Der Fachkräftemangel ist eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmen, insbesondere im Handwerk. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer können Sie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern punkten. Aber auch für Sie als Arbeitgeber bietet eine Betriebsrente viele Vorteile.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) driften Wunsch und Wirklichkeit noch weit auseinander, wie eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt. Während drei Viertel der Berufstätigen von ihrem Arbeitgeber betriebliche Zusatzleistungen zur Altersvorsorge erwarten, bieten lediglich 19 Prozent der Unternehmen eine Betriebsrente aktiv an. Dabei gehört die betriebliche Altersvorsorge seit 2002 zu den verbrieften Arbeitnehmerrechten in Deutschland und bietet auch für Arbeitgeber nicht nur steuerliche Vorteile.
Betriebliche Altersvorsorge – Was ist das?
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV oder Betriebsrente genannt, ist eine Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur Altersvorsorge sowie zur Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung zusagen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf eine Betriebsrente, um sich ein zusätzliches Finanzpolster für das Alter aufzubauen. Arbeitgeber, die sich aktiv an der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden beteiligen, profitieren von Steuervorteilen und stärken gleichzeitig die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – Anreize zur Betriebsrente
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, hat der Staat die Grundlage für attraktive Vorsorgelösungen für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen. Die Reform der betrieblichen Altersversorgung wurde zum 1. Januar 2018 auf den Weg gebracht. Zunächst galt das Gesetz nur für neue bAV-Verträge, seit Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch für bestehende Vorsorgeverträge Zuschüsse gewähren (BRSG Stufe II). Den genauen Wortlaut des BRSG können Sie hier nachlesen.
Durch die neue Gesetzeslage ist die betriebliche Altersversorgung für kleine und mittlere Unternehmen ökonomischer und mit weniger Risiken verbunden. Staatliche Unterstützung erhalten Sie, wenn Sie Mitarbeitenden mit einem Bruttogehalt bis 2.575 Euro im Monat einen Zuschuss zu ihrer Betriebsrente zahlen. Dieser muss zwischen 240 Euro und 960 Euro im Jahr betragen.
Ihnen als Arbeitgeber werden 30 Prozent über die Lohnsteuer erstattet. Somit können Sie Mitarbeiter mit geringerem Einkommen mit der staatlichen Hilfe gezielt fördern und an sich binden. Dieser Vorteil gilt zusätzlich zu anderen staatlichen Förderungen und ausschließlich für Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.575 Euro. Den Beitrag können Sie überdies als Betriebsausgabe absetzen.
Tipp: Überprüfen Sie bestehende Betriebsvereinbarungen. Was kleine Betriebe besonders interessieren dürfte: Sie können auch Teilzeitkräfte einbeziehen.
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So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Betriebsrente zu finanzieren - entweder alleine durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber sowie als Mischfinanzierung von beiden. Sie entscheiden, welcher Weg für Ihr Unternehmen der passende ist.
Wenn Sie sich für die komplette Übernahme der bAV-Beiträge entscheiden, steigern Sie zugleich Ihre Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber. Mit der Arbeitgeberfinanzierung verbessern Sie Ihre Position gegenüber Mitbewerbern im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. Durch den zusätzlichen finanziellen Benefit können Sie die Zufriedenheit Ihrer Stammbelegschaft erhöhen und die Fluktuation verringern.
Bei der Mischfinanzierung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur bAV, in der Regel je zur Hälfte. Auch mit der gemischten Finanzierung punkten Sie bei Bewerbern ebenso wie bei Ihrer Stammbelegschaft. Als weiteres Plus stärken Sie die Mitarbeiterbindung und steigern zugleich die Beteiligung an der Betriebsrente.
Bei einer sogenannten Brutto-Entgeltumwandlung werden die Mitarbeiterbeiträge direkt von deren Bruttogehalt abgezogen. In der Ansparphase sind somit weniger Steuern und Sozialabgaben fällig. Nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie als Arbeitgeber sparen Sozialabgaben. Die Entgeltumwandlung lässt sich mit wenig Aufwand im Unternehmen implementieren.
Formen der betrieblichen Altersvorsorge – Welches Modell ist das richtige?
Die Betriebsrente wird vom Unternehmen organisiert und verwaltet. Als Arbeitgeber können Sie zwischen verschiedenen Modellen wählen. Nicht alle sind jedoch für mittelständische Betriebe interessant. Die Direktversicherung ist bei vielen Arbeitgebern beliebt, da sie den geringsten Verwaltungsaufwand verlangt. Pensionskassen eignen sich für kleinere und mittelgroße Firmen. BAV-Angebote in Form von Pensionszusagen und Unterstützungskassen hingegen sind eher Alternativen für große Betriebe.
Bei der Direktversicherung schließen Sie eine Rentenversicherung auf das Leben Ihres Arbeitnehmers ab. Neben einer Rentenversicherung ist auch die Absicherung von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen möglich. Die Beiträge können von Ihnen allein, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Bezugsberechtigt sind im Leistungsfall der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Pensionskassen sind Lebensversicherungen, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden können. Finanzielle Absicherung ist auf das Leben des Arbeitnehmers sowie für Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen möglich. Die Pensionskasse gewährt Ihnen sowie Ihrem Mitarbeiter oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Die Beiträge können Sie als Arbeitgeber finanzieren, Ihr Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder beide gemeinsam. Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) kontrolliert und sind gegen Insolvenz des Unternehmens geschützt.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Mit Zahlungen in eine Unterstützungskasse finanzieren Arbeitgeber die Rentenvorsorge für ihre Mitarbeiter. Die Beiträge werden möglichst gewinnbringend angelegt, wobei auch große Leistungshöhen möglich sind, etwa für Fach- und Führungskräfte.
Mit einer Direktzusage – auch Pensionszusage genannt, verpflichten sich Arbeitgeber zu späteren Renten- bzw. Versorgungszahlungen an ihre Mitarbeiter oder deren Angehörige aus betrieblichen Mitteln. Dazu sind Rückstellungen zu bilden. Die zugesagten Vorsorgeleistungen werden mit Eintritt des Versorgungsfalles – Ruhestand, Invalidität, Tod des Mitarbeiters – fällig. Vorteil für Arbeitgeber: Pensionsrückstellungen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.
Darum lohnt sich die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Qualifizierte Mitarbeiter sind das höchste Gut eines florierenden Unternehmens - über alle Branchen hinweg. Doch der demografische Wandel bedingt, dass in Zukunft auf immer mehr freie Stellen immer weniger qualifiziertes Personal und Fachkräfte kommen. Der Fachkräftemangel macht vielen Betrieben bereits heute zu schaffen. Mit einer bedarfsgerechten Altersversorgung überzeugen Sie als attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber und sichern langfristig die Zukunft Ihres Unternehmens.
Betriebliche Altersversorgung – So finden Sie die passende Absicherung
Am besten bieten Sie Ihren Angestellten und Mitarbeitenden aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So können Sie die Wahl des Modells selbst beeinflussen und finden die für Ihren Betrieb passende Lösung. Die Berliner Sparkasse unterstützt sie dabei.
Fazit:
Mit einer modernen Mitarbeitervorsorge profilieren Sie im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte und Angestellte. Neben der betrieblichen Altersvorsorge sind auch die betriebliche Krankenversicherung und die betriebliche Unfallversicherung attraktive Angebote, um die Gesundheitsvorsorge Ihrer Mitarbeitenden deutlich aufzuwerten und Fachkräfte an Ihren Betrieb zu binden.
Mitarbeitervorsorge
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