Endlich der eigene Chef sein – das ist der Traum vieler angestellter Mediziner. Kein Wunder, denn eine Niederlassung als Arzt und somit der Weg in die Selbstständigkeit kann viele Vorteile mit sich bringen. Dazu zählen die berufliche Unabhängigkeit, ein höheres Einkommen sowie ein größerer Gestaltungsspielraum im Arbeitsalltag. Welche Möglichkeiten Sie in puncto Praxisgründung haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der offiziellen Statistik der Bundesärztekammer zufolge arbeiten Ende 2020 bundesweit rund 28 Prozent der berufstätigen Mediziner als niedergelassene Ärzte. Dabei sind weitaus nicht alle Kollegen in einer Einzelpraxis tätig. Eine Niederlassung als Arzt kann auch auf andere Weise erfolgen. Machen Sie sich einen Überblick über alle infrage kommenden Möglichkeiten:
Wer eine Niederlassung als Arzt anstrebt, muss sich überlegen, wen er künftig behandeln will. Denn wenn Sie sich nicht nur um Privat-, sondern auch um Kassenpatienten kümmern möchten, ist ein Eintrag ins Arztregister und eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit erforderlich. Den entsprechenden Antrag stellen Sie bei der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Besteht in der gewünschten Region tatsächlich medizinischer Bedarf und sind Arztsitze frei, erhalten Sie die Zulassung. Und dann dürfen Sie auch gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandeln.
Mit der Niederlassung als Arzt in einer Einzelpraxis werden Sie Ihr eigener Chef. Sie können den Betrieb nach den eigenen Vorstellungen führen. Dafür müssen Sie natürlich die Kosten für die Praxisräume, Arbeitsgeräte und das Personal allein tragen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Praxisübernahme. In diesem Fall gründen Sie keinen neuen Betrieb, sondern führen stattdessen eine bestehende Praxis weiter – beispielsweise von einem in Rente gehenden Kollegen. Der Vorteil: Die Zulassung, Technik, Mobiliar, Mitarbeiter und Patienten sind bereits vorhanden.
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Sie arbeiten lieber in einer Praxis mit anderen Kollegen zusammen? Dann ist eine Gemeinschaftspraxis, auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt, eine hervorragende Option. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Ärzten gleicher oder verschiedener Fachrichtung. Eine Gemeinschaftspraxis ist in der Regel günstiger als ein Einzelbetrieb. Den Patientenstamm, Kosten für Geräte und Personal sowie die wirtschaftliche Verantwortung teilen Sie sich mit Ihren Kollegen. Dafür haben Ihre Partner natürlich ein Mitbestimmungsrecht in Ihrem gemeinsamen Betrieb.
Die Praxisgemeinschaft ist für alle Mediziner empfehlenswert, die fachliche Gesellschaft schätzen, aber wirtschaftlich eigenständig bleiben möchten. Denn in einer Praxisgemeinschaft arbeiten Sie unabhängig von Ihren Kollegen. Jeder Mediziner bleibt sein eigener Chef, betreut eigene Patienten betreut und macht seine eigenen Abrechnungen, spart durch die Praxiskooperation aber Kosten. Denn die Räumlichkeiten und die gemeinsam genutzte Ausstattung finanzieren alle beteiligten Ärzte zusammen.
Teilzulassung: Arbeiten mit halber Stelle
Wenn Sie sich als Mediziner selbstständig machen, müssen Sie nicht zwangsläufig in Vollzeit arbeiten. Eine Niederlassung als Arzt ist auch in Teilzeit möglich. Mit einer sogenannten Teilzulassung müssen Sie nicht mehr den vollständigen ärztlichen Versorgungsauftrag erfüllen. Stattdessen dürfen Sie Ihre Sprechstunden auf ein Minimum von 50 Prozent reduzieren – statt vorgeschriebenen 20 Sprechstunden also noch mindestens zehn. Somit bleibt mehr Zeit für die Familie oder ein zusätzliches Anstellungsverhältnis. Gleichzeitig reduzieren sich aber auch Ihre Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Auch die Teilzulassung beantragen Sie bei der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung. Bereits zugelassene Ärzte können bei der KV einen Wechsel zur Teilzulassung vornehmen lassen.
In vielen Regionen Deutschlands werden Mediziner bestimmter Fachrichtungen aktuell nicht benötigt. Kassenzulassungen werden in diesen Gebieten daher nicht vergeben. Mit etwas Glück ist eine Niederlassung als Arzt in Ihrer Fachrichtung und am Wunschort dennoch möglich. Sie müssen dafür nur einen bereits niedergelassenen Arzt mit einer Kassenzulassung für ein Jobsharing finden und eine eingeschränkte Zulassung bei der zuständigen KV beantragen. Im Rahmen des Jobsharing-Kooperationsmodells teilen Sie sich den Arztsitz. Das heißt: Sie betreuen mit Ihrem Partner gleicher Fachrichtung dann gemeinsam seinen Patientenstamm.
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine spezielle Form der Gemeinschaftspraxis. Die Beteiligten sind hier nicht jeder für sich, sondern gemeinsam zugelassen. Die MVZ ist eine Berufsausübungsgemeinschaft unter ärztlicher Leitung, in der sich Mediziner verschiedener Fachrichtungen die Kosten für Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal teilen. Zudem betreuen sie denselben Patientenstamm. Ein MVZ darf ausschließlich von zugelassenen Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Heil- und Hilfsmittelerbringern sowie Krankenhäusern gegründet werden.
Ganz gleich, welche Art der Niederlassung Sie als Arzt anstreben – der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit vielen betriebswirtschaftlichen Fragen verbunden. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus war es nie leichter, eine Niederlassung zu finanzieren. Doch wie die Finanzierung erfolgen sollte, müssen Sie genau durchrechnen und die passenden Finanzprodukte finden. Dabei hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der Berliner Sparkasse gerne. Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin und erfahren Sie mehr!
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