umgesetzt wurden. Zudem überprüfen Sie, ob die damit verbundenen Ziele erreicht wurden und ob sich gegebenenfalls neue Gefährdungen oder Belastungen aus den Maßnahmen ergeben haben. Die Ergebnisse Ihrer Prüfung halten Sie anschließend im Rahmen einer Dokumentation schriftlich fest.
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben: Bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz handelt es sich um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Führen Sie beispielsweise neue Arbeitsabläufe ein oder schaffen Sie neue Geräte an, ist eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Das gilt auch, wenn bisherige Gefährdungen oder Belastungen weiterbestehen.

Hinweis: Als Praxisinhaber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen in Bezug auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihrer Praxis zu unterweisen. Lassen Sie sich durchgeführte Schulungen daher stets schriftlich quittieren.

Dokumentation der Gefahrenanalyse

Als verantwortliche Person müssen Sie dokumentieren, dass Sie mögliche Gefährdungen in Ihrer Arztpraxis geprüft und gegebenenfalls nötige Maßnahmen ergriffen haben.

Laut Arbeitsschutzgesetz muss diese Dokumentation folgende Bereiche umfassen:

  • Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Welche Risiken und Gefahren bestehen? Welches Schutzziel wollen Sie erreichen? Wie dringlich sind weitere Schutzmaßnahmen?
  • Die festgelegten Maßnahmen: Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen und welche sind noch geplant? Wer ist dafür verantwortlich? Wann werden die Maßnahmen umgesetzt?
  • Die Ergebnisse Ihrer regelmäßigen Wirksamkeitsüberprüfung: Wirken die durchgeführten Maßnahmen wie geplant? Was muss noch verändert werden?

Arbeitsschutz in der Praxis: Haftung und Kontrollen

Mangelhafter Arbeitsschutz kann für betroffene Angestellte und Verantwortliche unangenehme Folgen haben. 

Garantenstellung: Unterlassene Unfallverhütung ist strafbar

Juristisch gesehen sind nicht nur absichtliche Verstöße, sondern auch unterlassene Unfallverhütungen strafbar. Man spricht dann von einer Garantenstellung. Als Praxisinhaber sollten Sie also auch aus rechtlichen Gründen sicherstellen, dass der Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis gewährleistet ist.

Kontrollen durch Behörden nehmen zu

Mit Blick auf die Kontrolle der Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) darauf hin, dass die Inspektionen von Arztpraxen und Krankenhäusern durch staatliche Behörden stetig zunehmen. So haben die zuständigen Behörden in verschiedenen Bundesländern erhebliche Kapazitäten zur Begehung von Praxen und Kliniken aufgebaut. Neben unterschiedlichen Anforderungen und Regelungen kommt für viele Praxisinhaber erschwerend hinzu, dass je nach Bundesland unterschiedliche Behörden und Institutionen zuständig sind.

In Berlin sind verschiedene Ämter dazu berechtigt, Ihre Praxis zu begehen:

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi)
  • Gesundheitsämter der Berliner Bezirke

Tipp: In der Regel werden die Begehungen zu einem vorgegebenen Termin rechtzeitig angekündigt, sodass Sie sich entsprechend auf die behördliche Prüfung vorbereiten können.

Bei festgestellten Mängeln drohen erhebliche Konsequenzen

Treten im Rahmen der behördlichen Kontrollen größere Mängel zutage, können diese erhebliche Konsequenzen für die Praxis nach sich ziehen. Die Sanktionen reichen von Auflagen und Ordnungsgeldern bis zu unmittelbaren Einschränkungen der Praxistätigkeit. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Schließung der Praxis kommen. Bei eintretenden Schäden drohen zudem weitreichende Haftungsfolgen.

Dazu zählen:

  • Einleitung eines Bußgeldverfahrens,
  • Regressforderungen,
  • langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Fazit: Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz in der Arztpraxis nicht unterschätzen

Als Praxisinhaber tragen Sie die Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihrer Arztpraxis. Ausgehend von einer umfassenden Gefährdungsanalyse entwickeln Sie geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihres Praxisteams und Ihrer Patienten. Haben Sie mögliche Gefahrenquellen und eventuelle Mängel erfolgreich beseitigt, blicken Sie den behördlichen Kontrollen durch die Landes- und Gesundheitsämter gelassen entgegen.

FAQ zum Arbeitsschutz in einer Arztpraxis

Was sind die größten Risiken in Arztpraxen?

Die größten Risiken für die Beschäftigten in Arztpraxen sind Hauterkrankungen und Infektionen.

Wer ist in der Arztpraxis für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Der Inhaber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz in seiner Arztpraxis. Er kann Aufgaben an Angestellte abgeben, steht aber weiter in der Aufsichtspflicht. In größeren Praxen mit mehr als 20 Mitarbeitenden muss zudem ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden.

Was gehört zu einer Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis?

Zur Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis gehören:

  • Erfassen von Tätigkeiten
  • Ermitteln und Bewerten von Gefährdungen
  • Entwicklung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen
Was passiert, wenn bei einer Kontrolle Mängel festgestellt werden?

Entdecken die Behörden Sicherheitsmängel in Ihrer Arztpraxis, können Auflagen, Bußgelder oder Einschränkungen des Praxisbetriebs folgen. Im Extremfall droht sogar die vorübergehende oder vollständige Praxisschließung. 

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