Es gibt eine Vielzahl verschiedener Gesellschafts- oder Rechtsformen, aus denen ein Start-up-Gründer oder eine Gründerin die geeignete für sein beziehungsweise ihr Unternehmen wählen kann. Hinter den Buchstaben GmbH, KG und oHG verbirgt sich weit mehr, als so manche Jungunternehmerin und so mancher Jungunternehmer vermuten würde. Die Auswahl will wohl bedacht sein, da jede Rechtsform ihre spezifischen Vor- und Nachteile für das Start-up und für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer mit sich bringt. Erfahren Sie hier, welche Optionen Ihnen offenstehen, worauf es bei der Auswahl ankommt und was Sie konkret bei der Abwägung beachten sollten.
Die Rechtsform beeinflusst zahlreiche Faktoren erheblich, beispielsweise:
Sollte sich Ihre Entscheidung für eine Rechtsnorm für Ihr Start-up im Nachhinein als Fehler herausstellen, können Sie beruhigt sein: Die Entscheidung ist nicht unumkehrbar. Im Laufe der Entwicklung Ihres Unternehmens kann es sogar notwendig werden, die Rechtsform zu ändern, um Ihr Geschäft sich verändernden Markt- oder Geschäftsentwicklungen anzupassen.
Tipp: Ein Wechsel zu einer anderen Rechtsform ist zwar möglich, gerade in den ereignisreichen Jahren nach der Gründung aber in aller Regel mit einem beträchtlichen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden – ein Argument mehr, sich die Wahl vorab wohl durch den Kopf gehen zu lassen.
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Grundsätzlich zu unterscheiden sind Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen als Rechtsträgerinnen oder Rechtsträger, die sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Üblicherweise handelt es sich um eine Personenvereinigung mit der Fähigkeit, Rechte zu erwerben und auch Verbindlichkeiten einzugehen. Mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft meist unbeschränkt, also mit Gesellschafts- und ihrem Privatvermögen, sollte kein Stammkapital in der Gesellschaft vorhanden sein.
Formen von Personengesellschaften sind:
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen und können als solche als Inhaber von Rechten und Forderungen auftreten. Kapitalgesellschaften können von einer oder mehreren Personen gemeinsam gegründet werden. Der Vorteil gegenüber Personengesellschaften ist, dass sich die Haftung der Gesellschaft auf das eingebrachte Kapital beschränkt und das Privatvermögen im Ernstfall unangetastet bleibt. Das bedeutet aber, dass zunächst entsprechendes Kapital vorhanden sein muss. Da Start-up-Gründer in aller Regel auf eine Fremdfinanzierung angewiesen sind und noch über kein eigenes Kapital verfügen, tendieren sie vermehrt zur Firmierung als Personengesellschaft.
Als Kapitalgesellschaften zählen:
In unserer Tabelle finden Sie eine ausführliche Darstellung der einzelnen Rechtsformen mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen.
Welche Rechtsform Sie für Ihr Start-up wählen sollten, hängt von den jeweiligen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Rechtsformen selbst ab und dem Ausmaß, inwieweit sie zu Ihrem Geschäftsmodell und Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung passen. Außerdem spielen Faktoren eine Rolle, die Ihre Persönlichkeit als Gründerin oder Gründer und gegebenenfalls die Ihrer Mitgründerinnen und -gründer betreffen:
Ausschlaggebend für die Firmierung Ihres Start-ups sind letztendlich immer die individuellen Ziele und Bedürfnisse der Gründerin oder des Gründers oder der Einzelpersonen des Gründungsteams. Gerade bei mehreren Gründungsmitgliedern sind die Fragen der Risikoverteilung, unterschiedlichen Haftungen und Mitspracherechte relevant.
Tipp: Gehen Sie systematisch vor und klären Sie zunächst, wie viele Personen als Gründerinnen und Gründer beteiligt sein werden und ob eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft infrage kommt. Die letztendliche Entscheidung für eine spezifische Rechtsform sollten Sie gemeinsam mit einer Rechtsexpertin oder einem Rechtsexperten fällen.
Welche Rechtsform nutzen Start-ups am häufigsten?
Start-up-Gründerinnen und -Gründer haben die Qual der Wahl, wenn sie sich dafür entscheiden müssen, welche Rechtsform ihr Unternehmen annehmen soll. Unter den verschiedenen Rechtsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am beliebtesten. Der Grund dafür steckt schon in ihrem Namen: Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Zweifelsfall privat finanziell geschützt, weil die Haftung auf das Stammkapital beschränkt ist. Gleichzeitig ist die GmbH gegenüber anderen Rechtsformen vergleichsweise flexibel, zum Beispiel bezüglich der Gesellschaftsstruktur. Bei der Frage, welche Rechtsform sie wählen, steht demnach für viele Gründerinnen und Gründer von einem Start-up die GmbH fest.
Doch so verschieden die Menschen, die ein Start-up gründen, so variantenreich die Wahl der Rechtsform für ihre jungen Unternehmen: Für eine Start-up- Gründung kann zum Beispiel ebenso die Unternehmergesellschaft herangezogen werden, die auch als „kleine GmbH“ bezeichnet wird. Gleichfalls beliebt ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da sie sich gut als kostengünstige und unkomplizierte Lösung für die frühen Phasen neugegründeter Unternehmen eignet.
Zu den weniger beliebten Rechtsformen für Start-ups gehören hingegen Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft (KG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG), denn: Mit ihnen geht ein größeres finanzielles Risiko für die Gründerinnen und Gründer einher.
Eine ausführlichere Übersicht über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gründungsformen für Ihr Start-up finden Sie in unserer bereits erwähnten Rechtsformen-Tabelle. Damit gewinnen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform schnell einen Überblick, was zu Ihnen und Ihrer Situation passt.
Eine Blaupause zur Auswahl der passenden Rechtsform für jedes Start-up gibt es nicht. Die Entscheidung für oder wider eine Rechtsnorm hat später Auswirkungen auf einen großen Teil Ihrer geschäftlichen Tätigkeit, von Buchhaltung über Haftung bis zum Fällen von zukunftsweisenden Entscheidungen.
Da die spezifischen Vor- und Nachteile einer Rechtsform nie allein für sich, sondern immer in Zusammenschau mit Ihrem geschäftlichen Vorhaben und Ihren persönlichen Voraussetzungen und Präferenzen zu betrachten sind, können Sie als Gründerin, Gründer oder Teil eines Gründungsteams eines Start-ups die Entscheidung nur nach reiflicher Überlegung treffen.
Empfehlenswert ist es, über die Charakteristika der verschiedenen Rechtsformen Bescheid zu wissen und das geschäftliche Vorhaben vor der Gründung genau zu durchdenken, idealerweise spätestens wenn der Businessplan erstellt wird. Bei uns finden Sie praktische Hilfen für die Erstellung eines solchen Businessplans.
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