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Zwei ältere Menschen genießen die Aussicht über einen See

Private Altersvorsorge – das ist für Unternehmer sinnvoll 

Ein guter Unternehmer hat immer das Wohl seines Betriebes und seiner Mitarbeiter im Sinn. Aber machen Sie sich auch Gedanken über Ihre eigene Absicherung? Wie steht es um Beispiel um Ihre private Altersvorsorge? Die ist mindestens genauso wichtig wie das Wohlergehen Ihres Unternehmens. Schließlich wollen Sie nach Ende Ihres Arbeitslebens keine finanziellen Sorgen haben. Welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind sinnvoll für Unternehmer? Was leisten gesetzliche, private und betriebliche Rentenversicherungen? Wir geben einen Überblick in diesem Ratgeber.  

Gesetzliche Rente für Selbstständige  

In der Regel sind Selbstständige nicht dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Form der Altersvorsorge fällt für die meisten also weg. Dass Unternehmerinnen und Unternehmer niemals die gesetzliche Rentenversicherung in Anspruch nehmen, stimmt aber nicht in jedem Fall. Verschiedene Berufe unterliegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel die meisten selbstständigen Handwerker sowie Lehrkräfte, Hebammen, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Pflege Beschäftigte, Kunstschaffende und Publizisten. Darüber hinaus können Unternehmerinnen und Unternehmer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um sich für später einen Rentenanspruch aufzubauen. 

 

Private Altersvorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer 

In der Regel reicht die gesetzliche Rente jedoch nicht aus, um im Alter seinen Lebensstandard zu halten. Die Frage „Private Rentenversicherung – Sinn oder Unsinn?“, stellt sich also gar nicht, weil eine private Vorsorge heutzutage unverzichtbar ist. Bei dieser Form der Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

 

Basisrente – gefördert und flexibel

Besonders interessant für Selbstständige ist die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, denn sie wird staatlich gefördert. Die Beiträge zur Basisrente sind steuerlich absetzbar und führen deshalb während der Ansparphase zu hohen Steuerrückzahlungen. Die staatliche Förderung erhöht sich dabei jedes Jahr um zwei Prozent: 2022 sind 94 Prozent der Beiträge absetzbar. Das sind – je nach Höhe der Einzahlungen in die Versicherung – maximal 25.639 Euro bei Alleinstehenden und 51.278 Euro bei Verheirateten. Ab dem Jahr 2025 sind die dann geltenden Höchstbeiträge voll absetzbar.  

Darüber hinaus bietet die Rürup-Rente weitere Vorteile für die zusätzliche Altersvorsorge: Sie garantiert eine lebenslange Rente, ist in der Ansparphase Hartz-IV-, insolvenz- und pfändungsgeschützt und ermöglicht ab dem 62. Lebensjahr einen flexiblen Rentenbeginn. Wollen Sie also vor dem gesetzlichen Alter des Rentenbeginns in den Ruhestand gehen, können Sie dies mit der Rürup-Rente entsprechend planen. Außerdem sind bei der Basisrente Zuzahlungen möglich: Läuft Ihr Geschäft besonders gut, können Sie einen Teil der zusätzlichen Einnahmen in Ihre Rente einzahlen. 

Private Rentenversicherung – klassisch oder mit Fonds

Neben der staatlich geförderten Basisrente gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Altersvorsorge für Unternehmer mit einer privaten Rentenversicherung zu ergänzen. Dabei unterscheiden Versicherungsgesellschaften zwischen der klassischen Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung plus Überschussbeteiligung und Anlagen mit Fondsbeimischung. Aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus ist die klassische Rentenversicherung ein Auslaufmodell, das kaum noch angeboten wird. Bei fondsgebunden Rentenversicherungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Vorsorgekonzepten, bei denen auch nachhaltige Anlagemöglichkeiten zur Auswahl stehen. Mit diesen Produkten nutzen Sie die Chance, am Kapitalmarkt bessere Renditen zu erzielen, um damit Ihre späteren Rentenzahlungen zu erhöhen. Höhere Renditen bedeuten aber immer auch ein größeres Risiko, dass die Rentenzahlungen nicht so hoch sind wie erwartet, denn die Entwicklungen des Kapitalmarktes lassen sich nicht vorhersehen. Welche Versicherung für Sie die richtige ist, ist deshalb auch eine Typ-Frage. Lassen Sie sich beraten. 

 

Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit 2002 ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Als Geschäftsführer einer Firma haben Sie dieses Recht auch, wenn Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und eine Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft haben. Sie können sich genauso versichern lassen wie Geschäftsführer ohne Beteiligung am Unternehmen. Halten Sie als Geschäftsführer die Mehrheit der Stimmrechte in einer Kapitalgesellschaft, besteht ebenfalls ein Anstellungsverhältnis und Sie können eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, sofern gewisse steuerrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt, in dem Ihre Versorgungsvereinbarungen geregelt sind. Die Firma muss zudem bereits fünf Jahre lang existieren, und Sie müssen noch mindestens zehn Jahre dort arbeiten, bevor Sie das Rentenalter erreichen. Vor der Erteilung einer Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie normalerweise eine zwei- bis dreijährige Probezeit als Geschäftsführer absolvieren. Nur dann erkennt das Finanzamt die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer an. 

Für Geschäftsführende Gesellschafter einer Firma bieten sich in erster Linie zwei Versorgungsbausteine an: Die Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung und eine Rückgedeckte Unterstützungskasse oder Pensionsvorsorge. Selbstständige Geschäftsführer können keine betriebliche Altersversorgung abschließen. Lesen Sie zur Betrieblichen Altersversorgung auch unseren Artikel: Betriebliche Altersvorsorge  – So profitieren Unternehmen und Mitarbeiter >>

Ein älterer Mann sitzt auf einer Segelyacht

Altersvorsorgepflicht für Selbständige – wird sie kommen?  

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht dazu verpflichtet, fürs Alter vorzusorgen. Ausnahmen bestehen bei der oben genannten Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für bestimmte Berufsgruppen. Alle anderen Unternehmer sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Diese Eigenverantwortung hat allerdings dazu geführt, dass viele Selbstständige zu wenig oder gar nicht für ihr Alter vorgesorgt haben. Das Risiko, im Ruhestand auf die Grundversorgung des Staates angewiesen zu sein, ist also groß. 

Um dieses Risiko zu verhindern, wurde im letzten Koalitionsvertrag beschlossen, eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Diese soll Selbstständige unter 35 Jahren gesetzlich dazu verpflichten, entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder in Verträge für private Rentenversicherungen, die das gleiche Leistungsspektrum abdecken. Für Existenzgründer soll es ermäßigte Beiträge geben.  

Noch hat die Bundesregierung keine Entscheidung getroffen, ob und wie die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige umgesetzt werden soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat zwar angekündigt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Dieser liegt aber bis heute (Stand März 2022) nicht vor. Es bleibt also abzuwarten, in welcher Form Unternehmer sich künftig absichern müssen. Selbstständige, die bereits eine sinnvolle private Altersvorsorge gewählt haben, werden von der gesetzlichen Verpflichtung voraussichtlich befreit. Es macht also Sinn, so früh wie möglich auch für die eigene Absicherung vorzusorgen und beruhigt auf die Zeit nach Ihrem aktiven Berufsleben blicken zu können.  

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