Wer sich als Kreativ- und Digitalwirtschaftsunternehmen mit einer eigenen Website oder einem Online-Shop präsentiert, muss einige rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Eine der wichtigsten Grundlagen ist die sogenannte „Anbieterkennzeichnung“ oder auch Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Wir erklären Ihnen im Folgenden, welche Punkte Sie warum in Ihrem Impressum erwähnen müssen, und geben Ihnen außerdem eine hilfreiche Checkliste an die Hand.
Die rechtlich vorgeschriebene Impressumspflicht für eine Website soll sicherstellen, dass Besuchern einer Online-Präsenz grundlegende Informationen zu deren Betreiber zugänglich gemacht werden. Das garantiert ein Mindestmaß an Transparenz zum Schutze des Verbrauchers im Internet. Außerdem dienen die in § 5 TMG enthaltenen allgemeinen Informationspflichten dazu, das Feststellen der Identität des Website-Verantwortlichen zu erleichtern, wenn sich rechtliche Fragen oder Streitfälle ergeben.
Die Impressumspflicht betrifft alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßig Inhalte, Waren oder Leistungen gegen Entgelt anbieten. Darunter fallen somit alle Unternehmen, Freiberufler wie auch Selbstständige. Auch Websites, die Werbung oder Produktplatzierungen enthalten, unterliegen der Impressumspflicht. Verschickt Ihr Unternehmen Newsletter oder Werbemails an Kunden, besteht die Impressumspflicht ebenfalls. Allerdings dürfen Sie als Versender entscheiden, ob Sie Ihr Impressum komplett innerhalb der Mail angeben oder auf Ihr Impressum auf der Website verlinken. Eine Impressumspflicht für Websites, die rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen, besteht wiederum nicht.
Wichtig: Auch Profile auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter und Co. fallen unter die Impressumspflicht, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden.
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Die strukturelle Ausgestaltung des Impressums gibt § 5 Abs. 1 TMG vor. Zu den in jedem Fall notwendigen Angaben in einem Impressum zählen:
Unbedingt zu beachten: Selbst eine vollständige Aufführung aller Angaben ist hinfällig, wenn Website-Nutzer nicht problemlos auf diese zugreifen können. Laut § 5 TMG muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der einfachste, sicherste und auch vertrauenswürdigste Weg, dies umzusetzen, ist es, der Impressumspflicht auf der Homepage nachzukommen, und zwar klar ersichtlich mit einer Verlinkung am oberen oder unteren Ende der Homepage.
Zudem sollte das Impressum auf allen Unterseiten verlinkt sein. Die Impressumspflicht für die Website sieht hierbei zudem vor, dass zugehörige Links als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ zu benennen sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Integrieren Sie außerdem das Impressum unbedingt, bevor Sie Ihre Online-Präsenz freischalten, sonst laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass das Impressum immer auf dem aktuellen Stand ist, etwa bei Änderungen der Adresse oder der Telefonnummer. Versäumnisse können schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fehlt Ihnen das Impressum gänzlich oder weist es Mängel auf, drohen eine Abmahnung oder gar ein Bußgeld. Missachten Website-Betreiber § 5 Abs. 1 TMG bewusst oder fahrlässig, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 16 Abs. 3 TMG kann dies mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Der Verstoß gegen die Impressumspflicht auf Ihrer Website kann auch zu einer Abmahnung führen. Dabei handelt es sich meist um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die durch konkurrierende Unternehmen, Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände ausgesprochen werden. Tritt ein solcher Fall ein, ergeht an den Betreiber der Website zusammen mit der Abmahnung meist die Aufforderung, die Abmahnkosten sowie die Rechtsanwaltskosten zu tragen. Aber: Obwohl immer wieder Abmahnungen gegen die Verletzung der Impressumspflicht ausgesprochen werden, besteht juristisch keine Einigkeit über den Umgang mit Verstößen dieser Art.
Damit Sie alle Punkte, welche die Impressumspflicht für Ihre Website vorsieht, auf einen Blick parat haben, finden Sie hier eine vollständige Checkliste zum Download.
Unternehmen sollten sich auf alle Fälle gründlich mit der Impressumspflicht für ihre Website befassen. Nur so können sie sicher sein, eventuelle Abmahnungen oder empfindliche Geldbußen abzuwenden. Bei der Erstellung einer Website ist es zusätzlich ratsam, sich mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auseinanderzusetzen. Diese regelt, welche Daten Sie auf ihrer Homepage für welche Zwecke erheben, speichern und verwerten dürfen.
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