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Online-Banking

Das hat sich durch PSD2 geändert

Online-Banking

Das hat sich durch PSD2 geändert

  • Schnelleres und bequemeres Online-Banking
  • Höhere Sicher­heit
  • Stärkerer Verbraucherschutz
Überblick

Durch PSD2 ist Online-Banking bequemer, schneller und sicherer.

Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking ergeben. Das Wichtigste für Sie im Überblick:

  • Mehr Sicherheit
    Bei der Online-Banking-Anmeldung geben Sie künftig alle 180 Tage eine Transaktionsnummer (TAN) ein.

    Die TAN-Eingabe ist auch notwendig, wenn Sie Konto-Umsätze abfragen möchten, die älter als 180 Tage sind.
  • Mehr Transparenz
    Künftig sind bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich:
  • Zahlungen an sich selbst - also zwischen Ihren Zahlungskonten bei der Berliner Sparkasse - sind bequem ohne TAN-Eingabe möglich.
  • Sie können eine TAN-freie IBAN-Liste (Whitelist) einrichten. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.

  • Mehr Verbraucher­schutz
    Zahlungsdienste sind zukünftig berechtigt, Ihre Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen.

    Zahlungsdienste (Drittdienste) dürfen diese Daten jedoch nicht speichern.  Und sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten niemand anderem zugänglich sind.

    Drittdienste, die von Ihnen beauftragt wurden, können bequem über das Online-Banking verwaltet werden: Sie können einsehen, wer von den Berechtigten wann Informationen abgerufen hat und können weitere Konto­zugriffe von Dritt­diensten widerrufen. Mehr dazu unter "Fragen und Antworten".

Online-Banking Software und Online-Banking Apps

Bitte beachten Sie: Wenn Sie für das Online-Banking eine App oder eine Software verwenden, müssen Sie diese Anwendungen auf den neuesten Stand gebracht haben.

Vorteile

Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Das sind die wichtigsten Änderungen

  • Online-Banking-Apps oder Online-Banking-Software müssen sich auf dem aktuellsten Stand befinden.
  • Regelmäßige TAN-Eingaben beim Abruf von Konto­informationen und die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking nach bereits fünf Minuten erhöhen die Sicherheit.
  • Zahlungen an sich selbst – also zwischen Ihren Zahlungskonten bei derselben Sparkasse – sind bequem ohne TAN-Eingabe möglich.1
  • Eine TAN-freie IBAN-Liste (Whitelist) kann eingerichtet werden und vereinfacht Zahlungs­aufträge, die so schneller ohne TAN freigegeben werden. Es kann allerdings sein, dass die individuellen Sicherungssysteme der Sparkasse trotzdem eine TAN verlangen.1
  • Beauftragen Sie einen Dritt­dienstleister, ist dieser dazu berechtigt, Ihre Konto­zugangs­daten wie zum Beispiel PIN und TAN abzufragen.
  • Dritt­dienste können bequem über das Online-Banking verwaltet werden: Sie können einsehen, wer von den Berechtigten wann Informationen abgerufen hat und können weitere Konto­zugriffe von Dritt­diensten widerrufen.

1 Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Berater, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.

Mit Kreditkarte im Internet bezahlen

Online-Zahlungen mit der Kreditkarte werden seit  14. September 2019 zusätzlich mit der App S-ID-Check abgesichert.

FAQ

Fragen und Antworten

Warum gibt es die neue EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2)?

Mit der PSD2-Richtlinie werden der Verbraucher­schutz und die Rechts­sicherheit verbessert und der europäische Zahlungs­verkehr modernisiert – gleich­zeitig soll der Wett­bewerb zwischen Banken und neuen Zahlungs­dienste­anbietern gefördert werden. Von diesen Neu­regelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahl­systeme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Daten­schutz und die Sicher­heit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.

Durch die PSD2-Richtlinie wird der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Zukünftig können Sie wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Spar­kasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungs­dienste­anbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Konto­daten abrufen.

Was ist die TAN-freie IBAN-Liste?

Zahlungen, die Sie häufiger an gleiche Empfänger erteilen – wie Überweisungen an den Ehepartner – können Sie in einer neuen Liste "TAN-freie IBANs" (Whitelist) aufnehmen. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.

Wie richte ich eine TAN-freie IBAN-Liste ein?

Melden Sie sich im Online-Banking an. Unter "Service > PIN/TAN-Verwaltung > TAN-freie Überweisung"  bzw. in der App Sparkasse unter "Einstellungen/Einstellungen für das Online-Banking" können Sie alle IBANs hinterlegen, für die Sie künftig keine TAN mehr eingeben wollen.

Was sind TAN-freie Zahlung an sich selbst?

TAN-frei sind alle Überweisungen von einem Girokonto auf  ein anderes, eigenes Konto innerhalb der Berliner Sparkasse.  

Kann ich die TAN-Befreiung abschalten?

Ja, Sie können die TAN-freie IBAN-Liste und die TAN-freie Überweisung an sich selbst unter "Service > PIN/TAN-Verwaltung > TAN-freie Überweisung"  bzw. in der App Sparkasse unter "Einstellungen/Einstellungen für das Online-Banking" ab-/anschalten.
Sie können beide Funktionen jedoch nur zusammen an- bzw. abschalten.

Wozu benötigen Drittdienstleister Kontozugriff?

Viele Internethändler nutzen Dritt­dienstleister zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslöse­dienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungs­auslöse­dienst. Sobald Sie einem Zahlungs­auslöse­dienst Zugang zu Konto­daten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.

Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Konto­informations­diensten angeboten.

Alle Dritt­dienstleister müssen von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit giropay bietet Ihre Sparkasse eine einfache und bekannte Alternative zu den Zahlungs­auslöse­diensten.

Wer kann auf mein Zahlungskonto zugreifen?

Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel, das Online-Banking Ihrer Spar­kasse direkt aufrufen, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine Banking-App nutzen – oder ob der Zugriff über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Konto­informations­dienst oder ein Zahlungs­auslöse­dienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer aus­drücklichen Zustimmung Konto­daten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Wie lassen sich Drittdienste verwalten?

Im Service-Center Ihres Online-Bankings sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Dritt­dienste und können diese dort auch direkt widerrufen.

Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten. Erst wenn Sie einen Zahlungs­dienste­anbieter mit dem Abruf von Konto­informationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, werden Ihre Daten übertragen.

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung mittels Anmeldenamen, PIN und TAN möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine App nutzen oder, ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Die neuen Zahlungs­dienste­anbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.

Kann ein Zahlungsdiensteanbieter auch ohne mein Wissen auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangs­daten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.

Die PSD2 erhöht die Sicherheit von Zahlungen im Internet. Hat das Auswirkungen auf die Freigabeverfahren im Online-Banking meiner Sparkasse?

Nein, die Freigabeverfahren beim Online-Banking, die die Spar­kassen heute anbieten, erfüllen heute bereits die neuen Sicher­heits­anforderungen.

Welche StarMoney-Versionen erfüllen die neuen Anforderungen?

Folgende StarMoney-Versionen erfüllen bereits die ab 14.09.2019 erforderlichen technischen Anforderungen:

  • StarMoney 11
  • StarMoney 11 Deluxe
  • StarMoney 12 Basic
  • StarMoney 12 Deluxe
  • StarMoney Business 8
  • StarMoney Business 9
  • StarMoney Mac 3

Wenn Sie Nutzer einer älteren StarMoney-Versionen sind, benötigen Sie entweder ein Update oder eine Vollversion der jeweils aktuellen Version von StarMoney, StarMoney Deluxe, StarMoney Business oder StarMoney Mac, wenn Ihr Produkt nicht mehr update-berechtigt ist.

Informationen für Entwickler zum PSD2-Kontozugriff

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