Wer sich als Mediziner selbstständig macht, genießt einige Vorteile. Mit einer Praxisübernahme bzw. -gründung werden Sie Ihr eigener Chef, haben größere Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume und erzielen zumeist ein besseres Einkommen als in einem Angestelltenverhältnis. Allerdings erfordert der Einstieg in eine eigene Praxis eine genaue Vorbereitung, Sie müssen vor allem ein solides Finanzierungskonzept aufstellen. Sehr sinnvoll ist es, sich vorab über infrage kommende Fördermittel für die eigene Praxis zu informieren. Die wichtigsten Möglichkeiten stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.
Wer sich als Arzt in Berlin mit einer eigenen Praxis niederlassen möchte, wird in der Regel eine bestehende Praxis übernehmen. Dies erfordert hohe Investitionen: Die Kosten liegen meist deutlich über denen für eine Neugründung und richten sich üblicherweise nach dem Wert der jeweiligen Praxis. Dieser wiederum bemisst sich unter anderem nach dem sogenannten Goodwill, dem immateriellen Praxiswert, in den Komponenten wie die Lage der Praxis, der Bekanntheitsgrad oder der Patientenstamm einfließen. Sechsstellige Investitionssummen sind für eine Praxisübernahme eher Regel, denn Ausnahme. Denn neben dem reinen Kaufpreis müssen zudem Kosten für weitere medizinisch-technische Ausstattung, die Einrichtung und eine etwaige Modernisierung einkalkuliert werden.
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Sie kennen Ihren Finanzierungsbedarf und haben bereits einen Businessplan erstellt? Dann ist es jetzt höchste Zeit, sich über die Kapitalbeschaffung Gedanken zu machen. Denn die eigenen finanziellen Mittel reichen für eine Praxisübernahme in den meisten Fällen nicht aus. Die Finanzierung über einen Kredit oder ein anderes Finanzprodukt ist dann unumgänglich. Die gute Nachricht: Praxisinhaber in spe können auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Agentur für Arbeit.
Als größte Förderbank Deutschlands stellt die KfW öffentliche Mittel als Darlehen für Gründungsvorhaben zur Verfügung. Aktuell bietet die KfW drei Produkte an, von denen Sie bei der Praxisübernahme bzw. -gründung profitieren können:
Das Gründerdarlehen „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ gewährt Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Eigenkapital ist nur erforderlich, wenn Ihre geplanten Investitionen diese Darlehenssumme übersteigen. Gefördert wird unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenständen und Betriebsmitteln. Den Kredit dürfen Sie in Summe oder Teilbeträgen abrufen. Für die Laufzeit stehen zwei Optionen zur Auswahl:
Tilgungsfrei bedeutet für Sie, Sie zahlen in dieser Zeit lediglich die Zinsen. Die Rückzahlung des Förderdarlehens beginnt erst nach diesen sogenannten tilgungsfreien Anlaufjahren.
Das „ERP-Kapital für Gründung“ gewährt Ihnen ein Darlehen für Ihre Praxisübernahme von maximal 500.000 Euro. Das Programm ist für Gründer, Freiberufler und Mittelständler vorgesehen, die noch keine drei Jahre am Markt aktiv sind. Als Voraussetzung gilt ein Eigenmitteleinsatz von 15 Prozent des Finanzierungsvorhabens in den alten Bundesländern beziehungsweise zehn Prozent in den neuen Bundesländern und Berlin. Gefördert werden beispielsweise Baukosten, der Erwerb von Maschinen, weiterer Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Beratungsleistungen. Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre, bis zu sieben Jahre davon sind tilgungsfrei.
Der „ERP-Gründerkredit – Universell“ ist ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 25 Millionen Euro. Gefördert werden Gründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen. Mit dem Kredit lassen sich alle Formen der Praxisübernahme oder -gründung finanzieren, die Finanzierung von Betriebsmitteln kann ebenfalls enthalten sein. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel lassen sich mit dem Darlehen finanzieren. In puncto Kreditlaufzeit stehen mehrere Varianten zur Auswahl: von fünf Jahren mit maximal einem tilgungsfreien Anlaufjahr bis hin zu 20 Jahren mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Eine weitere Förderungsmöglichkeit für die eigene Praxis sind die KfW-Programme für Energie und Umwelt, die Sie ebenfalls über Ihre Bank beantragen. Sie erhalten zinsgünstige Darlehen für den Aus- oder Umbau Ihres künftigen Praxisgebäudes. Für Ärzte kommt unter anderem das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ infrage, das eine zinsgünstige Finanzierung für beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ermöglicht. Das „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gewährt Medizinern einen zinsgünstigen Kredit für den energieeffizienten Neubau oder die energetische Sanierung einer Arztpraxis. Dieses Darlehen beträgt pro Vorhaben bis zu 25 Millionen Euro und es lassen sich 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren finanzieren.
Ein Umzug ins Umland lohnt sich – auf alle Fälle, wenn Sie sich als Landarzt niederlassen möchten. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen, gewähren viele Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen der Bundesländer Fördermittel für die Praxisübernahme in Form von Zuschüssen oder anderen Vergünstigungen. Zum Beispiel in Brandenburg: Aktuell bestehen dort die folgenden Förderprogramme:
Weitere Information zu den Fördergebieten und Teilnahmebedingungen bietet die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.
Ärzte, die eine Praxisübernahme oder -gründung anstreben und derzeit arbeitslos sind, können sich in puncto Finanzierung auch an die Agentur für Arbeit wenden. Als arbeitslose Mediziner können Sie den sogenannten Gründerzuschuss beantragen, solange Sie Ihre selbstständige Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Dieser dient zwar nicht zur Beschaffung von Arbeitsgeräten oder Mobiliar, hilft Ihnen aber, die erste Zeit als selbstständiger Mediziner über die Runden zu kommen. Der Zuschuss wird in zwei Phasen geleistet:
Beachten Sie: Der Gründerzuschuss ist eine Ermessungsleistung seitens der Agentur für Arbeit. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Er wird nach individueller Abwägung gewährt.
Anträge auf Förderung laufen bei Krediten nach dem „Hausbankprinzip“ ab: Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bank ein. Der Antrag wird geprüft und dann an das jeweilige Förderinstitut weitergeleitet. Bei Genehmigung erhalten Sie das gewünschte zinsgünstige Darlehen für Ihr Gründungsvorhaben. Weiterhin greift das „Spatenstichprinzip“: Einen Anspruch auf Förderung haben Sie in vielen Fällen nur vor Beginn des zu fördernden Vorhabens oder lediglich in einem bestimmten Gültigkeitszeitraum. Es gilt also, sich in Finanzierungsfragen rechtzeitig sachkundig zu machen.
Mit den genannten Fördermitteln erhalten Sie das nötige Startkapital für die Niederlassung als Arzt. Da Sie Ihren Kapitalbedarf in der Regel nicht nur über ein Förderprogramm decken können, kommt es auf die richtige Zusammenstellung an. Sie müssen in diesem Zusammenhang beispielsweise beachten, dass die Produkte der KfW nicht beliebig miteinander kombiniert werden dürfen. Zudem gelten unter anderem für viele regionale Förderprogramme Sonderkonditionen, die Sie vorab prüfen sollten. In puncto Finanzierungsplanung empfiehlt es sich, professionellen Rat einzuholen. Die Spezialisten im Heilberufe-Center der Berliner Sparkasse helfen Ihnen gerne weiter.
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