Die offizielle Arbeitszeit in deutschen Krankenhäusern entspricht nur selten den tatsächlich geleisteten Wochenstunden. Vielmehr wird das erlaubte Stundenpensum bei der Krankenhaus-Arbeit teils erheblich überschritten. Das erfahren auch Medizinstudenten meist schon nach kürzester Zeit. Dabei nehmen viele Ärzte die unzähligen Überstunden in Kauf, weil sie Ihren Beruf als sehr sinnstiftend und befriedigend empfinden. Doch wie sehen eigentlich die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Arzt-Arbeitszeiten im Krankenhaus aus? Und welche Arbeitszeitmodelle im Krankenhaus sind üblich? Wir geben einen Überblick.
Für einen Arzt sind die Arbeitszeiten in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Konkret ist hier festgelegt, dass die Arbeitszeit für einen Klinikarzt über das Jahr verteilt durchschnittlich maximal 48 Stunden in der Woche betragen darf. Seit 2003 werden in diese Wochenarbeitszeit sowohl Tages- als auch Bereitschafts- und Rufdienste sowie etwaige Überstunden eingerechnet.
Wenig Schlaf, viel Einsatzkraft, kaum Freizeit – so sieht der Alltag für viele Klinikärzte aus. Dies bestätigt auch der „MB-Monitor 2017“ des Marburger Bundes. Von den bundesweit rund 6.200 befragten angestellten Klinikärzten gaben 60 Prozent an, dass die Wochenarbeitszeit inklusive aller Dienste und Überstunden im Schnitt deutlich über 48 Stunden lag. Doch weshalb werden die gesetzlich begrenzten Arbeitszeiten im Krankenhaus in der Realität so häufig überschritten? Ermöglicht wird dies durch die sogenannte Opt-out-Regelung. (Was bedeutet Opt-out?)
Selbst wenn sie sich der Folgen bewusst sind, unterzeichnen Klinikärzte häufig die Opt-out-Vereinbarung. Der Grund: Für die meisten Krankenhäuser ist die entsprechende Einwilligung ein Einstellungskriterium. Sprich: Wer nicht unterzeichnet, erhält keine Anstellung. Gerade junge Assistenzärzte werden oft zur Unterzeichnung bewegt, indem ihnen glaubhaft versichert wird, dass auch die anderen Kollegen bereits zugestimmt hätten.Unser Tipp: Fragen Sie am besten schon beim ersten Rundgang die künftigen Kollegen, wie für einen Arzt die Arbeitszeiten in diesem Krankenhaus geregelt sind. So können Sie viel leichter eine Entscheidung für oder gegen die Opt-out-Vereinbarung treffen.Sollten Sie eine Opt-out-Vereinbarung unterschrieben haben, können Sie diese innerhalb von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Haben Sie die Einwilligung widerrufen oder gar nicht erst unterzeichnet, dürfen Ihnen hierdurch keine beruflichen Nachteile entstehen. Dies ist im § 7 Abs.7 ArbZG geregelt.
Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite. ❱❱
Die Honorarabrechnung ärztlicher Leistungen raubt sowohl Existenzgründern als auch erfahrenen niedergelassenen Ärzten oftmals den letzten Nerv. ❱❱
Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. ❱❱
Unsere Spezialisten sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für finanzielle Beratung. ❱❱
Haben Sie die Vereinbarung unterschrieben, bedeutet dies jedoch nicht, dass Sie nun Woche um Woche 80 Stunden arbeiten müssen. Denn Sie dürfen trotz der Opt-out-Vereinbarung innerhalb von sechs bis zwölf Monaten im Schnitt höchstens 60 Stunden pro Woche arbeiten. Und auch wenn in einer Woche einmal mehr als 60 Arbeitsstunden anfallen können, sind laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) 80 Wochenstunden eher selten.
Grundsätzlich können zwei Arbeitszeitmodelle für das Krankenhaus unterschieden werden: Dienstmodelle oder Schichtsysteme. Wir stellen beide Varianten kurz vor.
Die Einteilung in Dienste ist in deutschen Kliniken noch immer das gängigste Modell. Die Dienstanzahl und die konkreten Dienst-Arbeitszeiten sind von Klinik zu Klinik verschieden und hängen von diversen Faktoren ab, beispielsweise der Bettenanzahl. Entscheidend ist außerdem die Abteilungskooperation, also ob ein Dienstarzt zum Beispiel nachts mehrere Stationen abdeckt und dadurch weniger Ärzte benötigt werden. Zu guter
Letzt spielen auch das Fachgebiet und die Art der verschiedenen Stationen eine bedeutende Rolle. Sind Ambulanz, Intensivstation und Notaufnahme mit abzudecken, gibt es meist mehr Dienste. Beim Dienstmodell sind für einen Arzt folgende Arbeitszeiten möglich:
In den meisten Stationen wird am Tage die Hauptarbeit erledigt, da die Stationen dann gut besetzt sind. Nachts werden vor allem Notfälle behandelt, sodass ein Arzt innerhalb seiner Arbeitszeiten mehrere Stationen gleichzeitig betreuen kann. Gerade auf Intensivstationen gibt es hingegen oft ein sogenanntes Schichtsystem. Denn um eine kontinuierlichere Versorgung der schwer kranken und oft instabilen Patienten garantieren zu können, muss immer ausreichend Personal vorhanden sein. Unterschieden werden das 2-Schicht-System mit jeweils zwölf Stunden und das 3-Schicht-System mit je acht Stunden.
Die Vorteile dieser Variante sind die gesicherten Schichtablösungen und die dadurch geregelten Arbeitszeiten. Hinzu kommt, dass Sie bei diesem Modell gelegentlich freie Tage erhalten, die zusammenhängen. 24-Stunden-Dienste gibt es beim Schichtsystem nicht, denn die Arbeitszeit ist auf acht bzw. zwölf Stunden begrenzt. Darüber hinaus finden deutlich weniger Personalwechsel statt. Folglich werden auch weniger Übergaben notwendig. Von dem Arbeitszeitgewinn und dem geringeren Informationsverlust profitieren auch die Patienten, weil eine stetigere Betreuung gewährleistet wird.
Dieses System hat allerdings auch seine Nachteile. Ein klassisches Wochenende gibt es bei diesem Arbeitszeitmodell nur selten. Zudem zeigen Studien, dass die Schichtarbeit zu einem gestörten Biorhythmus führen und schlecht für die Gesundheit sein kann. Und zu guter Letzt: Da beispielsweise Bereitschafts- und Rufdienste wegfallen, wird auch weniger Gehalt ausgezahlt.
Fazit: Sie sollten sich als Arzt in Sachen Arbeitszeiten genau überlegen, wo Ihre Präferenzen liegen. Fragen Sie im Rahmen eines Vorstellungsgespräches oder einer Hospitation bei Ihren zukünftigen Chefs und Kollegen nach, welches der Arbeitszeitmodelle im Krankenhaus betrieben und wie lange im Schnitt gearbeitet wird. Wägen Sie dann Vor- und Nachteile für sich ab.
Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite.
Im Zuge des Praxisverkaufs ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Doch wie funktioniert die Praxisbewertung? Wir verraten es!
Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.