Für ein EKG-Gerät müssen Sie bis zu 13.000 Euro einkalkulieren, ein hochwertiger Computertomograph (CT) kostet sogar bis zu 1 Million Euro. Kurzum: Neue Medizintechnik ist teuer. Deshalb stehen gerade niedergelassene Ärzte vor der Frage, wie sie diese finanzieren. Die beiden gängigsten Varianten sind der Kauf und das Medizintechnik-Leasing. Doch was ist für einen Arzt die günstigere Option? Wir haben nachgefragt.
Die Medizingeräte in der eigenen Praxis auf dem neusten Stand zu halten, ist mit hohen Kosten verbunden. Um als niedergelassener Arzt teure Ausstattung kaufen zu können, muss zwar häufig ein Investitionskredit aufgenommen werden. Dafür ist beispielsweise das gewünschte EKG-Gerät Ihr sofortiges Eigentum und Sie können frei darüber verfügen. Als Eigentümer sind Sie allerdings für die ordnungsgemäße Durchführung von Wartungen und Reparaturen verantwortlich, welche im Medizinbereich alle zwei Jahre verpflichtend sind.
Wenn Medizintechnik über einen Kredit finanziert wird, lassen sich die Anschaffungskosten für die voraussichtliche Nutzungsdauer anteilig als Abschreibungen geltend machen. „So wird der Wertverlust des Gerätes berücksichtigt und ermöglicht Ihnen steuerliche Einsparungen“, sagt Dr. Florian Müller-Kröncke, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Der Kauf von Medizingeräten empfiehlt sich für niedergelassene Ärzte, die:
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Grundsätzlich stehen Ihnen in puncto Medizintechnik-Leasing zwei Optionen zur Auswahl: das Finanzierungs- und das Operating-Leasing:
Hinweis: Medizintechnik, die geleast wurde, ist in einem vertraglich festgelegten Zustand wieder zurück zu geben. Das bedeutet, dass Beschädigungen am Gerät zu zusätzlichen Kosten führen können. In der Regel gehören die üblichen Gebrauchsspuren oder Verschleiß nicht dazu. Achten Sie genau auf die im Leasingvertrag angegebenen Bedingungen. Diese können je nach Anbieter stark variieren.
Die Leasingraten können Sie beim Operating-Leasing als laufende Betriebskosten von der Steuer absetzen. „Allerdings ist der steuerliche Vorteil im Vergleich zu einer Kreditfinanzierung meist nur marginal“, weiß Müller-Kröncke. „Bei Leasingverträgen spielen eher die vereinbarten Sonderzahlungen eine große Rolle“, so der Experte. Diese lassen sich, etwa in einem guten Betriebsjahr, direkt als Aufwand verbuchen. In der Folge wird der zu versteuernde Gewinn im aktuellen Jahr beträchtlich geschmälert und Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen. Letztlich bietet Medizintechnik-Leasing lediglich gewisse Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Verteilung des Gesamtaufwandes. Welche dies genau sind, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Finanzberater.
Im Gesundheitswesen ist der Wettbewerb enorm. Insbesondere niedergelassene Ärzte ringen oft um Privatpatienten, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Praxis zu erhalten. Moderne Technologien sind als Qualitätsmerkmal entscheidend. Doch die Entwicklung der Medizintechnik schreitet rasant voran: Was früher nach zehn Jahren als veraltet galt, ist heute oftmals bereits nach fünf Jahren obsolet. Ärzte, die sich durch innovative Medizintechnik von der Konkurrenz abheben möchten, aber nicht stetig hohe Investitionen tätigen können und wollen, sind mit Medizintechnik-Leasing also bestens beraten.
Darüber hinaus ist Medizintechnik-Leasing ist für niedergelassene Ärzte geeignet, die:
Ob sich der Kauf oder doch das Medizintechnik-Leasing für Sie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Um dabei den Überblick zu bewahren, kann es ratsam sein, die Angebote vom Fachmann durchrechnen zu lassen. Denn oftmals sind entsprechende Verträge nicht transparent genug, um zwischen Kauf und Leasing abwägen zu können.
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