Oft passiert es schneller als man denkt: Schon eine kleine Unaufmerksamkeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden kann dazu führen, dass während der Arbeit andere Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Was die Privathaftpflichtversicherung im persönlichen Alltag leistet, übernimmt bei der Arbeit die Betriebshaftpflichtversicherung. Insbesondere Existenzgründer und Kleinunternehmer sollten sich gegen mögliche Schäden absichern – sonst kann es im Ernstfall teuer werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen unerlässlich.
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit oder bei Firmengründung ist an vieles zu denken. Versicherungen stehen dabei nicht unbedingt an erster Stelle auf der To-do-Liste. Dabei ist eine gute Absicherung immens wichtig. Denn Haftpflichtforderungen können schnell in die Tausende gehen – Geld, das in einem kleinen Betrieb oft fehlt und auch in einem neuen Unternehmen erst erarbeitet werden muss. Aber auch für etablierte Betriebe können hohe Haftpflichtansprüche existenzbedrohend sein.
Ein Beispiel: Der Informatikdienstleister geht zu seinem Kunden ins Büro, um eine neue Hardware zu installieren. Aus Versehen fällt ihm der teure Laptop des Abteilungsleiters aus den Händen. Ein Ersatz kostet mehrere Tausend Euro. In einem anderen Fall stürzt eine Bewohnerin auf dem vereisten Parkplatz einer Wohnanlage so schwer, dass sie mit dem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden muss. Das vom Gebäudeeigentümer beauftragte Hausmeister-Kleingewerbe hat die ihm übertragene Räum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt, deshalb muss es die Kosten übernehmen. Auch Umweltschäden sind durch eine Betriebshaftpflicht abgedeckt, zum Beispiel, wenn Öl oder Chemikalien aus Ihrem Unternehmen ins Grundwasser gelangen, das dann aufwendig gereinigt werden muss.
Solche und ähnliche Beispiele zeigen: Ein Haftpflichtschaden kann die Existenz des Unternehmens massiv bedrohen.
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Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe eine Pflichtversicherung?
Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe kein Muss, sie kann freiwillig abgeschlossen werden. Für einige Branchen sind allerdings Berufshaftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Ärzte und Anwaltskanzleien zum Beispiel erhalten ohne Absicherung gar nicht erst die Zulassung für ihre berufliche Tätigkeit. Architekten, Hebammen, Ingenieure und Heilpraktiker benötigen ebenfalls eine Police. Für welche Branchen eine Berufshaftpflicht verpflichtend ist, steht in der Berufsordnung, die Sie bei den zuständigen Kammern des Landes finden. Doch ganz gleich, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer vorgeschrieben ist oder nicht: Sie ist genauso wichtig wie eine Privathaftpflichtversicherung.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sachschäden und Personenschäden ab sowie sich daraus ergebene Vermögensschäden. Ein Sachschaden kann eine Beschädigung des Eigentums Ihrer Kunden sein oder etwa ein abhandengekommener Schlüssel zum Kundenbüro. Ein Personenschaden liegt zum Beispiel vor, wenn sich ein Kunde bei Ihnen im Laden verletzt. Auch Schmerzensgeldzahlungen übernimmt die Versicherung, zum Beispiel nach der Depression einer Kundin aufgrund einer verunglückten Haarbehandlung in Ihrem Frisörsalon.
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Was kostet eine Betriebs-haftpflichtversicherung für Kleingewerbe?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen richten sie sich nach dem Beruf, den Sie ausführen. Denn je nach Tätigkeit unterscheiden sich die Schadensrisiken und das mögliche Schadenausmaß erheblich. Des Weiteren ist die Deckungssumme ausschlaggebend für den Preis einer Versicherung, also der Betrag, bis zu dessen Höhe Schäden abgedeckt sind. Auch die Größe Ihres Unternehmens, die Vertragslaufzeit und der Zahlungsrhythmus, also etwa monatliche, jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise, bestimmen die Prämienhöhe einer Betriebshaftpflichtversicherung. Geld sparen lässt sich unter Umständen durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall und durch eine längere Vertragslaufzeit.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert übrigens nicht nur Sie als Kleinunternehmer ab, sondern auch Ihre Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen.
Ist es sinnvoll, auch für ein Nebengewerbe eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen?
Bei jeder Tätigkeit können Fehler auftreten, auch wenn sie in einem Nebengewerbe nur wenige Stunden in der Woche ausgeführt wird. Das Haftungsrisiko ist je nach Art des Gewerbes unterschiedlich. Im Handwerk zum Beispiel können bereits kleine Fehler große Folgen haben, die hohe Kosten verursachen. Inhaber eines Kleingewerbes haften in der Regel mit ihrem Privatvermögen, außer wenn sie eine Kapitalgesellschaft gegründet haben. Das wird bei einem Nebengewerbe selten der Fall sein.
Was bedeutet „passiver Rechtsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung“?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen, weil sie alle berechtigten Zahlungsansprüche gegenüber geschädigten Dritten übernimmt. Aber nicht jede Schadenersatzforderung ist legitim. Daher prüft die Versicherung, ob Ihr Unternehmen überhaupt haftet und auch, ob die Höhe der Forderung berechtigt ist. Werden die Forderungen als unberechtigt eingestuft, wehrt die Versicherungsgesellschaft der Betriebshaftpflichtversicherung sie für Sie ab. Diese Leistung nennt sich passiver Rechtsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung. Möchten Sie eigene Ansprüche z.B. gegenüber Kunden, Zulieferern oder Lieferanten durchsetzen, empfiehlt sich eine Firmen-Rechtsschutzversicherung.
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