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Praxisnachfolge in der Arztpraxis

Praxisnachfolge gesucht – so finden Sie Ihren Wunschkandidaten

Die eigene Praxis ist ein Lebenswerk. Hier wurden über Jahre vertrauensvolle Beziehungen zu Patienten aufgebaut, Krankheiten geheilt und Menschen begleitet. Wenn das Ende der eigenen ärztlichen Laufbahn naht, haben die meisten Ärzte den Wunsch, ihre Patienten in die Hände eines ausgesuchten Nachfolgers zu geben. Doch was muss bei der Praxisnachfolge beachtet werden und wie lassen sich überhaupt Kandidaten finden, die eine Praxis im Sinne des Gründers fortführen? Wir haben Informationen und Tipps zusammengetragen, mit denen Sie schnell einen Überblick über Ihre Möglichkeiten gewinnen.

Praxisnachfolge finden – aber wo?

Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten Praxisnachfolge, gibt es drei Bereiche, aus denen Sie geeignete Kandidaten rekrutieren können:

  1. Familie: Als Erstes kommen natürlich die eigenen Kinder in Betracht. Vielleicht gibt es auch im erweiterten familiären Umfeld angehende Mediziner, mit denen Sie ins Gespräch kommen können.
  2. Empfehlung: Sprechen Sie frühzeitig mit Bekannten und Kollegen über den Wunsch, Ihre Praxis zu verkaufen. Ihr Umfeld kennt Ihre Werte und Vorstellungen – und möglicherweise auch einen potenziellen Praxisnachfolger.
  3. Praxisbörse: Über Praxisbörsen können Sie nicht nur Praxisnachfolge-Gesuche aufgeben, sondern auch Annoncen von Medizinern durchsehen, die auf der Suche nach einer Praxis sind. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Angebote, z. B. vom Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V., ein Kooperationsangebot der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Berlin oder die bundesweite Praxisbörse der DPtV (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.).
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Nachfolgekandidat in Sicht, was nun?

Ist ein geeigneter Kandidat in Sicht, stehen die Verhandlungen an. Hierbei gilt es vor allem, sich auf einen angemessenen Kaufpreis für die Praxis zu einigen und eine etwaige Personalübernahme zu planen. Für erfolgreiche Gespräche ist es unabdingbar, dass Sie den Wert Ihrer Praxis kennen. Dieser lässt sich im Rahmen einer Praxisbewertung ermitteln. Alle wichtigen Informationen zu den Bewertungskriterien und -verfahren erhalten Sie in unserem Artikel zur Praxiswertermittlung.

Vertragsarztpraxis abgeben: So funktioniert die Nachfolge

Wer als Vertragsarzt seine Praxis abgeben möchte, kann dies nicht einfach durch einen Verkauf lösen. Die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer enthält grundsätzlich die Verpflichtung des bisherigen Praxiseigentümers, seine vertragsärztliche Zulassung – den Versorgungsauftrag – ausschreiben zu lassen. Auf die ausgeschriebene Zulassung kann sich der potenzielle Nachfolger dann bewerben. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Ausschreibung des Arztsitzes möglichst neun Monate vor dem gewünschten Austritt an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zu richten.

Tipp: Der Verzicht sollte stets unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Zulassung eines Nachfolgers erklärt werden. Wird der Ausschreibungsantrag von der KV genehmigt, erfolgt die Ausschreibung. Nach Ende der Ablauffrist wird durch den Zulassungsausschuss über die Nachbesetzung entschieden.

Laut der KV Berlin werden bei der Entscheidung folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Berufliche Eignung
  • Dauer der ärztlichen Tätigkeit und der Facharztanerkennung   
  • Approbationsalter   
  • Familiäre Bindung des Bewerbers (Ehegatte oder Kind des bisherigen Inhabers)   
  • Bei Gemeinschaftspraxen: Einverständnis der Partner   
  • Eintrag auf der Warteliste des Arztregisters

Stolperstein beim Praxisverkauf: das Versorgungsstärkungsgesetz

Die Übertragung von Vertragsarztsitzen ist durch das Versorgungsstärkungsgesetz eingeschränkt. So können Vertragsarztsitze durch einen Zulassungsausschuss eingezogen werden, wenn die medizinische Versorgung in dem betroffenen Planungsgebiet bereits ausreichend gewährleistet ist. Wird die Praxisübergabe aufgrund des Versorgungsstärkungsgesetz unterbunden, muss die zuständige Kassenärztliche Vereinigung den betroffenen Arzt entschädigen. Diese Entschädigung bemisst sich jedoch am aktuellen Verkehrswert, was regelmäßig einen finanziellen Nachteil für den Verkäufer bedeutet.

Wie lässt sich ein Wunschkandidat für die Praxisnachfolge durchsetzen?

Eine Umgehung des oben beschriebenen Nachbesetzungsverfahrens ist grundsätzlich nicht möglich. Aus den oben genannten Auswahlkriterien der KV geht jedoch bereits hervor, dass Kinder, Lebens- oder Ehepartner des bisherigen Praxisinhabers bevorzugt werden. Einen Sonderfall stellt außerdem das sogenannte Jobsharing dar: Wenn Ihr Wunschkandidat schon seit mehr als drei Jahren mit Ihnen kooperiert, etwa als angestellter Arzt für Sie arbeitet, gilt er ebenfalls als privilegiert.

Fazit

Die Praxisnachfolge zu organisieren, gehört sicherlich zu den größten unternehmerischen Herausforderungen der Vertragsarztkarriere. Denn es gilt, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten, ein finanziell vorteilhaftes Geschäft einzugehen und nicht zuletzt einen Nachfolger zu wählen, der Ihr Lebenswerk in Ihrem Sinne fortführt. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und stehen Ihnen in Fragen rund um die Praxisnachfolge beratend zur Seite!

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