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Eigener Stand auf dem Wochenmarkt – Ihr Heimspiel im Wunschkiez

Eigener Stand auf dem Wochenmarkt – Ihr Heimspiel im Wunschkiez

Sie möchten ein selbst hergestelltes Produkt verkaufen? Dann könnte der Wochenmarkt das Zuhause für Ihr neues Unternehmen sein mit einem eigenen Stand. Oder Sie fahren mit einem mobilen Marktstand durch ganz Deutschland.

Wochenmärkte haben die Menschen schon immer fasziniert. Sie sind ein bisschen wie eine Miniatur der Einkaufswelt: Stände mit Broten vom Bio-Bäcker, aus der Käse-Manufaktur oder vom Geflügelhof. Und daneben Kunsthandwerk, für das Sie einen stationären Laden irgendwo weit entfernt ausfindig machen müssten. Kurzum, ein Kauf-Universum im Kleinen.
Daher stellt ein Marktstand einen Weg in die Selbstständigkeit dar, über den mancher Kleinerzeuger nachdenkt. Schließlich sind die Marktgänger als stetig wiederkehrende Kunden bekannt. Sie bevorzugen den meist einmal wöchentlich abgehaltenen Markttag, um ihre Einkäufe zu erledigen – einfach, weil sie oft die Massenabfertigung der Supermärkte scheuen. Und weil der Wochenmarkt im Heimatkiez etwas Kommunikatives bietet: Hier ein Schwätzchen mit der Frau vom Blumenstand, dort beim regionalen Winzer ein Glas Wein mit den Freunden aus der Siedlung.

Tageshändler oder Gewerbetreibender?

Doch wenn Sie auf einem Wochenmarkt einen Marktstand eröffnen wollen, müssen Sie einiges beachten: Es ist immer ratsam, sich vor der Planung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beziehungsweise dem zuständigen Gewerbeamt zu erkundigen. Oft gibt es auch regionale Unterschiede, denn die Bestimmungen in Berlin müssen nicht zwingend in Baden-Württemberg gelten.

Grundsätzlich gilt es zwei Dinge zu überlegen:

  1. Sie möchten gerne auf dem örtlichen Wochenmarkt einen Marktstand eröffnen und selbsterzeugte Waren anbieten – etwa Milcherzeugnisse, Honig oder sonstige Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Dann brauchen Sie keinen Gewerbeschein und keine Reisegewerbekarte. Es ist also relativ unkompliziert, diesen Marktstand zu eröffnen. Allerdings sollten Sie sich mit dem Betreiber des lokalen Wochenmarktes kurzschließen: Über ihn können Sie beispielsweise einen Tagesstandplatz anmieten. 
  2. Sie möchten einen so genannten „mobilen Marktstand“ eröffnen: Wenn Sie etwa einen Kleintransporter zu einem fahrbaren Hähnchen-Grill umrüsten und nicht nur auf dem Wochenmarkt Station machen wollen. Dann gehören Sie zum „fliegenden Gewerbe“ und benötigen eine Reisegewerbekarte. Und je nach Sachlage eine Gaststättenerlaubnis. Auch bei diesen mobilen Verkaufsständen hilft das Gewerbeaufsichtsamt weiter.

Nach der Gewerbeordnung ist ein Reisegewerbetreibender, wer „gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung, also ohne vorherige Terminvereinbarung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft, oder derjenige, der Leistungen anbietet“.

Allgemeiner Tipp: Ein professionelles Kartenterminal sollte jeder Händler seinen Kunden bieten.

Die Reisegewerbekarte können Sie beim Gewerbeamt beantragen. Sie brauchen dafür: 

  • einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister,
  • ein Führungszeugnis,
  • einen Gewerbezentralregisterauszug und,
  • je nach angebotenem Produkt, eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz. 

Die Karte für mobile Verkaufsstände ist lebenslang in ganz Deutschland gültig, natürlich nur für das registrierte Gewerbe. Sollten Sie Angestellte beschäftigen und nicht immer selbst am Ort des Geschehens sein, müssen Ihre Mitarbeitenden unbedingt eine Kopie der Reisegewerbekarte bei sich tragen – für den Fall, dass eine unangemeldete Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamtes vorbeischaut. Vorsicht ist geboten: Eine nicht vorgelegte Karte kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, hier kennen die Behörden kein Pardon!

Wenn Sie beispielsweise einen Imbisswagen haben, sollten Sie sich sicherheitshalber an das zuständige Lebensmittelaufsichtsamt wenden und sich nach den zu beachtenden Auflagen hinsichtlich Hygiene und Lebensmittelrecht erkundigen.
 

Das Geschäft planen und die Finanzierung sichern

Und natürlich muss sich ein Reisegewerbetreibender an viele Vorschriften halten: Etwa an das Ladenschlussgesetz oder das Feiertagsgesetz. Auch ein Steuerheft ist zu führen, denn das Finanzamt wird während der Geschäftstätigkeit sein Recht einfordern. Auch hier der Tipp: Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Es ist absolut sinnvoll, eine vertrauensvolle Kommunikation aufzubauen, bevor Sie Ihren Marktstand gestalten.

Selbst wenn es anstrengend klingt: Wer ein Reisegewerbe eröffnen will, sollte einen Business-Plan erstellen. Mit ihm bereiten Sie sich wirklich optimal auf Ihre Gründung vor. Er hilft Ihnen nicht nur, die Geschäftsidee zu skizzieren und niederzuschreiben, sondern auch bei einem Gespräch mit Ihrer Hausbank – und dieses Gespräch wird kommen! – ist der Business-Plan eine seriöse Grundlage. Die Berliner Sparkasse hilft Ihnen gerne, Fragen zum Business-Plan und zur Finanzierung Ihres mobilen Verkaufsstandes zu klären.
 
Unser Rat: Wenn Sie einen Marktstand eröffnen möchten, sollten Sie sich nicht von Formalitäten entmutigen lassen. Dass es in Deutschland recht strenge Bestimmungen gibt, ist auch ein Qualitätsmerkmal. Wer einmal als gewerblicher Anbieter eines Produktes registriert und zertifiziert ist, kann sich des Vertrauens seiner Kunden sicher sein. Gehen Sie diesen Weg am besten nur dann, wenn Sie ein wirklich attraktives Angebot besitzen. Denn die Gunst der Käufer – und damit letztlich den wirtschaftlichen Erfolg – erlangt nur der, der ein überzeugendes Produkt zur Auslage bringt.

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