Die Beiträge, die an die Versorgungswerke gezahlt werden, richten sich nach der Höhe des Einkommens: Jemand der mehr verdient, zahlt dementsprechend mehr ein – erhält später aber auch mehr Rente. Experten zufolge werden die Leistungen der Versicherer aufgrund der Niedrigzinsphase allerdings sinken. Um für eine ausreichende Altersvorsorge als Apotheker oder als Arzt zu sorgen, gilt es, sich weitergehend zu versichern.
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Im Zuge des Praxisverkaufs ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Doch wie funktioniert die Praxisbewertung ab? Wir verraten es! ❱❱
Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. ❱❱
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Neben der gesetzlichen Versicherung ist es für angestellte Ärzte und Apotheker im öffentlichen Dienst Pflicht, sich durch die Zusatzversicherungskasse (ZVK) bzw. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusätzlich abzusichern. Außertariflich angestellten Medizinern ist es freigestellt, ob sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) wahrnehmen wollen. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts umgewandelt und direkt in die bAV eingezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, als Pensionskasse oder als Unterstützungskasse anbietet. Sie profitieren in allen Fällen von einer Reihe von Vorzügen:
Eine private Altersvorsorge ist sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Ärzte und Apotheker geeignet, um für einen sorglosen Ruhestand zu sorgen. Grundsätzlich lassen sich verschiedene Varianten der privaten Altersvorsorge für Ärzte und Apotheker unterscheiden:
Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die ähnlich wie die Riester-Rente staatlich gefördert wird. Während der Ansparphase können Sparbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Daher wird die Rürup-Rente vor allem von Selbständigen, Freiberuflern und Personen mit hohem Steuersatz genutzt. Eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Ärzte oder Apotheker ist in der Regel an Auflagen geknüpft. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente. Das HeilberufeCenter der Berliner Sparkasse steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus können Ärzte und Apotheker eine private Rentenversicherung abschließen. Der große Vorteil einer privaten Rentenversicherung besteht in ihrer Flexibilität. Sie können bspw. Kapital entnehmen, Zuzahlungen leisten, Beiträge aussetzen und den Rentenbeginn selbst bestimmen.
Auch bei der privaten Rentenversicherung profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Haben Sie sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entschieden, müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags Ihres Vertragsguthabens besteuern, wenn Ihr Vertrag mehr als zwölf Jahre gelaufen ist und Sie das Geld erst im Alter von 62 Jahren ausgezahlt bekommen. Dies wird auch als 12/62-Regel bezeichnet. Haben Sie sich für eine Leibrente entschieden, wird die monatliche Rentenleistung mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem Renteneintrittsalter des Versicherten. Gehen Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent der Gesamtrente.
Alternativ können Sie auch durch Anlagegüter privat vorsorgen. Zu Anlagegütern zählt grundsätzlich alles, was Sie zu Geld machen können und Ihr Eigentum ist. Konkret bedeutet dies:
Um für die Zukunft vorzusorgen, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzen und damit den Grundstein für einen sorglosen Ruhestand legen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist hier ein erster guter Schritt. Spezialisten aus unserem HeilberufeCenter stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
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