Hauptnavigation
Um neue Medizingeräte zu nutzen, können Sie diese entweder kaufen oder auf Medizintechnik-Leasing zurückgreifen.

Medizintechnik – Leasing oder Kauf?

Für ein EKG-Gerät müssen Sie bis zu 13.000 Euro einkalkulieren, ein hochwertiger Computertomograph (CT) kostet sogar bis zu 1 Million Euro. Kurzum: Neue Medizintechnik ist teuer. Deshalb stehen gerade niedergelassene Ärzte vor der Frage, wie sie diese finanzieren. Die beiden gängigsten Varianten sind der Kauf und das Medizintechnik-Leasing. Doch was ist für einen Arzt die günstigere Option? Wir haben nachgefragt.

Medizintechnik-Kauf: Medizingeräte sind Eigentum des Arztes

Die Medizingeräte in der eigenen Praxis auf dem neusten Stand zu halten, ist mit hohen Kosten verbunden. Um als niedergelassener Arzt teure Ausstattung kaufen zu können, muss zwar häufig ein Investitionskredit aufgenommen werden. Dafür ist beispielsweise das gewünschte EKG-Gerät Ihr sofortiges Eigentum und Sie können frei darüber verfügen. Als Eigentümer sind Sie allerdings für die ordnungsgemäße Durchführung von Wartungen und Reparaturen verantwortlich, welche im Medizinbereich alle zwei Jahre verpflichtend sind.

Welche Vorteile ergeben sich aus steuerrechtlicher Sicht?

Wenn Medizintechnik über einen Kredit finanziert wird, lassen sich die Anschaffungskosten für die voraussichtliche Nutzungsdauer anteilig als Abschreibungen geltend machen. „So wird der Wertverlust des Gerätes berücksichtigt und ermöglicht Ihnen steuerliche Einsparungen“, sagt Dr. Florian Müller-Kröncke, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Für wen ist der Medizintechnik-Kauf geeignet?

Der Kauf von Medizingeräten empfiehlt sich für niedergelassene Ärzte, die:

  • planen, ihre Medizingeräte langfristig zu nutzen.
  • Geräte anschaffen möchten, deren Einbau zusätzliche Kosten, etwa durch bauliche Maßnahmen, verursachen.
  • gebrauchte Medizintechnik anderer Ärzte übernehmen möchten.

 

Medizintechnik-Leasing – Ärzte erhalten Nutzungsrechte
Wenn Sie beispielsweise ein EKG-Gerät leasen, zahlen Sie monatlich eine fest vereinbarte Rate über einen Zeitraum von ca. 3 bis 10 Jahren – je nach Leasing-Vertrag. Im Gegenzug erhalten Sie während der Vertragslaufzeit die Nutzungsrechte für die betreffenden Medizingeräte.

Grundsätzlich stehen Ihnen in puncto Medizintechnik-Leasing zwei Optionen zur Auswahl: das Finanzierungs- und das Operating-Leasing:

  • Finanzierungs-Leasing:  Haben Sie sich für diese Version entschieden, besteht üblicherweise nach der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, eine vorher vereinbarte Kaufoption wahrzunehmen. In der Regel wird dann noch eine Restzahlung in Höhe von ca. 10 Prozent des Gesamtbetrages fällig.
  • Operating-Leasing: Im Gegensatz zum Finanzierungs-Leasing ist hier keine komplette Tilgung angesetzt, sodass die Vertragslaufzeit wesentlich kürzer ausfällt. Diese Option zielt auf einen Austausch des Medizingerätes nach Vertragsende ab und entspricht einer Art Miete für die Nutzung.

Hinweis: Medizintechnik, die geleast wurde, ist in einem vertraglich festgelegten Zustand wieder zurück zu geben. Das bedeutet, dass Beschädigungen am Gerät zu zusätzlichen Kosten führen können. In der Regel gehören die üblichen Gebrauchsspuren oder Verschleiß nicht dazu. Achten Sie genau auf die im Leasingvertrag angegebenen Bedingungen. Diese können je nach Anbieter stark variieren.

Welche steuerlichen Vorteile bringt das Medizintechnik-Leasing mit sich? 

Die Leasingraten können Sie beim Operating-Leasing als laufende Betriebskosten von der Steuer absetzen. „Allerdings ist der steuerliche Vorteil im Vergleich zu einer Kreditfinanzierung meist nur marginal“, weiß Müller-Kröncke. „Bei Leasingverträgen spielen eher die vereinbarten Sonderzahlungen eine große Rolle“, so der Experte. Diese lassen sich, etwa in einem guten Betriebsjahr, direkt als Aufwand verbuchen. In der Folge wird der zu versteuernde Gewinn im aktuellen Jahr beträchtlich geschmälert und Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen. Letztlich bietet Medizintechnik-Leasing lediglich gewisse Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Verteilung des Gesamtaufwandes. Welche dies genau sind, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Finanzberater.

Medizintechnik-Leasing: Für wen ist diese Form geeignet?

Im Gesundheitswesen ist der Wettbewerb enorm. Insbesondere niedergelassene Ärzte ringen oft um Privatpatienten, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Praxis zu erhalten. Moderne Technologien sind als Qualitätsmerkmal entscheidend. Doch die Entwicklung der Medizintechnik schreitet rasant voran: Was früher nach zehn Jahren als veraltet galt, ist heute oftmals bereits nach fünf Jahren obsolet. Ärzte, die sich durch innovative Medizintechnik von der Konkurrenz abheben möchten, aber nicht stetig hohe Investitionen tätigen können und wollen, sind mit Medizintechnik-Leasing also bestens beraten.

Darüber hinaus ist Medizintechnik-Leasing ist für niedergelassene Ärzte geeignet, die:

  • eine Marktneuheit eines Herstellers testen möchten.
  • Eventuell nicht an einem Kauf interessiert sind und die Medizingeräte erstmal nur nutzen möchten.
 
Medizintechnik: Leasing vs. Kauf im Überblick
Dass Medizingeräte längerfristig genutzt werden können, ist für viele Ärzte ein entscheidendes Kriterium: „Die Übernahme-Option des Gerätes spielt daher beim Medizintechnik-Leasing häufig eine entscheidende Rolle“, betont Müller-Kröncke. „Meist sind Praxisinhaber aus finanzmathematischer Sicht aber mit einem Kredit besser beraten.“ Medizintechnik-Leasing ist vor allem dann attraktiv, wenn die Hersteller für ihre Geräte direkt Leasingverträge zur Absatzförderung anbieten. Häufig handelt es sich dabei um absolute Neuheiten. „Angebote, die zudem die Wartung der Geräte integrieren, sind ebenfalls meist nicht zu toppen“, empfiehlt der Wirtschaftsprüfer.

Fazit

Ob sich der Kauf oder doch das Medizintechnik-Leasing für Sie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Um dabei den Überblick zu bewahren, kann es ratsam sein, die Angebote vom Fachmann durchrechnen zu lassen. Denn oftmals sind entsprechende Verträge nicht transparent genug, um zwischen Kauf und Leasing abwägen zu können.

Kontaktieren Sie das HeilberufeCenter

Beratung für Heilberufe

Die Spezialisten für niedergelassene Ärzte und selbstständige Apotheker

📞 030 869 866 66

📧 heilberufecenter@berliner-sparkasse.de

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand mit unserem Newsletter. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Ratgeber Heilberufe

Ratgeber Heilberufe

Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite.

Ärztin bei der Praxiswertermittlung

Praxiswertermittlung

Wie viel ist Ihre Praxis wert?

Im Zuge des Praxisverkaufs ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Doch wie funktioniert die Praxisbewertung? Wir verraten es!

Patiententypen erkennen: Pflegerin gibt Patientin die Hand

Patientenkommunikation - die fünf wichtigsten Patiententypen

Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

 Cookie Branding
i