Aktualisiert 21.01.2026
Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist einerseits ein großer Schritt in die Selbstständigkeit. Auf der anderen Seite ist sie mit hohen Investitionen verbunden. Ob KfW-Darlehen, Arztkredit oder staatliche Zuschüsse: In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu Ihren Möglichkeiten zur Praxisfinanzierung. Sie lesen, welche Unterstützung Sie in Berlin und bundesweit erhalten und wie Sie Fördermittel beantragen.
Wer sich mit einer Arztpraxis in Berlin niederlassen möchte, übernimmt in der Regel eine bestehende Praxis. In vielen Fachgruppen ist die Stadt ausreichend versorgt, sodass Planungsbereiche gesperrt sind und statt Neugründungen nur Übernahmen zugelassen werden. Die Übernahmekosten richten sich üblicherweise nach dem Wert der jeweiligen Praxis. Sechsstellige Investitionssummen sind für eine Praxisübernahme häufig. Die Summen setzen sich vor allem aus zwei Komponenten zusammen.
Der sogenannte Goodwill bestimmt den Wert einer Praxis. Er besteht aus mehreren Faktoren, zum Beispiel:
Neben dem reinen Kaufpreis müssen Sie weitere Ausgaben einkalkulieren und finanzieren. In der Regel fallen Kosten an für die medizinisch-technische Ausstattung, die Einrichtung und eine etwaige Modernisierung.
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Bei der Ausstattung Ihrer neuen Praxis müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die nötigen Geräte leasen oder kaufen möchten.
Im Normalfall machen die medizinischen Geräte einen großen Teil des Geldbedarfs aus. Sie fließen in Ihren Finanzierungsplan ein und bestimmen, wie hoch das Fremdkapital für Ihre neue Praxis sein muss.
In der Regel findet eine Praxisfinanzierung aufgrund der hohen Investitionskosten vor allem mit Fremdkapital statt. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch bei der Übernahme einer Praxis. Die Konditionen für die Finanzierung Ihrer Praxis hängen von mehreren Faktoren ab.
Damit Ihre Praxisfinanzierung gelingt, bauen Sie diese auf den folgenden Säulen auf:
Bei der Einspeisung von Eigenkapital sind Sie auf keine externen Finanzierer angewiesen. Um für Ihre Arztpraxis einen Kredit zu erhalten, brauchen Sie eine solide finanzielle Ausgangssituation und einen klaren Finanzierungsplan. Dabei sollten Sie die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten wahrnehmen, um Ihren Finanzierungsplan umsetzen und Ihren Traum von der eigenen Praxis verwirklichen zu können.
Praxisinhaber in spe können auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Agentur für Arbeit fördern solche Vorhaben.
Als größte Förderbank Deutschlands stellt die KfW öffentliche Mittel als Darlehen für verschiedene Vorhaben zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten der KfW-Förderbank.
Sie wollen Ihre zukünftigen Praxisräume aus- oder umbauen und dabei energetisch optimieren? Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit unterstützt die KfW ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen.
Ein Umzug ins Umland lohnt sich auf alle Fälle, wenn Sie sich als Landarzt bzw. Landärztin niederlassen möchten. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen, gewähren viele Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen der Bundesländer Fördermittel für die Praxisübernahme. Dies geschieht zum Beispiel durch:
Weitere Informationen zu den Fördergebieten und Teilnahmebedingungen im Berliner Umland bietet die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.
Streben Sie eine Praxisübernahme oder -gründung an und sind derzeit arbeitslos? Dann können Sie sich in puncto Finanzierung auch an die Agentur für Arbeit wenden. Arbeitslose Mediziner und Medizinerinnen können den sogenannten Gründerzuschuss beantragen, solange sie ihre selbstständige Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Dieser Zuschuss dient zwar nicht zur Beschaffung von Arbeitsgeräten oder Mobiliar. Er hilft aber, die erste Zeit der Selbstständigkeit über die Runden zu kommen. Der Gründerzuschuss ist eine Ermessensleistung seitens der Agentur für Arbeit. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Er wird nach individueller Abwägung gewährt.
| Förderquelle | Zielgruppe | Förderart | Maximaler Betrag |
| KfW ERP-Gründerkredit | Gründer und Gründerinnen, Übernehmer und Übernehmerinnen | Darlehen | 200.000 Euro |
| Kassenärztliche Vereinigung | Landärzte bzw. Landärztinnen | Zuschuss | 60.000 Euro |
| Agentur für Arbeit | Arbeitslose Ärzte und Ärztinnen | Gründerzuschuss | individuell |
Anträge auf Förderung laufen bei Krediten nach dem „Hausbankprinzip“ ab:
Achtung: Weiterhin greift das „Spatenstichprinzip“: Einen Anspruch auf Förderung haben Sie in vielen Fällen nur vor Beginn des zu fördernden Vorhabens oder lediglich in einem bestimmten Gültigkeitszeitraum. Es gilt also, sich in Fragen der Finanzierung Ihrer Praxis rechtzeitig sachkundig zu machen.
Fazit: Realisieren Sie Ihre Praxisfinanzierung mithilfe von Fördermitteln |
Die Praxisfinanzierung ist eine der größten Herausforderungen für Ärzte und Ärztinnen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dabei ist es egal, ob sie eine Praxis neu gründen oder eine alte übernehmen. Damit Ihr Traum von der eigenen Praxis Realität wird, stehen Ihnen zahlreiche Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die verschiedenen KfW-Darlehen und regionalen Förderprogramme bieten Ihnen das nötige Startkapital für Ihre Niederlassung. In der Regel lässt sich der Kapitalbedarf jedoch nicht durch eine einzelne Quelle decken. Entscheidend ist daher die richtige Kombination aus Eigenkapital, Kredit und Förderung. Tipp: Bringen Sie möglichst viel Eigenkapital ein und achten Sie auf eine gute Bonität, um bessere Kreditkonditionen zu erhalten. Beachten Sie außerdem, dass sich KfW-Produkte nicht beliebig miteinander kombinieren lassen. Viele regionale Förderprogramme bieten zusätzliche Sonderkonditionen, die Sie im Vorfeld prüfen sollten. Für eine erfolgreiche Finanzierungsplanung Ihrer Arztpraxis empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Die Spezialisten im Heilberufe-Center der Berliner Sparkasse unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Praxisfinanzierung. |
Ärzte und Ärztinnen können ihre Praxis über Eigenkapital, Bankkredite und staatlich geförderte Darlehen (zum Beispiel KfW-Kredite) finanzieren.
Die meisten Mediziner und Medizinerinnen kombinieren diese Möglichkeiten, um die gesamten Kosten zu finanzieren.
Die wichtigsten KfW-Programme für Ärzte und Ärztinnen sind der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Förderkredit KMU, der auch für Freiberufler gilt.
Sie beantragen KfW-Fördermittel bei Ihrer Bank. Es gilt nämlich das sogenannte Hausbankprinzip. Sie müssen sich also einfach mit Ihren Unterlagen an Ihre Bank wenden. Diese leitet dann Ihren Antrag auf Fördergelder an die KfW weiter.
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