Praxisfinanzierung mit KfW-Darlehen, Privatkredit und Fördermitteln

Aktualisiert 21.01.2026

Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist einerseits ein großer Schritt in die Selbstständigkeit. Auf der anderen Seite ist sie mit hohen Investitionen verbunden. Ob KfW-Darlehen, Arztkredit oder staatliche Zuschüsse: In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu Ihren Möglichkeiten zur Praxisfinanzierung. Sie lesen, welche Unterstützung Sie in Berlin und bundesweit erhalten und wie Sie Fördermittel beantragen.

Das Wichtigste zur Praxisfinanzierung in Kürze

  • Ärzte und Ärztinnen benötigen oft sechsstellige Summen für Kaufpreis, Ausstattung und Modernisierung ihrer neuen Praxis. 
  • Setzen Sie bei der Praxisfinanzierung auf mehrere Säulen. Kombinieren Sie beispielsweise Ihr Eigenkapital mit einem auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittenen Kredit und einem staatlich geförderten KfW-Darlehen.
  • KfW-Programme wie der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Förderkredit KMU bieten Ihnen günstige Konditionen.

Das Wichtigste zur Praxisfinanzierung in Kürze

  • Ärzte und Ärztinnen benötigen oft sechsstellige Summen für Kaufpreis, Ausstattung und Modernisierung ihrer neuen Praxis. 
  • Setzen Sie bei der Praxisfinanzierung auf mehrere Säulen. Kombinieren Sie beispielsweise Ihr Eigenkapital mit einem auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittenen Kredit und einem staatlich geförderten KfW-Darlehen.
  • KfW-Programme wie der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Förderkredit KMU bieten Ihnen günstige Konditionen.

Herausforderung Praxisfinanzierung: Hohe Kosten für eine Übernahme

Wer sich mit einer Arztpraxis in Berlin niederlassen möchte, übernimmt in der Regel eine bestehende Praxis. In vielen Fachgruppen ist die Stadt ausreichend versorgt, sodass Planungsbereiche gesperrt sind und statt Neugründungen nur Übernahmen zugelassen werden. Die Übernahmekosten richten sich üblicherweise nach dem Wert der jeweiligen Praxis. Sechsstellige Investitionssummen sind für eine Praxisübernahme häufig. Die Summen setzen sich vor allem aus zwei Komponenten zusammen.

Goodwill: Der immaterielle Praxiswert

Der sogenannte Goodwill bestimmt den Wert einer Praxis. Er besteht aus mehreren Faktoren, zum Beispiel:

  • Lage der Praxis
  • Bekanntheitsgrad
  • Patientenstamm
  • Personalstruktur

Weitere Kosten bei der Praxisübernahme

Neben dem reinen Kaufpreis müssen Sie weitere Ausgaben einkalkulieren und finanzieren. In der Regel fallen Kosten an für die medizinisch-technische Ausstattung, die Einrichtung und eine etwaige Modernisierung.

Leasing oder Kauf von Geräten beeinflussen Praxisfinanzierung

Bei der Ausstattung Ihrer neuen Praxis müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die nötigen Geräte leasen oder kaufen möchten. 

  • Kauf von Praxisausstattung: Wenn Sie sich für den Kauf entscheiden, benötigen Sie in der Regel Fremdkapital.
  • Leasing von Geräten: Falls Sie Ihre Praxisausstattung leasen, vereinbaren Sie ein monatliches Nutzungsentgelt. Dieses können Sie gegebenenfalls ohne Fremdfinanzierung aufbringen.

Im Normalfall machen die medizinischen Geräte einen großen Teil des Geldbedarfs aus. Sie fließen in Ihren Finanzierungsplan ein und bestimmen, wie hoch das Fremdkapital für Ihre neue Praxis sein muss.

Praxisfinanzierung: Diese Wege gibt es

In der Regel findet eine Praxisfinanzierung aufgrund der hohen Investitionskosten vor allem mit Fremdkapital statt. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch bei der Übernahme einer Praxis. Die Konditionen für die Finanzierung Ihrer Praxis hängen von mehreren Faktoren ab. 

Damit Ihre Praxisfinanzierung gelingt, bauen Sie diese auf den folgenden Säulen auf:

  • Kredit für Ärzte bzw. Ärztinnen, der auf Ihre Situation zugeschnitten ist, 
  • Geld aus einem auf die Berufsgruppe zugeschnittenen KfW-Darlehen für Ärzte, das vom Staat bereitgestellt wird,
  • Ggf. zusätzliches Eigenkapital, das Sie zuvor angespart haben.

Bei der Einspeisung von Eigenkapital sind Sie auf keine externen Finanzierer angewiesen. Um für Ihre Arztpraxis einen Kredit zu erhalten, brauchen Sie eine solide finanzielle Ausgangssituation und einen klaren Finanzierungsplan. Dabei sollten Sie die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten wahrnehmen, um Ihren Finanzierungsplan umsetzen und Ihren Traum von der eigenen Praxis verwirklichen zu können.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Ihre Praxisfinanzierung?

Praxisinhaber in spe können auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Agentur für Arbeit fördern solche Vorhaben.

Praxisfinanzierung mit KfW-Fördermitteln: Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Als größte Förderbank Deutschlands stellt die KfW öffentliche Mittel als Darlehen für verschiedene Vorhaben zur Verfügung.

KfW-Förderkredite für Gründung und Nachfolge

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld: Bis zu 200.000 Euro für Ihr Gründungsvorhaben
  • ERP-Förderkredit KMU: Kleine und mittlere Unternehmen finanzieren oder neu starten, auch für Freiberufler und Freiberuflerinnen 

Weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten der KfW-Förderbank.

KfW-Förderkredite für Energie und Umwelt 

Sie wollen Ihre zukünftigen Praxisräume aus- oder umbauen und dabei energetisch optimieren? Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit unterstützt die KfW ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen.

Finanzielle Unterstützung für die Praxisgründung auf dem Land

Ein Umzug ins Umland lohnt sich auf alle Fälle, wenn Sie sich als Landarzt bzw. Landärztin niederlassen möchten. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen, gewähren viele Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen der Bundesländer Fördermittel für die Praxisübernahme. Dies geschieht zum Beispiel durch:

  • Monatliche Zuschüsse in Form einer Umsatzgarantie 
  • Festzuschüsse für Praxisübernahmen oder Neugründungen in Regionen mit bestehender ärztlicher Unterversorgung
  • Investitionskostenzuschüsse bei Praxisfinanzierungen in Förderregionen

Weitere Informationen zu den Fördergebieten und Teilnahmebedingungen im Berliner Umland bietet die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.

Praxisfinanzierung per Gründerzuschuss: Finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit

Streben Sie eine Praxisübernahme oder -gründung an und sind derzeit arbeitslos? Dann können Sie sich in puncto Finanzierung auch an die Agentur für Arbeit wenden. Arbeitslose Mediziner und Medizinerinnen können den sogenannten Gründerzuschuss beantragen, solange sie ihre selbstständige Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Dieser Zuschuss dient zwar nicht zur Beschaffung von Arbeitsgeräten oder Mobiliar. Er hilft aber, die erste Zeit der Selbstständigkeit über die Runden zu kommen. Der Gründerzuschuss ist eine Ermessensleistung seitens der Agentur für Arbeit. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Er wird nach individueller Abwägung gewährt.

Ihre Fördermöglichkeiten im Überblick

FörderquelleZielgruppeFörderartMaximaler Betrag
KfW ERP-GründerkreditGründer und Gründerinnen, Übernehmer und ÜbernehmerinnenDarlehen200.000 Euro
Kassenärztliche VereinigungLandärzte bzw. LandärztinnenZuschuss60.000 Euro
Agentur für ArbeitArbeitslose Ärzte und ÄrztinnenGründerzuschussindividuell

Praxisfinanzierung: Wie werden geförderte Darlehen gewährt?

Anträge auf Förderung laufen bei Krediten nach dem „Hausbankprinzip“ ab:

  1. Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bank ein.
  2. Der Antrag wird geprüft und dann an das jeweilige Förderinstitut weitergeleitet.
  3. Bei Genehmigung erhalten Sie das gewünschte zinsgünstige Darlehen für Ihre Praxisfinanzierung.

Achtung: Weiterhin greift das „Spatenstichprinzip“: Einen Anspruch auf Förderung haben Sie in vielen Fällen nur vor Beginn des zu fördernden Vorhabens oder lediglich in einem bestimmten Gültigkeitszeitraum. Es gilt also, sich in Fragen der Finanzierung Ihrer Praxis rechtzeitig sachkundig zu machen.

Bildliche Darstellung des Prozesses zur Beantragung von Darlehen zur Praxisfinanzierung

Fazit: Realisieren Sie Ihre Praxisfinanzierung mithilfe von Fördermitteln

Die Praxisfinanzierung ist eine der größten Herausforderungen für Ärzte und Ärztinnen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dabei ist es egal, ob sie eine Praxis neu gründen oder eine alte übernehmen. Damit Ihr Traum von der eigenen Praxis Realität wird, stehen Ihnen zahlreiche Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die verschiedenen KfW-Darlehen und regionalen Förderprogramme bieten Ihnen das nötige Startkapital für Ihre Niederlassung. In der Regel lässt sich der Kapitalbedarf jedoch nicht durch eine einzelne Quelle decken. Entscheidend ist daher die richtige Kombination aus Eigenkapital, Kredit und Förderung.

Tipp: Bringen Sie möglichst viel Eigenkapital ein und achten Sie auf eine gute Bonität, um bessere Kreditkonditionen zu erhalten. Beachten Sie außerdem, dass sich KfW-Produkte nicht beliebig miteinander kombinieren lassen. Viele regionale Förderprogramme bieten zusätzliche Sonderkonditionen, die Sie im Vorfeld prüfen sollten.

Für eine erfolgreiche Finanzierungsplanung Ihrer Arztpraxis empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Die Spezialisten im Heilberufe-Center der Berliner Sparkasse unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Praxisfinanzierung.

FAQ zur Praxisfinanzierung

Was gehört zur Praxisfinanzierung für Ärzte und Ärztinnen?

Ärzte und Ärztinnen können ihre Praxis über Eigenkapital, Bankkredite und staatlich geförderte Darlehen (zum Beispiel KfW-Kredite) finanzieren.

Die meisten Mediziner und Medizinerinnen kombinieren diese Möglichkeiten, um die gesamten Kosten zu finanzieren.

Welche KfW-Förderprogramme sind für Ärzte und Ärztinnen relevant?

Die wichtigsten KfW-Programme für Ärzte und Ärztinnen sind der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Förderkredit KMU, der auch für Freiberufler gilt. 

Wie beantrage ich KfW-Fördermittel für die Praxisfinanzierung?

Sie beantragen KfW-Fördermittel bei Ihrer Bank. Es gilt nämlich das sogenannte Hausbankprinzip. Sie müssen sich also einfach mit Ihren Unterlagen an Ihre Bank wenden. Diese leitet dann Ihren Antrag auf Fördergelder an die KfW weiter.

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