Feuer im Werkstattgebäude, Einbruch im Einkaufsmarkt oder Überschwemmung im Lagerraum: Ursachen für eine Betriebsunterbrechung gibt es viele. In allen Fällen bedeutet der Stillstand des Betriebs für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Verlust, denn die Arbeit kann nicht wie gewohnt fortgesetzt werden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch Ertragsschutz-Versicherung unterstützt Sie, wenn es mal nicht so läuft, wie es soll. Welche Schäden deckt eine solche Versicherung ab? Und sind auch pandemiebedingte Ausfälle mitversichert?
Laut Definition liegt eine Betriebsunterbrechung vor, wenn Prozesse im Unternehmen durch äußere Ursachen stillstehen. Feuer, Sturm, Überschwemmung, Einbruch oder Betriebsschäden an Maschinen oder Anlagen können zum Betriebsstillstand führen. Die entstandenen Sachschäden allein sind schon schlimm genug. Doch die Kosten, die solch eine Arbeitsunterbrechung nach sich zieht, können für Ihren Geschäftsbetrieb gravierend sein und unter Umständen existenzbedrohend werden.
Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung sichern Sie den Ertragsausfall Ihres Unternehmens ab. Die Versicherungsgesellschaft zahlt für die Zeit des Stillstands die Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeitenden, die Miete für Ihre Betriebsgebäude und die Leasinggebühren, zum Beispiel für Werksfahrzeuge oder Gerätschaften. Des Weiteren übernimmt die Versicherung die fortlaufenden Kosten für Strom und Telekommunikation sowie nicht zuletzt den entgangenen Gewinn. Wichtig ist, dass die Versicherung nur in Folge eines versicherten Sachschadens durch zum Beispiel Feuer oder Leitungswasser leistet. Bei der Berliner Sparkasse gibt es die Ertragsschutz-Versicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) deshalb immer in Kombination mit einer Inhaltsversicherung. Sie deckt den Sachschaden ab - siehe auch Sparkassen-Gewerbe-Schutz.
Nicht versichert sind übrigens Betriebsunterbrechungen, die durch Cyberkriminalität, also Angriffe auf Ihre Daten oder Ihre IT, verursacht wurden. Für solche Fälle müssen Sie eine separate Cyberversicherung abschließen.
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Groß, klein, mittel: Wie viel Schutz benötigen Sie bei einer Betriebsunterbrechung?
Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Möglichkeiten, das Risiko einer Betriebsunterbrechung abzusichern. Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Klein-BU genannt, ist auf Kleinbetriebe zugeschnitten. Sie versichert eine bestimmte Summe pauschal und wird meistens als Zusatz zu einer Inhaltsversicherung angeboten. Die Versicherungssumme für Betriebsunterbrechung entspricht der Höhe der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Verlust von Betriebseinrichtungsgegenständen wie Büromöbeln, Werkzeugen und Maschinen, aber auch Rohmaterialien und Vorräten, wenn diese durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus beschädigt oder zerstört worden sind. Umfasst also die Inhaltsversicherung eine Versicherungssumme von zum Beispiel 100.000 Euro, beträgt die Versicherungssumme der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung ebenfalls 100.000 Euro.
Das Risiko, das hierbei besteht: Wegen der pauschalen Versicherungssumme kann es dazu kommen, dass die Leistungen für die Betriebsunterbrechung viel zu gering sind. Vor allem Betriebe mit wenigen Arbeitsmitteln, etwa Dienstleister, kleine Handwerksbetriebe oder Start-ups, laufen Gefahr, unterversichert zu sein.
Sie sollten also genau prüfen, ob nicht eine mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung für Ihr Unternehmen geeigneter ist. Die Versicherungssumme wird anhand des tatsächlichen möglichen Schadensvolumens berechnet. Bei der mittleren BU ist der Wert der entgangenen Gewinne und der fortlaufenden Kosten versichert. Zur Ermittlung der Versicherungssumme wird die Summe des Wareneinsatzes vom Gesamtumsatz abgezogen.
Kosten: Wie teuer ist eine Versicherung für Betriebsunterbrechung?
Die Prämie für eine Betriebsunterbrechungsversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen richtet sie sich nach der Versicherungssumme, also der Entschädigungsleistung, die höchstens durch Ihre Versicherungspolice abgedeckt ist. Auch die Höhe des Selbstbehalts ist ausschlaggebend für die Kosten. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und nicht pro Kalenderjahr. Je niedriger Ihre Selbstbeteiligung, desto höher ist in der Regel die Versicherungsprämie.
Ein weiterer Faktor für die Höhe der Kosten ist die Haftzeit, also der Zeitraum, für den die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Dies können 12 oder auch bis zu 36 Monate sein. Und nicht zuletzt ist die Laufzeit des Versicherungsvertrags entscheidend. Üblicherweise beträgt sie ein bis drei Jahre. Je länger Sie die Laufzeit wählen, umso geringer ist in der Regel die Versicherungsprämie.
Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung: Worin besteht der Unterschied?
Sie erhalten Leistungen aus einer Ertragsschutz-Versicherung, wenn der Betrieb infolge eines versicherten Sachschadens durch zum Beispiel Feuer, Sturm, Überschwemmung oder Einbruch kurzzeitig unterbrochen ist. Dann ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Geschäftskosten wie Löhne, Gehälter, Mieten und den entgangenen Geschäftsgewinn während der Betriebsunterbrechung.
Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden muss, zum Beispiel, weil in einer Fleischerei oder einer Kantine eine meldepflichtige Krankheit ausgebrochen ist. Solche Schäden sind nicht über eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsschutz-Versicherung) abgedeckt. Hier empfiehlt sich eine separate Betriebsschließungsversicherung.
Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2/Covid-19 erst am 30.01.2020 in die Liste meldepflichtiger Krankheiten aufgenommen. Daher ist eine Betriebsschließung aufgrund eines Corona-Ausbruchs vor allem bei älteren Verträgen nicht mitversichert. Noch immer ist das Risiko einer pandemiebedingten Schließung für Versicherer nicht kalkulierbar, so dass eine Absicherung bei den meisten Anbietern nicht möglich ist. Lassen Sie sich beraten.
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