Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung“ im November 2019 hat der Bundesrat den Weg für einige einschneidende Änderungen in der Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin geebnet. Neu sind unter anderem die Einführung eines eigenständigen Direktstudiums mit Approbation ab dem Wintersemester 2020 sowie bessere Verdienstmöglichkeiten in der anschließenden Weiterbildungsphase. Mit der Reform soll die Attraktivität der bislang sehr kostspieligen Psychotherapie-Ausbildung erhöht und dem bundesweiten Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Neben dem Berufsweg über ein Medizinstudium mit anschließender Facharzt-Weiterbildung können auch Psychologie- oder Pädagogik-Studierende nach einem fünfjährigen Studium und einer mindestens dreijährigen Zusatzausbildung die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten.
In der Regel erfolgt die berufsbegleitende Therapeuten-Ausbildung nach dem Studium in Form von Fachpraktika allerdings unentgeltlich. Demgegenüber stehen Kosten von durchschnittlich 30.000 Euro, die für die Psychotherapie-Ausbildung selbst getragen werden müssen. Entsprechend groß ist der Reformbedarf, um gerade die erheblichen Finanzierungslücken in der mehrjährigen Weiterbildungsphase zu schließen.
Mit der vom Gesetzgeber beschlossenen Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten wird ein älteres Gesetz aus dem Jahr 1998 ersetzt. Das sogenannte Psychotherapeutengesetz regelte unter anderem den Berufsweg der Psychologischen Psychotherapeuten, also derjenigen, die eine entsprechende therapeutische Tätigkeit über ein Psychologie- oder Pädagogikstudium anstrebten.
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Hinweis: Der Berufsweg über das Medizinstudium mit anschließender Facharztausbildung bleibt von der aktuellen Gesetzesreform unberührt.
Die beschlossenen Reformen stellen die Ausbildung für Psychotherapeuten auf eine neue gesetzliche Grundlage:
Angehende Psychotherapeuten, die ihre bereits begonnene Ausbildung beenden wollen, erhalten als „Psychotherapeut in Ausbildung“ (PiA) künftig eine monatliche Mindestvergütung von 1.000 Euro während ihrer praktischen Tätigkeit in Vollzeit. Diese Vergütung wird ebenfalls durch die Krankenkassen refinanziert. Zudem sollen sie mindestens einen Anteil von 40 Prozent von der Vergütung der Ausbildungstherapie beziehen. Als Übergangszeit sieht das Gesetz einen Zeitraum von zwölf Jahren vor.
Mit der Reform der Psychotherapie-Ausbildung soll die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland mittelfristig sichergestellt und verbessert werden. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer liegt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz je nach Bundesland zwischen 14 und 22 Wochen. Das Bundesministerium für Gesundheit rechnet jährlich mit etwa 2.500 Studierenden, die eine Approbation erreichen werden.
Die Oppositionsparteien sehen in dem Gesetz grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung. Kritik gibt es hingegen an den festgelegten Vergütungsregelungen für die Gruppe der Psychotherapeuten in Ausbildung. Nach Ansicht der Grünen beispielsweise greifen diese angesichts hoher Kosten und Gebühren immer noch zu kurz. Die Bundesärztekammer kritisiert hingegen, dass mit der neuen, verkürzten Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ der wissenschaftliche Hintergrund der Qualifikation für Öffentlichkeit und Patienten nicht mehr erkennbar sei.
Mit der Einführung des Direktstudiums „Psychotherapie“, der Erteilung der Approbation nach erfolgreichem Studienabschluss und der Neuregelung der Verdienstmöglichkeiten für angehende Psychotherapeuten leitet der Gesetzgeber erhebliche Änderungen in der Psychotherapie-Ausbildung ein. Inwieweit die Neuregelungen die Attraktivität des Berufsbildes tatsächlich steigern und den bundesweiten Fachkräftemangel beheben können, ist allerdings noch völlig offen. Dabei wird auch viel von den konkreten Ausgestaltungen der Studiengänge an den universitären Einrichtungen abhängen.
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