Die jährlichen Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) über die Arzthonorare sind Ende September 2022 auf Bundesebene zu einem Ergebnis gekommen: Die Mittel für die Vergütung ärztlicher Leistungen steigen 2023 um 1,4 Milliarden Euro. Aufgrund von Inflation und hohen Energiekosten wurden die Verhandlungen besonders hart geführt.
Übersicht über ausschlaggebende Zahlenwerte in Bezug auf den Anstieg der Arzthonorare:
Die Erhöhung der Arzthonorare basiert zum einen auf einem Anstieg des Orientierungswerts um 2 Prozent für das Jahr 2023 – das entspricht etwa 780 Millionen Euro. Anhand dieses Werts werden die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnet.
Darüber hinaus gibt es weitere, sogenannte extrabudgetäre Vergütungselemente – in den diesjährigen Verhandlungen veranschlagt mit etwa 620 Millionen Euro –, die die Vergütung ärztlicher Leistungen beeinflussen. Und auch die Morbiditätsveränderung der Versicherten wird unter diesem Punkt eingepreist. Dadurch steigt die abschließende Erhöhung der Arzthonorare 2023 auf voraussichtlich über 1,4 Milliarden Euro.
Der GKV-Spitzenverband hat dies auf die Anzahl der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten heruntergerechnet und einen Anstieg ihrer Honorare für 2023 um 11.000 Euro pro Person ermittelt. Die tatsächlichen Arzthonorare werden jedoch erst noch in regionalen Verhandlungen festgelegt.
Wichtig: Die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die Verhandlungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Krankenkassen über die Vergütung der Ärzte. Diese Verhandlungen haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des Arzthonorars, denn hier wird festgelegt, wie viel Geld die gesetzlichen Kassen 2023 für die ambulante Versorgung der Patienten in der jeweiligen Region zur Verfügung stellen.
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Anstieg der Arzthonorare durch extrabudgetäre Leistungen
Das Arzthonorar, welches für die Behandlung von gesetzlich Versicherten anfällt, setzt sich aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) zusammen. Während die notwendigen ambulanten medizinischen Behandlungen in der budgetierten MGV berücksichtigt werden, erfolgen extrabudgetäre Vergütungen in der Regel für neue und besonders förderungswürdige ärztliche Leistungen.
Der Vorteil für Kassenärzte: Die extrabudgetären Leistungen unterliegen keiner Mengensteuerung und werden mit festen Preisen vergütet. Zu den Leistungen zählen unter anderem ambulante Operationen, Impfungen, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, die Mutterschaftsvorsorge oder Leistungen der Strahlentherapie.
Kassenärzte forderten höhere Arzthonorare mit Inflationsausgleich
Die Kassenärzte hatten in den Verhandlungen ursprünglich einen Anstieg der Arzthonorare um 2,5 Prozent gefordert. Dementsprechend kritisierten Sie das Ergebnis der Verhandlungen, da dieses die Inflation und die gestiegenen Energiekosten nicht angemessen auffange.
Insbesondere Fachärzte, die ihre Patienten mit speziellen Geräten untersuchen und behandeln, leiden unter den gestiegenen Energiekosten. Medizinische Geräte wie zum Beispiel Magnetresonanztomographen (MRT) sind ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Arbeit, verbrauchen jedoch auch besonders viel Energie. Die Kassenärzte kritisieren, dass diese Kosten nicht in der aus ihrer Sicht nicht ausreichend angehobenen Vergütung der Ärzte berücksichtigt wurden.
Harte Verhandlungen über Arzthonorare endeten mit Schiedsspruch
Die Verhandlungen wurden aufgrund der allseits finanziell angespannten Lage hart geführt. Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die Kassenärzte beklagen eine schlechte pekuniäre Situation. Letzten Endes mussten die Verhandlungen für das Jahr 2023 im Erweiterten Bewertungsausschuss durch einen Schiedsspruch entschieden werden, bei dem die Ärzteseite überstimmt wurde.
Beitragssatzerhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten
Am Ende der Verhandlungen steht nun ein Anstieg der Arzthonorare um etwa 1,4 Milliarden Euro. Dies wird sich voraussichtlich auf die Beitragszahler auswirken. So rechnen Experten fest mit Beitragssatzerhöhungen, damit die Kassen den Anstieg finanzieren können. Die mehr als 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten werden also trotz gestiegener Lebenshaltungskosten mit erhöhten Krankenversicherungsbeiträgen daran teilhaben, die ambulanten und psychotherapeutischen Strukturen zu finanzieren.
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