Der Online-Handel boomt. Angesichts der Coronavirus-Pandemie mehr denn je. Und das bedeutet auch: Widerruf, Retoure und Warenumtausch boomen. Doch wie gestalten sich die Richtlinien zu Online-Kauf und Widerrufsrecht? Und welche Rechte haben Käufer, wenn die bestellte Ware Mängel aufweist, nicht passt oder den Erwartungen nicht entspricht? Dem und mehr gehen wir in unserem Beitrag auf den Grund.
Grundsätzlich besteht beim Online-Kauf ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Der Grund: Anders als im stationären Einzelhandel, wo Kunden die Ware direkt im Geschäft begutachten können, sehen Online-Shopper die bestellten Produkte erst nach der Lieferung. Das Risiko eines Nichtgefallens ist damit sehr viel höher. Es gibt jedoch einige Ausnahmen beim Online-Kauf, die das Widerrufsrecht nicht einschließt:
Käufe von Waren, die nicht in diese Kategorien fallen, können vom Verbraucher widerrufen werden. Allerdings müssen dazu zwei Bedingungen erfüllt sein:
Hinweis: Versandkosten können Händler seit der gesetzlichen Änderung im Juni 2014 vollständig auf den Käufer übertragen. Zuvor waren Rücksendungen für Kunden ab einem Warenwert von 40 Euro grundsätzlich kostenlos. Viele Unternehmen bieten jedoch aus Kulanz eine Kostenübernahme an.
Wir kennen Ihre Branche und betreuen schon heute über 4.000 Unternehmen der Digitalwirtschaft in Berlin. ❱❱
So bestehen Sie im Wettbewerb um die begehrten Spezialisten. ❱❱
Wir erklären Ihnen, welche Punkte Sie warum in Ihrem
Impressum erwähnen müssen, und geben Ihnen außerdem eine hilfreiche Checkliste an die Hand. ❱❱
Zusätzlich zum Widerrufsrecht beim Online-Kauf haben Shop-Betreiber die Möglichkeit, ihren Kunden ein Rückgabe- oder Umtauschrecht einzuräumen. Ähnlich wie im stationären Einzelhandel ist dies freiwillig. Das Rückgabe- beziehungsweise Umtauschrecht greift im Online-Handel allerdings erst, wenn die 14-tägige Frist, die beim Online-Kauf als Widerrufsrecht gilt, verstrichen ist. Wenngleich die Vereinbarung eines Rückgaberechts oder einer Option zum Warenumtausch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, zeigen sich viele Online-Händler ihren Kunden gegenüber kulant und bieten auch nach dem Verstreichen der gesetzlichen Widerrufsfrist Möglichkeiten zur Warenrücksendung an. Das erhöht auf einfachem Wege die Kundenbindung und steigert die Chancen im Wettbewerb mit der Konkurrenz. Bevor Online-Händler jedoch unbedacht erweiterte und letztlich unvorteilhafte Rechte gewähren, sollten sie zwei Aspekte beachten:
Online-Händler sollten sich zunächst mit der Frage befassen, welche der beiden Optionen sie dem Kunden beim Online-Kauf neben dem Widerrufsrecht anbieten wollen:
Darüber hinaus sollten Händler die Bedingungen für Rückgaberecht beziehungsweise Umtauschrecht klar definieren. Haben Sie nämlich Ihren Kunden erst einmal eines der Rechte zugesprochen, sind Sie auch daran gebunden. Oftmals formulieren Onlineshop-Betreiber deshalb Ausnahmen – beispielsweise für reduzierte Produkte – oder schreiben vor, dass ein Umtausch nur gegen Vorlage des entsprechenden Kassenbons erfolgen kann. Zugleich ist es jedoch ratsam, die Regeln nicht allzu strikt auszulegen. Großzügige Umtausch- und Rückgaberegelungen lassen sich mitunter nutzen, um das Marketing möglichst effektiv zu gestalten. Eine umfassende Testzeit für erworbene Geräte zum Beispiel kann Ihnen gegenüber der Konkurrenz einen Marktvorteil verschaffen.
Hinweis: Um Missverständnissen und Unklarheiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, Kunden auf die AGB des Unternehmens zu verweisen, in denen sämtliche Bestimmungen zum Rückgabe- beziehungsweise Umtauschrecht festgehalten sind.
Wann müssen Onlineshop-Betreiber Waren zurücknehmen?
Es gibt beim Online-Kauf neben dem Widerrufsrecht sowie dem optionalen Rückgaberecht beziehungsweise dem Umtausch außerdem das Gewährleistungsrecht. Dieses regelt das Vorgehen im Fall von fehlerhafter oder beschädigter Ware. Die Gewährleistung bestimmt, dass sich Verkäufer eines Produktes dazu verpflichten, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt insgesamt 24 Monate für Neuwaren. Für Gebrauchtwaren beträgt sie 12 Monate.
Reklamiert ein Kunde die bestellte Ware innerhalb der ersten 6 Monate nach Erhalt, wird in der Regel davon ausgegangen, dass bestehende Mängel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlagen. Statt aber die Ware deshalb unter Kaufpreiserstattung zurücknehmen zu müssen, können Online-Händler von ihrem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen – entweder durch die Lieferung von fehlerfreier Ware oder durch eine Reparatur. Die Wahl zwischen diesen Optionen obliegt hierbei dem Kunden. Verweigern können Sie diese nur dann, wenn die Forderung unverhältnismäßig ist – wenn also eine Reparatur mit einem deutlich höheren Kostenaufwand verbunden wäre als ein Ersatz.
Anders als im stationären Handel gilt beim Online-Kauf stets das Widerrufsrecht, das Anbieter dazu verpflichtet, Waren zurückzunehmen, solange der Kunde diese fristgerecht und unter ausdrücklichem Widerruf zurücksendet. Auch das Gewährleistungsrecht erlegt dem Online-Handel Regeln auf. Zusätzlich steht es Ihnen auf freiwilliger Basis offen, dieses Regelwerk um ein Rückgabe- oder Umtauschrecht zu erweitern. Kundenfreundlich ausgelegt und klar kommuniziert, kann das die Kundenzufriedenheit verbessern. Im Verbund mit weiteren zentralen Maßnahmen wie etwa der Implementierung vieler Zahlungsmöglichkeiten im Online-Shop schaffen Sie optimale Voraussetzungen dafür, sich mit Ihrem Unternehmen zukunftsfähig am Markt zu platzieren.
Wir sagen JA! zur Digitalwirtschaft
Wir kennen Ihre Branche und betreuen schon heute über 4.000 Unternehmen der Digitalwirtschaft in Berlin.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.