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Niedergelassener Arzt bei der Honorarabrechnung

Honorarabrechnung in der Arztpraxis – das sollten Ärzte wissen

Die Honorarabrechnung ärztlicher Leistungen raubt sowohl Existenzgründern als auch erfahrenen niedergelassenen Ärzten oftmals den letzten Nerv. In puncto Abrechnung sind niedergelassene Ärzte nicht nur an gesetzliche Regeln und Leistungskataloge gebunden, sie müssen bei der Honorarabrechnung zudem zwischen vertrags- und privatärztlichen Leistungen unterscheiden. Worin der Unterschied liegt und was es mit der Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf sich hat, klären wir in diesem Beitrag.

Honorarabrechnung: Das bedeutet EBM

Honorarabrechnungen bei Kassenpatienten erfolgen quartalsweise mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Vertragsärzte sollten bei der Abrechnung besonders aufmerksam sein, da sie nur über ein begrenztes Kontingent für Behandlungen verfügen. Sich mit den Budgets der KV auszukennen, kann bei der Abrechnung für den Arzt deutlich mehr Umsatz bedeuten.

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen. Der EBM spezifiziert alle abzurechnenden Behandlungen in Art, Umfang und Leistungspauschale.

Die erbrachten medizinischen Leistungen werden zwar über den EBM berechnet, jedoch gibt es bei der Erfassung bestimmte Sonderfälle, die das budgetierte Behandlungsvolumen nicht schmälern. Als Arzt listen Sie jede Leistung, die Sie für einen gesetzlich versicherten Patienten erbracht haben, als Gebührenposition mit Datum der Leistung und Diagnose. In der Regel geschieht dies über eine Praxissoftware. Die einzelnen Positionen werden bei der Honorarabrechnung in Leistungen nach der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und die Einzelleistungsvergütung (ELV) unterteilt.

Kassenärztliche Honorarabrechnung: So nutzen Sie Umsatz-Potenziale

Die MGV ist ein komplexes Verfahren, in dem das gesamte Geldvolumen der Krankenkassen über einzelne Kassenärztliche Vereinigungen den einzelnen Vertragsärzten zugeteilt wird. Dies ist nötig, da die Menge ärztlicher Leistungen begrenzt sein sollte, um eine übermäßige, medizinisch nicht zu begründende Behandlung zu verhindern. Jeder Arzt verfügt also lediglich über ein bestimmtes Budget, welches er durch die Behandlung von Kassenpatienten verdienen kann. Dieses wird auch Regelleistungsvolumen (RLV) genannt.
Darüber hinaus bestehen Sonderregelungen, die es Ihnen bei der Abrechnung als Arzt erlauben, Ihren Umsatz zu erhöhen.

Hinzu kommen Einzelleistungsvergütungen für Leistungen, die besonders förderungswürdig sind. Dazu gehören beispielsweise Impfungen, Prävention, ambulante Operationen oder Disease-Management-Programme. Diese Leistungen werden außerhalb der MGV vergütet.

Über die Erfassung Ihrer kassenärztlichen Leistungen prüft die KV die Abrechnungsdaten und nimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse des Patienten vor. Die Honorarabrechnung selbst wird dem Arzt innerhalb von vier Monaten nach Abgabe des Quartals zur Verfügung gestellt.

Privatärztliche Honorarabrechnung: Möglichkeiten der GOÄ-Abrechnung

Die Honorarabrechnung für Privatpatienten unterliegt ebenfalls gewissen Regelungen. Die Abrechnung ist für den Arzt jedoch weitaus einfacher, da Privatpatienten ihre Leistungen zunächst selbst an den behandelnden Arzt zahlen und ggf. die Erstattung dieser Behandlung bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einfordern. Dennoch unterliegen die privatärztlichen Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche die Preisgestaltung regelt.

In der GOÄ-Abrechnung dürfen die vorgegebenen Sätze bis auf das 2,3-fache gesteigert werden.

Behandeln Sie Privatpatienten, ergeben sich durch die GOÄ-Abrechnung individuelle Handlungsspielräume bei der Honorarabrechnung. Im Unterschied zur Behandlung von Kassenpatienten lassen sich somit höhere Honorare für privatärztliche Leistungen realisieren. Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung direkt am Tag der Leistungserstellung mit dem Patienten.

Fazit: Insgesamt findet die Honorarabrechnung sowohl im kassen- als auch privatärztlichen Bereich auf Basis eines komplexen Systems statt. Sich mit der generellen Funktionsweise auszukennen, kann oftmals helfen, Umsatz-Potenziale voll auszuschöpfen.

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