Büroausstattung, elektronische Geräte wie Computer oder Laptops und nicht zuletzt kostspielige Software – die Einrichtung eines Start-up-Büros ist mit viel Planung und hohen Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass ein Start-up nach der Gründung oft eine gewisse Durststrecke überbrücken muss, bis sich sein Produkt beziehungsweise seine Dienstleistung etabliert hat und das Jungunternehmen erste Gewinne einfährt. Gut, dass Ihnen als Gründer diverse Fördermittel für Ihren Unternehmensstart zur Verfügung stehen. Wir erläutern die wichtigsten Möglichkeiten der Start-up-Förderung.
Bevor Sie sich nach der passenden Start-up-Förderung umsehen, sollten Sie nicht nur Ihren Finanzierungsbedarf kennen, sondern auch bereits einen ausgereiften Businessplan erstellt haben. Nur so können Sie bestimmen, in welchen Bereichen genau Sie finanzielle Hilfe benötigen. Einen Start-up-Zuschuss können Sie auf verschiedenen Wegen erhalten: über öffentliche Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), mit der Unterstützung durch Investoren oder auch von der Agentur für Arbeit.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet als größte Förderbank Deutschlands individuelle Förderprodukte für Gründer an.
Das kleinste KfW-Gründerdarlehen gewährt Existenzgründern (auch Freiberuflern) und kleinen Unternehmen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 125.000 Euro, um ein Unternehmen einzurichten oder zu betreiben. Voraussetzung ist, dass dieses noch keine fünf Jahre am Markt ist. Eigenkapital ist dazu nicht erforderlich. Die Konditionen höherer Förderkredite setzen den Einsatz von Eigenmitteln voraus. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software und Personalkosten.
Gründen Sie Ihr Start-up als Team, kann jeder Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen. Das Darlehen beziehen Sie in ganzer Summe oder in Teilbeträgen. Die Laufzeit beträgt entweder bis zu fünf Jahre (bis zu einem Jahr tilgungsfrei) oder zehn Jahre (bis zu zwei Jahre tilgungsfrei). Die Rückzahlung startet nach den tilgungsfreien Anlaufjahren, bis dahin zahlen Sie lediglich die vereinbarten Zinsen.
Dieses größere Darlehen gewährt Ihnen für Ihre Start-up-Gründung bis zu 500.000 Euro. Die Start-up-Förderung richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler und Mittelständler und kann bis zu drei Jahre nach der Gründung beantragt werden. Gefördert werden Anschaffungen wie Gebäude, Anlagen, weitere Betriebsausstattungen und Computer. Der Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, davon sind bis zu sieben Jahre tilgungsfrei.
Die Darlehensbewilligung setzt voraus, dass Sie mindestens zehn Prozent (in Berlin und den neuen Bundesländern) beziehungsweise 15 Prozent (in den alten Bundesländern) Eigenmittel einsetzen – eine Vollfinanzierung ist bei diesem Darlehen also nicht möglich.
Hinweis: In Berlin und den neuen Ländern können die Eigenmittel mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten aufgestockt werden, in den alten Bundesländern auf maximal 45 Prozent. Als Gründer müssen Sie das Darlehen also um andere Finanzmittel ergänzen.
Für umfangreiche Gründungsvorhaben bietet diese Option ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro. Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, können die Fördermöglichkeit beantragen. Mit diesem Gründerkredit lassen sich Investitionen in Gebäude, deren Einrichtung oder Geschäftsausstattung sowie laufende Kosten wie Miete oder Personal finanzieren. Es stehen verschiedene Kreditlaufzeiten zur Wahl: von fünf Jahren (maximal ein Jahr tilgungsfrei) bis zu 20 Jahren (maximal drei Jahre tilgungsfrei).
Tipp: Nach dem „Hausbankprinzip“ werden geförderte Darlehen über Ihre Bank, beispielsweise die Berliner Sparkasse, beantragt. Nach der Prüfung des Antrags wird dieser an die KfW weitergeleitet und gegebenenfalls genehmigt.
Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite.
GmbH, UG, GbR, SE und Co.: Die Auswahl an Rechtsformen ist vielfältig. Finden Sie heraus, welche Rechtsform für Ihr Start-up die richtige ist.
Start-ups, die in Berlin Bürofläche mieten möchten, suchen oft sehr lange. Lesen Sie hier, wie Sie erfolgreich einen Mietvertrag fürs Büro abschließen.
Eine weitere Möglichkeit der Start-up-Förderung besteht für Gründer darin, den Kontakt zu Investoren zu suchen. Die externe Förderung durch Investoren kann nach unterschiedlichen Modellen erfolgen:
Hinter dem Begriff „Business Angel“ steckt ein erfahrener Unternehmer, der angehende Start-up-Inhaber nicht nur mit finanziellen Mitteln unterstützt, sondern auch mit seiner Expertise. Dies ist vor allem in der Anfangsphase von Vorteil, denn der Business Angel bringt ein breites Know-how und zahlreiche Kontakte mit. Im Gegenzug erhält er einen Anteil am Unternehmen und profitiert damit von zukünftigen Umsätzen.
Company Builder treiben die Start-up-Gründung mit ihrem Eigenkapital, den eigenen Erfahrungen und Netzwerken voran. Zu dieser vollumfänglichen Begleitung gehören auch die aktive Beteiligung an betrieblichen Prozessen sowie die Bildung des Teams. Als Gründer geben Sie dafür Anteile Ihres frisch gegründeten Start-ups an den Company Builder ab.
Investoren, die sich an Start-ups mit einem sogenannten Venture Capital oder Wagniskapital beteiligen, setzen im Allgemeinen auf Start-ups, die die Konsolidierungsphase bereits erfolgreich überstanden haben und sich auf dem Markt etablieren konnten. Mithilfe des investierten Venture Capitals fördern Investoren das weitere Wachstum des Start-ups. Ein klarer Ausblick, dass die Geschäftsidee des Start-ups wirtschaftlich erfolgreich sein wird, ist dafür ausschlaggebend. Risikokapitalgeber erhalten als Gegenleistung ebenfalls Unternehmensanteile.
Die Zusammenarbeit mit Investoren kann sich gerade in der Anfangsphase lohnen. Deren Kapital und Know-how sind eine große Hilfe dabei, die typischerweise kritischen Anfangsjahre mit ihren Unwägbarkeiten erfolgreich zu meistern. Da Sie als Gründer dabei aber Firmenanteile abtreten, die Investoren an Gewinnen beteiligen oder ihnen Mitspracherechte gewähren, können sich wiederum Nachteile ergeben: Ihre Freiheit als Gründer wird in gewissem Maße eingeschränkt, und natürlich können bei Entscheidungsprozessen überdies Konflikte mit den Investoren aufkommen.
4 Fragen an Oleksandra Ambach - FirmenCenter Start-ups
Ambach: Die passende Start-up-Förderung ist von mehreren Faktoren abhängig. Wichtig ist zum Beispiel, in welcher Phase sich das Unternehmen befindet. Sind Proof of Market und Proof of Concept vorhanden, kommt etwa eine Fremdkapitalfinanzierung infrage. Grundsätzlich werden die Entwicklungskosten mit Eigenkapitalgebern wie VC, Business Angels etc. gedeckt. Doch auch Banken bieten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups. So kann etwa eine Wachstumsfinanzierung oder eine Vorfinanzierung bestehender Aufträge (operatives Geschäft) über eine Bankfinanzierung erfolgen.
Ambach: Eine gute Business-Idee ist extrem wichtig, um Investoren zu überzeugen. Jedoch spielen auch weitere Faktoren eine Rolle: hierzu zählt nicht zuletzt das Team, mit den jeweiligen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften der Teammitglieder. Bestenfalls sollten sich diese ergänzen. Darüber hinaus ist es für junge Unternehmer entscheidend, unternehmerischen Geist zu beweisen und einen ausgearbeiteten Business Plan oder ein Pitch Deck vorweisen zu können.
Ambach: Wer eine Start-up-Förderung beantragen möchte, kann sich an die Experten im FirmenCenter Start-ups der Berliner Sparkasse wenden.
Ambach: Ein guter Zeitpunkt, um eine Start-up-Förderung zu beantragen, ist dann, wenn es einen Prototypen gibt, der fertig entwickelt ist und eingehend sowie öffentlich getestet wurde (Proof of Concept). Ist darüber hinaus die öffentliche Beta Phase erfolgreich abgeschlossen (Proof of Market), stehen für Gründer die Chancen auf eine Start-up-Förderung generell gut. Im Idealfall fließen in dieser Unternehmensphase bereits erste Umsätze.
Die Gründung eines Start-ups ist auch aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich. Die Agentur für Arbeit bietet einen sogenannten Gründerzuschuss an. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Das Darlehen fördert Ihre erste Zeit als Start-up-Gründer. Den Zuschuss erhalten Sie zunächst sechs Monate lang. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt davon ab, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld ist. Es gilt:
Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro = Gründungszuschuss pro Monat
Sie können nach den sechs Monaten weitere neun Monate einen Zuschuss von 300 Euro für Ihre soziale Absicherung erhalten – vorausgesetzt Sie sind hauptberuflich selbstständig tätig.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gründerzuschuss. Dieser wird bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragt und dort individuell nach Ermessen gewährt.
Welche die richtige Start-up-Förderung für Sie ist, sollten Sie nach einer Kapitalbedarfsanalyse und der Erstellung eines soliden Finanzierungsplanes entscheiden. So können Sie bestimmen, welche Fördermittel zu Ihrem Bedarf passen. Gerne unterstützt Sie auch Ihre Berliner Sparkasse dabei.
Wir haben das passende Angebot für Start-ups: von der professionellen Abwicklung des Zahlungsverkehrs über weitreichende Kontakte in die Gründerszene.
Alle 14 Minuten wird in Berlin ein Start-up gegründet. Unser Ratgeber informiert und gibt Tipps von Finanzierung über Liquiditätsplanung bis hin zur Büroeinrichtung von Start-ups.