Es gibt eine Vielzahl verschiedener Gesellschafts- oder Rechtsformen, aus denen ein Start-up-Gründer die geeignete für sein Unternehmen wählen kann. Hinter den Buchstaben GmbH, KG und oHG verbirgt sich weit mehr, als so mancher Jungunternehmer vermuten würde. Die Auswahl will wohl bedacht sein, da jede Rechtsform ihre spezifischen Vor- und Nachteile für das Start-up und Sie als Unternehmer mit sich bringt. Erfahren Sie hier, welche Optionen Ihnen offenstehen, worauf es bei der Auswahl ankommt und was Sie konkret bei der Abwägung beachten sollten.
Die Rechtsform beeinflusst zahlreiche Faktoren erheblich, beispielsweise:
Sollte sich Ihre Entscheidung für eine Rechtsnorm für Ihr Start-up im Nachhinein als Fehler herausstellen, können Sie beruhigt sein: Die Entscheidung ist nicht unumkehrbar. Im Laufe der Entwicklung Ihres Unternehmens kann es sogar notwendig werden, die Rechtsform zu ändern, um Ihr Geschäft sich verändernden Markt- oder Geschäftsentwicklungen anzupassen.
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Tipp: Ein Wechsel zu einer anderen Rechtsform ist zwar möglich, gerade in den ereignisreichen Jahren nach der Gründung aber in aller Regel mit einem beträchtlichen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden – ein Argument mehr, sich die Wahl vorab wohl durch den Kopf gehen zu lassen.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen als Rechtsträger, die sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Üblicherweise handelt es sich um eine Personenvereinigung mit der Fähigkeit, Rechte zu erwerben und auch Verbindlichkeiten einzugehen. Mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft meist unbeschränkt, also mit Gesellschafts- und ihrem Privatvermögen, sollte kein Stammkapital in der Gesellschaft vorhanden sein.
Formen von Personengesellschaften sind:
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen und können als solche als Inhaber von Rechten und Forderungen auftreten. Kapitalgesellschaften können von einer oder mehreren Personen gemeinsam gegründet werden. Der Vorteil gegenüber Personengesellschaften ist, dass sich die Haftung der Gesellschaft auf das eingebrachte Kapital beschränkt und das Privatvermögen im Ernstfall unangetastet bleibt. Das bedeutet aber, dass zunächst entsprechendes Kapital vorhanden sein muss. Da Start-up-Gründer in aller Regel auf eine Fremdfinanzierung angewiesen sind und noch über kein eigenes Kapital verfügen, tendieren sie vermehrt zur Firmierung als Personengesellschaft.
Als Kapitalgesellschaften zählen:
In unserer Tabelle finden Sie eine ausführliche Darstellung der einzelnen Rechtsformen mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen.
Welche Rechtsform Sie für Ihr Start-up wählen sollten, hängt von den jeweiligen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Rechtsformen selbst ab und dem Ausmaß, inwieweit sie zu Ihrem Geschäftsmodell und Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung passen. Außerdem spielen Faktoren eine Rolle, die Ihre Persönlichkeit als Gründer und gegebenenfalls die Ihrer Mitgründer betreffen:
Ausschlaggebend für die Firmierung Ihres Start-ups sind letztendlich immer die individuellen Ziele und Bedürfnisse des Gründers oder der Einzelpersonen des Gründerteams. Gerade bei mehreren Gründern sind die Fragen der Risikoverteilung, unterschiedlichen Haftungen und Mitspracherechte relevant.
Tipp: Gehen Sie systematisch vor und klären Sie zunächst, wie viele Personen als Gründer beteiligt sein werden und ob eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft infrage kommt. Die letztendliche Entscheidung für eine spezifische Rechtsform sollten Sie gemeinsam mit einem Rechtsexperten fällen.
Eine Blaupause zur Auswahl der passenden Rechtsform für jedes Start-up gibt es nicht. Die Entscheidung für oder wider eine Rechtsnorm hat später Auswirkungen auf einen großen Teil Ihrer geschäftlichen Tätigkeit, von Buchhaltung über Haftung bis hin zum Fällen von zukunftsweisenden Entscheidungen.
Da die spezifischen Vor- und Nachteile einer Rechtsform nie allein für sich, sondern immer in Zusammenschau mit Ihrem geschäftlichen Vorhaben und Ihren persönlichen Voraussetzungen und Präferenzen zu betrachten sind, können Sie als Gründer oder Teil eines Gründerteam eines Start-ups die Entscheidung nur nach reiflicher Überlegung treffen.
Empfehlenswert ist es, über die Charakteristika der verschiedenen Rechtsformen Bescheid zu wissen und das geschäftliche Vorhaben vor der Gründung genau zu durchdenken, idealerweise spätestens im Zuge der Erstellung eines Businessplans. Praktische Hilfen für die Erstellung eines Businessplans finden Sie auf der Seite http://www.berliner-sparkasse.de/gruendung
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