Ein eigenständiges Geschäftskonto für Ärzte und Zahnärzte ist als Dreh- und Angelpunkt des gesamten Zahlungsverkehrs im Praxisbetrieb heute unverzichtbar. Neben der professionellen und sicheren Abwicklung aller finanziellen Transaktionen zeichnet sich ein leistungsfähiges Konto für die Arztpraxis durch einen zusätzlichen Service aus, der über die reine Kontoführung hinausgeht. Was genau muss ein Praxiskonto also leisten? Welche besonderen Anforderungen stellen Ärzte und Zahnärzte an ihr Geschäftskonto? Und welche Serviceleistungen spielen auch über das Praxiskonto hinaus eine Rolle für die gemeinsame Zusammenarbeit mit der Bank? Über diese und weitere Fragen haben wir mit dem Berliner Zahnarzt Dr. Arnt Gerstenberger gesprochen.
Wie für jedes Unternehmen gilt auch für Arzt- sowie Zahnarztpraxen das Prinzip des wirtschaftlichen Handelns. Dementsprechend spielt die Höhe der Kontoführungsgebühren – etwa für Buchungen, Bargeldabhebungen oder weitere Zusatzleistungen – eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aus der Sicht von Arnt Gerstenberger ist ein möglichst günstiger Preis für das Praxiskonto als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Entscheidungskriterium allerdings wenig geeignet: „Bei der Wahl eines passenden Kontos für die Arzt- oder Zahnarztpraxis kommt es im Kern auf die Leistungen an, die ich als Arzt beziehungsweise Zahnarzt erhalte. Mir nutzt beispielsweise keine Bank, die ich nicht erreiche und die mir keine Unterstützung geben kann, wenn ich sie brauche. Wenn bestimmte Sachen nicht erfüllt sind, bringt auch eine niedrige Gebühr nichts“, macht der 53-Jährige deutlich.
Ein schneller und sicherer Zugang zum Konto sowie eine direkte Betreuung bei technischen Problemen sind für den Zahnarzt von besonderer Wichtigkeit. Gerade weil sehr viele Zahlungseingänge und -ausgänge über das Praxiskonto abgewickelt werden und überprüft werden müssen, bieten einfache, bequeme und sichere Möglichkeiten der Kontoverwaltung eine enorme Entlastung. „Zur Einfachheit und Schnelligkeit im täglichen Geschäft zählt genauso eine kompetente Hotline, die bei technischen Fragen oder Problemen auch außerhalb der üblichen Praxiszeiten Hilfestellung gibt“, erklärt Dr. Gerstenberger.
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Mit Blick auf die konkreten Leistungen, die ein Praxiskonto den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten bieten muss, formuliert Dr. Gerstenberger eine Reihe von Anforderungen:
Ein zentrales Qualitätsmerkmal, mit dem sich Banken im Wettbewerb abheben können, sieht Dr. Gerstenberger in kostengünstigen Kontokorrentkrediten zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. „Gerade im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich ist es nicht unüblich, dass das Geschäftskonto pulsiert. Viele Ausgaben, zum Beispiel die Einkommensteuer-Vorauszahlung, erfolgen block- bzw. quartalsweise. Wenn dann plötzlich in die technische Ausstattung investiert werden muss, kann es zu Unterschüssen kommen. In solchen Situationen ist es wichtig, dass die Bank die Besonderheiten des Praxisbetriebs versteht und einen Überziehungskredit zu vernünftigen Konditionen gewährt“, berichtet er.
Tipp: Fallen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite viele Buchungen an, rät Dr. Gerstenberger zu einer Aufteilung des Praxiskontos in ein Einnahmen- und ein Kostenkonto. Ein solches Modell mit zwei separaten Geschäftskonten für Ärzte und Zahnärzte erhöht die Übersicht und sorgt für mehr Transparenz.
Ein stimmiges Gesamtpaket ergibt sich für Arnt Gerstenberger aus der Kombination der Leistungen des Praxiskontos mit einer persönlichen Beratung und kundenorientierten Betreuung: „Vielen Ärzten und Zahnärzten fehlt das spezifische betriebs- und bankenwirtschaftliche Fachwissen. Sie sind auf die Beratung und den Service ihrer Bank angewiesen – zum Beispiel im Sinne eines regelmäßigen und freundlichen, aber im Sinne der Praxis bestimmt auftretenden Controllings, damit sich keine Schieflagen auf dem Konto der Arztpraxis einschleichen.“ Für den praktizierenden Zahnarzt ist die Bank einer von mehreren betriebswirtschaftlichen Beratern, die als Partner bei Fragen der Finanzplanung mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Entsprechend negativ bewertet er mangelnde Flexibilität in finanziellen und technischen Fragen sowie in der persönlichen Erreichbarkeit. „Auch die fehlende Kreativität, in schwierigen Zeiten alle notwendigen Voraussetzungen für eine gute Liquidität der Praxis zu schaffen, sodass sich der Praxisinhaber auf seine beruflichen Aufgaben konzentrieren kann, ist ein klares Ausschlusskriterium“, erklärt Dr. Gerstenberger.
Besonderen Wert legt der Zahnarzt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Augenhöhe funktioniert. „Als Partner möchte ich das gute Gefühl und die Gewissheit haben, dass die Bank am Aufbau einer langfristigen Geschäftsbeziehung zum beiderseitigen Vorteil interessiert ist und ich stets die bestmöglichen Konditionen erhalte, auch wenn ich kein Neukunde mehr bin“, unterstreicht er.
Eine langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zwischen dem niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt und seiner Bank bleibt natürlich nicht auf den unmittelbaren Bereich des Praxiskontos beschränkt. Ob als Geldgeber oder als Anlageberater – für Dr. Gerstenberger liegt der Schlüssel zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit in der ganzheitlichen Betreuung rund um alle Finanzfragen. Werden beispielsweise Praxis-Investitionskredite notwendig, könnten Banken mit einer schnellen Bearbeitung und attraktiven Kreditkonditionen beim Kunden punkten. „Die Einrichtung eines Praxiskontos kommt für mich nur infrage, wenn ich mich auch in Finanzierungsfragen auf die Bank verlassen kann“, sagt er.
Ein leistungsfähiges Geschäftskonto für Ärzte und Zahnärzte orientiert sich an den genauen Erfordernissen des täglichen Praxisbetriebs und ist in ein umfangreiches Service- und Beratungsangebot eingebettet. „Als Zahnarzt bzw. Arzt will ich mich auf meine beruflichen Aufgaben konzentrieren, das Thema Kontoführung effizient abarbeiten und im Bedarfsfall auf einen kompetenten Support zurückgreifen, der mich zeitnah unterstützt, Verständnis für meinen finanziellen Bedarf hat und meine Anliegen zeitnah bearbeitet“, fasst Arnt Gerstenberger zusammen.
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