Die eigene Praxis ist ein Lebenswerk. Hier wurden über Jahre vertrauensvolle Beziehungen zu Patienten aufgebaut, Krankheiten geheilt und Menschen begleitet. Wenn das Ende der eigenen ärztlichen Laufbahn naht, haben die meisten Ärzte den Wunsch, ihre Patienten in die Hände eines ausgesuchten Nachfolgers zu geben. Doch was muss bei der Praxisnachfolge beachtet werden und wie lassen sich überhaupt Kandidaten finden, die eine Praxis im Sinne des Gründers fortführen? Wir haben Informationen und Tipps zusammengetragen, mit denen Sie schnell einen Überblick über Ihre Möglichkeiten gewinnen.
Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten Praxisnachfolge, gibt es drei Bereiche, aus denen Sie geeignete Kandidaten rekrutieren können:
Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite. ❱❱
Die Honorarabrechnung ärztlicher Leistungen raubt sowohl Existenzgründern als auch erfahrenen niedergelassenen Ärzten oftmals den letzten Nerv. ❱❱
Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. ❱❱
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Ist ein geeigneter Kandidat in Sicht, stehen die Verhandlungen an. Hierbei gilt es vor allem, sich auf einen angemessenen Kaufpreis für die Praxis zu einigen und eine etwaige Personalübernahme zu planen. Für erfolgreiche Gespräche ist es unabdingbar, dass Sie den Wert Ihrer Praxis kennen. Dieser lässt sich im Rahmen einer Praxisbewertung ermitteln. Alle wichtigen Informationen zu den Bewertungskriterien und -verfahren erhalten Sie in unserem Artikel zur Praxiswertermittlung.
Wer als Vertragsarzt seine Praxis abgeben möchte, kann dies nicht einfach durch einen Verkauf lösen. Die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer enthält grundsätzlich die Verpflichtung des bisherigen Praxiseigentümers, seine vertragsärztliche Zulassung – den Versorgungsauftrag – ausschreiben zu lassen. Auf die ausgeschriebene Zulassung kann sich der potenzielle Nachfolger dann bewerben. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Ausschreibung des Arztsitzes möglichst neun Monate vor dem gewünschten Austritt an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin zu richten.
Tipp: Der Verzicht sollte stets unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Zulassung eines Nachfolgers erklärt werden. Wird der Ausschreibungsantrag von der KV genehmigt, erfolgt die Ausschreibung. Nach Ende der Ablauffrist wird durch den Zulassungsausschuss über die Nachbesetzung entschieden.
Laut der KV Berlin werden bei der Entscheidung folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Die Übertragung von Vertragsarztsitzen ist durch das Versorgungsstärkungsgesetz eingeschränkt. So können Vertragsarztsitze durch einen Zulassungsausschuss eingezogen werden, wenn die medizinische Versorgung in dem betroffenen Planungsgebiet bereits ausreichend gewährleistet ist. Wird die Praxisübergabe aufgrund des Versorgungsstärkungsgesetz unterbunden, muss die zuständige Kassenärztliche Vereinigung den betroffenen Arzt entschädigen. Diese Entschädigung bemisst sich jedoch am aktuellen Verkehrswert, was regelmäßig einen finanziellen Nachteil für den Verkäufer bedeutet.
Eine Umgehung des oben beschriebenen Nachbesetzungsverfahrens ist grundsätzlich nicht möglich. Aus den oben genannten Auswahlkriterien der KV geht jedoch bereits hervor, dass Kinder, Lebens- oder Ehepartner des bisherigen Praxisinhabers bevorzugt werden. Einen Sonderfall stellt außerdem das sogenannte Jobsharing dar: Wenn Ihr Wunschkandidat schon seit mehr als drei Jahren mit Ihnen kooperiert, etwa als angestellter Arzt für Sie arbeitet, gilt er ebenfalls als privilegiert.
Die Praxisnachfolge zu organisieren, gehört sicherlich zu den größten unternehmerischen Herausforderungen der Vertragsarztkarriere. Denn es gilt, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten, ein finanziell vorteilhaftes Geschäft einzugehen und nicht zuletzt einen Nachfolger zu wählen, der Ihr Lebenswerk in Ihrem Sinne fortführt. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und stehen Ihnen in Fragen rund um die Praxisnachfolge beratend zur Seite!
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