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Für angehende Psychotherapeuten ergeben sich durch die Reform der Psychotherapie-Ausbildung bessere Verdienstmöglichkeiten während der obligatorischen Weiterbildung.

Reform der Psychotherapie-Ausbildung bringt einschneidende Veränderungen

Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung“ im November 2019 hat der Bundesrat den Weg für einige einschneidende Änderungen in der Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin geebnet. Neu sind unter anderem die Einführung eines eigenständigen Direktstudiums mit Approbation ab dem Wintersemester 2020 sowie bessere Verdienstmöglichkeiten in der anschließenden Weiterbildungsphase. Mit der Reform soll die Attraktivität der bislang sehr kostspieligen Psychotherapie-Ausbildung erhöht und dem bundesweiten Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Wie ist die Ausbildung der angehenden Psychotherapeuten bisher geregelt?

Neben dem Berufsweg über ein Medizinstudium mit anschließender Facharzt-Weiterbildung können auch Psychologie- oder Pädagogik-Studierende nach einem fünfjährigen Studium und einer mindestens dreijährigen Zusatzausbildung die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten.

In der Regel erfolgt die berufsbegleitende Therapeuten-Ausbildung nach dem Studium in Form von Fachpraktika allerdings unentgeltlich. Demgegenüber stehen Kosten von durchschnittlich 30.000 Euro, die für die Psychotherapie-Ausbildung selbst getragen werden müssen. Entsprechend groß ist der Reformbedarf, um gerade die erheblichen Finanzierungslücken in der mehrjährigen Weiterbildungsphase zu schließen.

Welcher Berufsweg in der Psychotherapie-Ausbildung wird reformiert?

Mit der vom Gesetzgeber beschlossenen Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten wird ein älteres Gesetz aus dem Jahr 1998 ersetzt. Das sogenannte Psychotherapeutengesetz regelte unter anderem den Berufsweg der Psychologischen Psychotherapeuten, also derjenigen, die eine entsprechende therapeutische Tätigkeit über ein Psychologie- oder Pädagogikstudium anstrebten.

Hinweis: Der Berufsweg über das Medizinstudium mit anschließender Facharztausbildung bleibt von der aktuellen Gesetzesreform unberührt.

Wie sehen die Reformen der Psychotherapie-Ausbildung im Detail aus?

Die beschlossenen Reformen stellen die Ausbildung für Psychotherapeuten auf eine neue gesetzliche Grundlage:

  • Der Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines eigenständigen Studiengangs „Psychotherapie“ ab dem Wintersemester 2020. Das universitäre Direktstudium gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. Der Abschluss des Studiums erfolgt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung. Laut Informationen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie planen nahezu alle universitären Psychologischen Institute die angepassten Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem kommenden Wintersemester anzubieten.
  • Zweiter zentraler Punkt der neuen Psychotherapie-Ausbildung: Im Zuge der bestandenen Abschlussprüfung erhalten die Absolventen – anders als früher – direkt die Approbation. Zwar müssen sie auch weiterhin eine Weiterbildung in einer stationären oder ambulanten Einrichtung absolvieren, um anschließend Kassenpatienten behandeln zu dürfen. Mit der staatlichen Erlaubnis zur Behandlung werden sie künftig allerdings nicht mehr als Praktikanten beschäftigt sein und erhalten einen Anspruch auf Bezahlung.
  • Der Vergütungsanspruch während der Weiterbildung ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Demnach erhalten die jeweiligen Aus- und Weiterbildungsstätten von den Krankenkassen Vergütungen für die erbrachten Behandlungsleistungen und sind verpflichtet, einen festen Anteil an die Psychotherapeuten in Aus- und Weiterbildung weiterzuleiten. Die Festlegung des Anteils erfolgt dabei in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen. Als Untergrenze sieht der Gesetzgeber mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Vergütung vor.
  • Mit der Reform der Psychotherapie-Ausbildung wird zudem der Begriff „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ als Berufsbezeichnung festgelegt. Er ersetzt die bisherigen Bezeichnungen „Psychologische Psychotherapeut/innen“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen“. Ärztinnen und Ärzten, die Psychotherapie anbieten, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, die Berufsbezeichnung „ärztliche Psychotherapeutin“ bzw. „ärztlicher Psychotherapeut“ zu wählen.
     

Welche Vergütung erhalten angehende Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung bereits angefangen haben?

Angehende Psychotherapeuten, die ihre bereits begonnene Ausbildung beenden wollen, erhalten als „Psychotherapeut in Ausbildung“ (PiA) künftig eine monatliche Mindestvergütung von 1.000 Euro während ihrer praktischen Tätigkeit in Vollzeit. Diese Vergütung wird ebenfalls durch die Krankenkassen refinanziert. Zudem sollen sie mindestens einen Anteil von 40 Prozent von der Vergütung der Ausbildungstherapie beziehen. Als Übergangszeit sieht das Gesetz einen Zeitraum von zwölf Jahren vor.

Welche Erwartungen sind mit der Reform der Psychotherapie-Ausbildung verbunden?

Mit der Reform der Psychotherapie-Ausbildung soll die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland mittelfristig sichergestellt und verbessert werden. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer liegt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz je nach Bundesland zwischen 14 und 22 Wochen. Das Bundesministerium für Gesundheit rechnet jährlich mit etwa 2.500 Studierenden, die eine Approbation erreichen werden.

Welche Kritik gibt es an dem Reformgesetz?

Die Oppositionsparteien sehen in dem Gesetz grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung. Kritik gibt es hingegen an den festgelegten Vergütungsregelungen für die Gruppe der Psychotherapeuten in Ausbildung. Nach Ansicht der Grünen beispielsweise greifen diese angesichts hoher Kosten und Gebühren immer noch zu kurz. Die Bundesärztekammer kritisiert hingegen, dass mit der neuen, verkürzten Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ der wissenschaftliche Hintergrund der Qualifikation für Öffentlichkeit und Patienten nicht mehr erkennbar sei.

Fazit: Reformgesetz stellt die Psychotherapie-Ausbildung auf neue Füße

Mit der Einführung des Direktstudiums „Psychotherapie“, der Erteilung der Approbation nach erfolgreichem Studienabschluss und der Neuregelung der Verdienstmöglichkeiten für angehende Psychotherapeuten leitet der Gesetzgeber erhebliche Änderungen in der Psychotherapie-Ausbildung ein. Inwieweit die Neuregelungen die Attraktivität des Berufsbildes tatsächlich steigern und den bundesweiten Fachkräftemangel beheben können, ist allerdings noch völlig offen. Dabei wird auch viel von den konkreten Ausgestaltungen der Studiengänge an den universitären Einrichtungen abhängen.

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