Ob sie den Herzschlag messen, den Blutzucker kontrollieren oder an die Medikamenteneinnahme erinnern: Nicht nur für chronisch Kranke sind Gesundheits-Apps interessant. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV), das der Bundestag im November 2019 beschloss, können Ärzte in Kürze Medizin-Apps auf Rezept verschreiben. Ein guter Anlass, sich mit der Technologie auseinanderzusetzen. Unser Ratgeber informiert über Einsatzgebiete, Datenschutz und die aktuelle Rechtslage.
Der Begriff „Gesundheits-App“ wird in vielerlei Bedeutung verwendet. Mit Blick auf die Angebote auf dem Markt können drei Gruppen unterschieden werden:
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Gesundheits-App ist nicht gleich Gesundheits-App. Auf dem Markt finden sich die Angebote zahlreicher Privatanbieter. Ihre Einsatzgebiete reichen von der Messung körperlicher Werte über den GPS-gestützten Pollenflugkalender bis hin zur digitalen Erinnerung an die regelmäßige Medikamenteneinnahme. Viele Gesundheits-Apps unterliegen darum dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den damit verbundenen Zulassungsprüfungen. Doch wo liegt die Grenze zwischen einem Medizinprodukt und einer einfachen Wellnessanwendung? Ist etwa der Fitness-Tracker bereits Medizinprodukt? Die Frage ist nicht nur relevant in Bezug auf die Einhaltung von Standards, die für Medizinprodukte gelten. Auch für Sie als Arzt hat die Einstufung von Gesundheits-Apps bald praktische Bedeutung: Sobald das DGV in Kraft tritt, können Sie als Medizinprodukte klassifizierte Apps – und nur diese Gesundheits-Apps – Ihren Patienten per Rezept verschreiben.
Die Abgrenzung zwischen Wellness- und Medizinanwendungen ist nicht eindeutig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) definiert verschiedene Kategorien, die „Anhaltsbegriffe“ und „Anhaltsfunktionen“ für die Klassifikation als Medizinprodukt darstellen. Die Verbraucherzentrale sieht trotzdem Nachholbedarf, sowohl in Hinblick auf die Anzahl der geprüften Apps als auch auf die Form der Prüfung.
Erschwerend kommt eine Begriffsunschärfe hinzu. So ist „Gesundheits-App“ nicht einheitlich definiert. Anbieter bezeichnen auch Wellness- oder Lifestyle-Apps als Gesundheits-App, etwa bei Fitness-Trackern. Diese Apps fallen zurzeit in einen Graubereich und werden nicht zwangsläufig vom BfArM kontrolliert. Ebenso bemängelt die Verbraucherzentrale, dass wissenschaftliche Studien als Belege für den therapeutischen Nutzen einer Medizin-App vom BfArM nicht vorgeschrieben sind. Da die Kritik an dieser mangelnden Überprüfung des Gesundheitsnutzens lauter wird, ist davon auszugehen, dass das BfArM die Prüfkriterien in Zukunft überarbeitet. Sie als Arzt sollten darum den faktischen Gesundheitsnutzen einer Medizin-App für Ihren Patienten regelmäßig und kritisch evaluieren.
Eine Medizin-App, die beispielsweise Blutzuckerwerte auswertet, speichert, weiterverarbeitet und möglicherweise digital überträgt, operiert mit sensiblen Daten. Weder Sie als Arzt noch Ihre Patienten wissen sicher, wie und wo die Daten verarbeitet und ob sie mit Dritten geteilt werden. Die Verbraucherzentrale sieht im Punkt Datenschutz ein Risiko von Gesundheits-Apps. Es ist empfehlenswert, sich – als Arzt und als Patient – mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Gesundheits-App auseinanderzusetzen. Besonders kritisch ist es zu bewerten, wenn die Gesundheits-App Daten an Dritte weiterleitet.
Zum Arzt für die App auf Rezept? Das im November 2019 beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) hat unter anderem genau diesen Inhalt: Sie als Arzt können dann eine Gesundheits-App, die als Medizinprodukt zugelassen ist, per Rezept verschreiben. Das Gesetz ist bereits beschlossen, allerdings noch nicht in Kraft getreten. Dies soll aber im Laufe des Jahres 2020 geschehen. Das Bundesgesundheitsministerium sieht dabei für jede Gesundheits-App eine Art Testphase vor. Zuerst muss der Hersteller die App vom BfArM prüfen lassen. Wird sie als Medizinprodukt zugelassen, so erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten ein Jahr lang vorläufig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Hersteller nachweisen, dass die betreffende App tatsächlich einen Gesundheitsnutzen hat. Gerade in diesem Zeitraum sollten Sie als Arzt einen wachen Blick auf den Nutzen der jeweiligen Gesundheits-App haben.
Gesundheits-Apps haben das Potenzial, die Gesundheitsversorgung vieler Menschen zu verbessern und zu vereinfachen. Es handelt sich aber auch um privatwirtschaftliche Medizinprodukte, die in einem existenziellen Lebensbereich Ihrer Patienten zum Einsatz kommen. Darum ist besondere Aufmerksamkeit vonnöten, was den medizinischen Nutzen der jeweiligen Gesundheits-App, ihre Bedienbarkeit sowie den Datenschutz betrifft.
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