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Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel – so funktioniert's.

Geschäft eröffnen – Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel

Mit einer Ladeneröffnung schlagen Sie den Weg in die Selbstständigkeit ein und werden Ihr eigener Chef oder Ihre eigene Chefin. Der Startschuss dafür fällt mit Ihrer Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel. Wie diese abläuft und was Sie bei der Beantragung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit – was gilt im Einzelhandel in Berlin?

Bei Gründungsvorhaben stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Sie als Gründerin oder Gründer künftig einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Letztgenannte Variante gilt beispielsweise für Kunstschaffende, Schriftstellerinnen und Schriftsteller oder erzieherische Berufe – diese müssen kein Gewerbe anmelden. Wer hingegen in Deutschland ein Geschäft eröffnen möchte und durch Ladenbesitz demnach zu den Gewerbetreibenden zählt, ist dazu verpflichtet, dies beim Gewerbeamt anzumelden. Erst mit der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel erhalten Sie die offizielle Erlaubnis dafür, einen Laden zu führen. Dies wird umgangssprachlich auch als Gewerbeschein bezeichnet.

Geschäft eröffnen: Wo lässt sich die Gewerbeanmeldung in Berlin beantragen?

Wo Sie Ihr Geschäft anmelden, hängt von dem künftigen Standort ab. Je nach Bundesland ist für die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel die örtliche Gemeinde oder die Industrie- und Handelskammer zuständig. In Berlin melden Sie Ihr Gewerbe beim Ordnungsamt im zuständigen Bezirk an.

 

Wie läuft die Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel ab?

Die Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel müssen Sie als die künftige Inhaberin oder der künftige Inhaber des Gewerbes selbst durchführen. Alternativ ist es möglich, eine Person zu bevollmächtigen, die Ihren Betrieb stellvertretend für Sie anmeldet. Das Anmeldeverfahren ist in wenigen Schritten erledigt:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Stelle: Die Gewerbeanmeldung in Berlin ist auch bequem über eine Online-Buchung möglich.
  • Am Tag des Termins erhalten Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung im Ordnungsamt. Den Anmeldebogen geben Sie ausgefüllt und mitsamt aller erforderlichen Unterlagen wieder ab.
  • Und das war es auch schon: Sie erhalten eine offizielle Kopie mit dem Stempel der Behörde für Ihre Unterlagen und damit die offizielle Erlaubnis, Ihr Geschäft zu eröffnen.

Ihr Gewerbeschein ist bis zur Ab- oder Ummeldung Ihres Geschäfts dauerhaft gültig und muss nicht verlängert werden.

Tipp: Den Anmeldebogen können Sie auch schon vor dem Termin ausfüllen, um Zeit zu sparen. Laden sich dazu die offizielle Vorlage zur Gewerbeanmeldung herunter, drucken Sie diese ausgefüllt aus und nehmen Sie den Ausdruck mit zum Termin.

Gewerbe: Anmeldung in Berlin auch online möglich!

Gründerinnen und Gründer haben es bei der Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel besonders einfach. Wer sich den Gang zum Ordnungsamt und die Wartezeit sparen möchte, hat eine weitere Möglichkeit: Wollen Sie ein Gewerbe anmelden, geht das in Berlin auch online anzumelden.
 

Infos zu den Angaben bei der Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel

Bei der Gewerbeanmeldung in Berlin im Einzelhandel machen Sie diverse Angaben. Dazu zählen unter anderem Informationen zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus werden Daten zu Ihrem Betrieb abgefragt, etwa die künftige Adresse, die Art des Gewerbes und Kontaktmöglichkeiten. Falls Sie Ihren Laden mit einem oder mehreren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnerin eröffnen möchten, muss jede geschäftsführende Person ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen. Bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) ist zudem die Angabe des Handelsregistereintrags erforderlich.

  

Erforderliche Unterlagen: Welche Dokumente sind einzureichen?

  • ein gültiger Personalausweis
  • ein Handelsregisterauszug (falls erforderlich)
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter (falls erforderlich)
  • Angabe der Vertretungsberechtigten auf einem Beiblatt (falls vorhanden)
  • Aufenthaltsgenehmigung inklusive Bestätigung zur Erlaubnis für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (für Gründerinnen und Gründer mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft)

Lesetipp: Sie möchten einen Kiosk eröffnen und träumen davon, Zeitungen, Magazine, Getränke sowie allerlei Kleinigkeiten feilzubieten? In unserem Ratgeber „Kiosk eröffnen: Was für Späti-Betreiber wichtig ist“ erfahren Sie, wie Ihnen dies erfolgreich gelingt.

Gewerbe anmelden - rückwirkend möglich?

Sie haben Ihr Geschäft bereits eröffnet, jedoch versäumt, es anzumelden oder wussten nicht, dass dies nötig ist? In den meisten Fällen zeigen sich die zuständigen Stellen kulant. Sie dürfen Ihre Tätigkeit im Einzelhandel rückwirkend anmelden. Dazu führen Sie das herkömmliche Anmeldeverfahren durch und geben den tatsächlichen Beginn Ihrer Tätigkeit wahrheitsgemäß an. In Berlin ist dies in der Regel bis vier Wochen nach Betriebsbeginn möglich – liegt die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit noch länger zurück, wird allerdings ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig.

 

Großes Handelsunternehmen oder Kleingewerbe anmelden - macht es in Berlin einen Unterschied?

Ganz gleich, ob Sie planen, ein großes Handelsunternehmen mit mehreren Filialen aufzubauen, oder ob Sie sich zunächst auf ein Kleingewerbe in Berlin im Lieblingskiez konzentrieren – wer im Einzelhandel gründen will, kommt um das Anmeldeverfahren nicht herum. Sie müssen also unabhängig von der Größe und der Rechtsform Ihres Gründungsvorhabens eine Gewerbeanmeldung durchführen. 

 

Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

Sie müssen künftig jede Änderung, die Ihr Gewerbe betrifft, bei der zuständigen Stelle anzeigen. Unter anderem sind Sie rechtlich auch dazu verpflichtet, die Um- oder Abmeldung Ihres Geschäfts zu melden. Auch dies lässt sich im persönlichen Termin oder via Online-Verfahren mit dem Ordnungsamt regeln. Die Gewerbeabmeldung ist in Berlin kostenlos. Eine Gewerbeummeldung kostet im Amt 20 Euro und über das Online-Verfahren 15 Euro.
 

Gewerbeschein beantragen: Was in Berlin nach der Gewerbeanmeldung geschieht

Sobald Sie Ihr Gewerbe erfolgreich angemeldet haben, sendet das Ordnungsamt Ihre Daten an weitere Stellen. Dazu zählt unter anderem das Finanzamt. Dieses sendet Ihnen nach einigen Tagen per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Füllen Sie das Dokument sorgfältig aus und senden Sie es an das Finanzamt zurück. Daraufhin erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie benötigen, um Rechnungen zu schreiben.

Tipp: Die Abwicklung mit dem Finanzamt lässt sich ebenfalls beschleunigen. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einfach vorab aus und senden Sie diesen direkt nach der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel an das Finanzamt. Die schnelle Anmeldung ist ebenso online über das ELSTER-Portal möglich.

Mit Ihrer Gewerbeanmeldung im Einzelhandel werden Sie außerdem Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK-Mitgliedschaft ist verpflichtend und mit regelmäßigen Beitragszahlungen verbunden. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Ihrem Jahresumsatz und der Rechtsform Ihres Geschäfts ab. Im Gegenzug erhalten Sie als Mitglied Zugang zu den kostenfreien Informationsangeboten und Seminaren der Kammer für Gründerinnen und Günder.
 

Fazit: Gründung im Einzelhandel leichtgemacht

Insbesondere die Gründungsphase erfordert einiges an Papierkram und Aufmerksamkeit. Aber keine Sorge: Gehen Sie einfach die nötigen Schritte durch, ist die Gewerbeanmeldung in Berlin im Nu geschafft. Und dann können Sie sich in Ruhe Ihrer Ladenausstattung widmen, ausgerichtet auf Ihr Angebot und Ihre künftige Kundschaft. Dazu gehört unter anderem die Wahl eines Kassensystems. Wir von der Berliner Sparkasse beraten Sie dazu gern.

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Ratgeber Einzelhandel

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