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Für eine Praxisgründung ist neben Fachkompetenz auch Unternehmergeist gefragt[Alt-Attribut]

Eigene Zahnarztpraxis eröffnen – so gelingt die Praxisgründung

Für viele junge Zahnärzte ist die Praxisgründung bzw. -übernahme eine große Herausforderung. Denn neben fachlichen Kenntnissen sind hierbei auch unternehmerische Fähigkeiten und viel Organisationstalent gefragt. Wie Sie eine eigene Praxis eröffnen und worauf Sie achten sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

1. Businessplan erstellen: Der erste Schritt der Praxisgründung

Bevor Sie eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen, sollten Sie zunächst einen Businessplan erstellen. Dieser dient der Ausarbeitung Ihres Geschäftskonzeptes und enthält unter anderem:

  • persönliche Ziele
  • Kosten
  • Umsatzvorstellungen
  • Art der Praxiseröffnung: Übernahme oder Neugründung
  • Leistungsangebot
 
Sie sollten sich also überlegen, was die eigene Praxis ausmachen soll und welche Behandlungen angeboten werden sollen. Wichtig ist zudem, ob Sie eine völlig neue Praxis gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen wollen. „Diese Punkte machen schon ungefähr 50 Prozent des Plans aus“, erklärt der Zahnarzt und Praxisinhaber von Smilist Dr. Pourya Farrokh. „Auf Grundlage dieser Überlegungen heißt es nun, eine Finanz- und Kostenplanung zu erstellen. Mit einem guten Steuerberater ist das allerdings kein Problem“, so Farrokh weiter. Diese Punkte sollten in der Finanzplanung vorkommen:
 
  • Einmalige Kosten:
    Gründungskosten, Umbaukosten, Einrichtung, Kapitalbedarf für die Anlaufphase, Geräte- und Materialbeschaffung
  • Laufende Kosten:
    Betriebskosten wie Miete, Heizung, Strom, Materialkosten, EDV, Personal, sowie Steuer und Versicherungen

Auf diese Weise erhalten Sie einen guten Überblick, welche Kosten für Ihre Zahnarztpraxis-Gründung entstehen. Bei einer Praxisübernahme fallen im Schnitt 300.000 Euro an, bei einer Praxisgründung belaufen sich die Investitionskosten durchschnittlich auf 400.000 Euro. Um die Praxisgründung zu finanzieren, muss üblicherweise ein Darlehen aufgenommen werden. Dazu wird der Businessplan von den Kreditgebern genau unter die Lupe genommen. „Mit einem detaillierten Businessplan hat man aber in der Regel gute Chancen, dass die Finanzierung bewilligt wird“, so Farrokh.

2. Standort für Ihre Praxisgründung finden

Über 90 Prozent der Berliner sind über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Um diese Patienten als niedergelassener Zahnarzt behandeln zu dürfen, muss zunächst ein Antrag bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) gestellt werden. Dabei ist die Dichte bereits vorhandener Praxen am gewünschten Standort entscheidend. „In Städten wie Berlin, in denen es bereits eine hohe Zahnarztdichte gibt, ist es ratsam, eine bestehende Einzelpraxis zu übernehmen oder in eine Gemeinschaftspraxis bzw. Praxisgemeinschaft einzusteigen“, erklärt Dr. Farrokh. Wichtig ist dabei, dass der Standort zum eigenen Konzept passt. Um geeignete Angebote zu finden, sind Praxisbörsen eine gute Möglichkeit. Diese Portale sind ähnlich wie Wohnungssuchmaschinen aufgebaut und enthalten Inserate von Medizinern, die einen Nachfolger suchen.

Tipp: Falls Sie noch nicht im Ärzteregister gelistet sind, holen Sie dies am besten direkt nach. Dieser Eintrag bestätigt Ihnen, dass Sie über eine Approbation als Zahnarzt verfügen und generell für eine vertragszahnärztliche Versorgung infrage kommen. 

Praxisübernahme – darauf sollten Sie achten

  1. Die Praxis, die Sie übernehmen möchten, sollte einer gründlichen wirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden. Welchen Gewinn macht die Zahnarztpraxis aktuell? Lohnt sich eine Übernahme?
  2. Besonders attraktiv ist eine Praxisübernahme, wenn Sie auch den Patientenstamm übernehmen können.
  3. Damit diese Patienten gerne zu Ihnen kommen, sollte eine vertraglich festgelegte Übergangsphase vereinbart werden. So lernen Stammpatienten Sie und Ihre Leistungen kennen. 
  4. Wenn Sie eine bestehende Praxis kaufen, sind meist laufende Verträge, etwa Personal- oder Mietverträge, weiter zu erfüllen. Am besten werden diese im Vorfeld geprüft.
  5. Schätzen Sie möglichst genau ab, welche Aufwendungen beispielsweise für Umbaumaßnahmen, Ausstattungen oder Ähnliches anfallen. Wichtig ist außerdem, ob zusätzliche Mitarbeiter benötigt werden.

3. Passende Rechtsform für die eigene Zahnarztpraxis wählen

Auch die Rechtsform Ihrer Zahnarztpraxis sollte wohl bedacht sein. Denn die Rechtsformen unterscheiden sich nicht nur in puncto Haftung und Stammkapital, sondern auch bezüglich der Steuer. Gängige Rechtsformen für Praxisgründungen sind die GmbH, die GbR, die UG, das Einzelunternehmen, die Partnergesellschaft oder eine freiberufliche Selbständigkeit. „Insbesondere zu Beginn ist es empfehlenswert, eine Zahnarztpraxis als Freiberufler zu gründen“, spricht Farrokh aus Erfahrung. Welche Form im Einzelfall die richtige ist, lässt sich allerdings am besten in Rücksprache mit einem Anwalt oder Steuerberater klären.

4. Ämter, Versicherungen & Co. über die Praxisgründung informieren

Eine Praxisgründung ist mit einigem organisatorischem Aufwand und viel Schriftverkehr verbunden. Das ist auch das Fazit des Praxisgründers Dr. Farrokh: „Die Bürokratie war wohl die größte Herausforderung. Damit alles seine Richtigkeit hatte, mussten diverse Stellen über die Existenzgründung informiert werden.“

Ihre Praxisgründung sollten Sie folgenden Stellen melden:

  • Zahnärztekammer
  • Gesundheitsamt
  • Versorgungswerk
  • KZV
  • Berufsgenossenschaft
  • TÜV: Dies trifft zu, wenn Sie Röntgengeräte nutzen. Denn diese sind vor der Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre vom TÜV zu prüfen.
  • Finanzamt: In der Regel übernimmt dies Ihr Steuerberater.
  • Handelsregister: Wenn Sie Ihre Praxis als Kapitalgesellschaft, beispielsweise UG oder GmbH gegründet haben, ist der Eintrag in das HR verpflichtend.
 
5. Marketing: Bewerben Sie Ihre Praxisgründung
Natürlich sollten möglichst viele Menschen von Ihrer Praxisgründung erfahren. Das wohl wichtigste Element ist das Praxisschild. Geben Sie also frühzeitig eine Adresstafel in Auftrag, welche alle Pflichtangaben wie Name, Fachrichtung bzw. Bezeichnung und die Sprechzeiten bereitstellt. Danach können natürlich auch weitere Werbemaßnahmen wie ein geeigneter Internetauftritt folgen. „Zudem ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die übernommenen Stammpatienten im Vorfeld über den Nachfolger informiert werden“, weiß Farrokh. Bleibt dies aus, ist dies in vielen Fällen ein Grund, warum ehemalige Patienten nach einer Praxisübernahme nicht wiederkommen.

Darauf kommt es bei einer Praxisgründung an – 3 Tipps von Dr. Farrokh

  1. Gute Kooperationen:
    Ein schnell arbeitendes Labor und ein gut ausgestattetes Depot, bei dem Sie die zur Behandlung benötigten Materialien bestellen, ist für den Praxiserfolg entscheidend!
  2. Zuverlässige Steuerberatung:
    Damit Sie wirtschaftlich stets bestens beraten sind, ist ein erfahrener Steuerberater das A und O.
  3. Kompetenter Rechtsbeistand:
    Von Anfang an mit einem Anwalt zu arbeiten, ist wichtig, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten im Blick behalten.

Fazit

Bei einer Praxisgründung gibt es einiges zu beachten. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu organisieren und sich starke Partner mit ins Boot zu holen. Sind die ersten Schritte erst einmal geschafft, können Sie sich an den Vorzügen einer eigenen Zahnarztpraxis erfreuen. „Eigenständig arbeiten zu dürfen, ist für mich das größte Glück“, sagt Farrokh abschließend.

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