Für viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die Praxisgründung bzw. -übernahme eine große Herausforderung. Denn neben fachlichen Kenntnissen sind hierbei auch unternehmerische Fähigkeiten und viel Organisationstalent gefragt. Wie Sie eine eigene Praxis eröffnen und worauf Sie achten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Bevor Sie eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen, sollten Sie zunächst einen Businessplan erstellen. Dieser dient der Ausarbeitung Ihres Geschäftskonzeptes und enthält unter anderem:
Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite. ❱❱
Im Zuge des Praxisverkaufs ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Doch wie funktioniert die Praxisbewertung ab? Wir verraten es! ❱❱
Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. ❱❱
Die Spezialisten für niedergelassene Ärzte und selbstständige Apotheker. ❱❱
Auf diese Weise erhalten Sie einen guten Überblick, welche Kosten für Ihre Zahnarztpraxis-Gründung oder -übernahme entstehen. Eine Zahnarztpraxis zu kaufen ist zumeist günstiger. Bei einer Praxisübernahme als Zahnärztin oder Zahnarzt fallen im Schnitt 300.000 Euro an, bei einer Praxisgründung belaufen sich die Investitionskosten durchschnittlich auf 400.000 Euro. Um die Praxisgründung oder -übernahme zu finanzieren, muss üblicherweise ein Darlehen aufgenommen werden. Dazu wird der Businessplan von den Kreditgebern genau unter die Lupe genommen. „Mit einem detaillierten Businessplan hat man aber in der Regel gute Chancen, dass die Finanzierung bewilligt wird“, so Dr. Farrokh.
Tipp: Eine Neugründung oder eine Praxisübernahme als Zahnärztin oder Zahnarzt können Sie in vielen Fällen fördern lassen. Mehr über die Finanzierung einer Zahnarztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung erfahren Sie in unserem Beitrag „Praxisfinanzierung mit KfW-Darlehen für Ärzte, Privatkredit, Fördermittel und mehr“.
Über 90 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Um diese Patientinnen und Patienten als niedergelassene Zahnärztin oder niedergelassener Zahnarzt behandeln zu dürfen, muss zunächst ein Antrag bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) gestellt werden. Dabei ist die Dichte bereits vorhandener Praxen am gewünschten Standort entscheidend. „In Städten wie Berlin, in denen es bereits eine hohe Zahnarztdichte gibt, ist es ratsam, eine bestehende Einzelpraxis zu übernehmen oder in eine Gemeinschaftspraxis bzw. Praxisgemeinschaft einzusteigen“, erklärt Dr. Farrokh. Wichtig ist dabei, dass der Standort zum eigenen Konzept passt. Um geeignete Angebote zu finden, sind Praxisbörsen eine gute Möglichkeit. Diese Portale sind ähnlich wie Wohnungssuchmaschinen aufgebaut und enthalten Inserate von Medizinerinnen und Medizinern, die eine Nachfolge suchen.
Tipp: Falls Sie noch nicht im Ärzteregister gelistet sind, holen Sie dies am besten direkt nach. Dieser Eintrag bestätigt Ihnen, dass Sie über eine Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt verfügen und generell für eine vertragszahnärztliche Versorgung infrage kommen.
Tipp: Beziehen Sie bei Ihren Überlegungen nicht zuletzt Online-Bewertungen mit ein. Diese geben Ihnen im Regelfall Aufschluss über die Zufriedenheit der Stammpatientinnen und -patienten und über das Personal einer Praxis. Dies kann Ihnen Impulse geben, die Ihre Überlegungen bezüglich einer Praxisübernahme als Zahnärztin oder Zahnarzt beeinflussen. Mehr über Praxisbewertungen erfahren Sie in unserem Beitrag „Patientenakquise – Tipps für erfolgreiches Praxismarketing“.
Gut zu wissen: Bei der Übernahme einer Zahnarztpraxis sind viele Punkte zu klären. Dazu finden Sie im Ratgeber-Portal für Heilberufe folgende Beiträge:
Auch die Rechtsform Ihrer Zahnarztpraxis sollte wohl bedacht sein. Denn die Rechtsformen unterscheiden sich nicht nur in puncto Haftung und Stammkapital, sondern auch bezüglich der Steuer. Gängige Rechtsformen für Praxisgründungen sind die GmbH, die GbR, die UG, das Einzelunternehmen, die Partnergesellschaft oder eine freiberufliche Selbstständigkeit. „Insbesondere zu Beginn ist es empfehlenswert, eine Zahnarztpraxis als Freiberuflerin oder Freiberufler zu gründen“, spricht Dr. Farrokh aus Erfahrung. Welche Form im Einzelfall die richtige ist, lässt sich allerdings am besten in Rücksprache mit einer Anwältin oder einem Anwalt beziehungsweise mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären.
4. Ämter, Versicherungen & Co. über die Praxisgründung informieren
Eine Praxisgründung ist mit einigem organisatorischem Aufwand und viel Schriftverkehr verbunden. Das ist auch das Fazit des Praxisgründers Dr. Farrokh: „Die Bürokratie war wohl die größte Herausforderung. Damit alles seine Richtigkeit hatte, mussten diverse Stellen über die Existenzgründung informiert werden.“
Ihre Praxisgründung sollten Sie folgenden Stellen melden:
5. Marketing: Bewerben Sie Ihre Praxisgründung
Natürlich sollten möglichst viele Menschen von Ihrer Praxisgründung erfahren. Das wohl wichtigste Element ist das Praxisschild. Geben Sie also frühzeitig eine Adresstafel in Auftrag, welche alle Pflichtangaben wie Name, Fachrichtung bzw. Bezeichnung und die Sprechzeiten bereitstellt. Danach können natürlich weitere Werbemaßnahmen wie ein geeigneter Internetauftritt folgen. „Zudem ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass der übernommene Stamm an Patientinnen und Patienten im Vorfeld über die Nachfolge informiert werden“, weiß Dr. Farrokh. Bleibt dies aus, ist das in vielen Fällen ein Grund, warum ehemalige Patientinnen und Patienten nach einer Praxisübernahme nicht wiederkommen.
Bei einer Praxisgründung oder -übernahme gibt es einiges zu beachten. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu organisieren und sich starke Partner ins Boot zu holen. Sind die ersten Schritte geschafft, können Sie sich an den Vorzügen einer eigenen Zahnarztpraxis erfreuen. „Eigenständig arbeiten zu dürfen, ist für mich das größte Glück“, sagt Dr. Farrokh abschließend.
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