Für das Jahr 2020 ist die Einführung des E-Rezeptes in Deutschland geplant. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat nun mit einer exklusiven Web-App eine Lösung entwickelt, mit der Patienten Ihr E-Rezept künftig unkompliziert in der Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Das wettbewerbs- und kostenfreie Angebot, das allen Apotheken frei zur Verfügung steht, soll zu einem schnelleren Informationsaustausch zwischen Arzt, Apotheke und Patient beitragen. Die App des DAV soll im Laufe des Jahres 2020 an den Start gehen.
Bei der Patienten-App des DAV handelt sich um eine Applikation, die passgenau auf das kommende E-Rezept abgestimmt ist. So sollen Ärzte ihre Rezepte künftig nicht nur auf Papier, sondern auch in elektronischer Form ausstellen können. Damit Patienten sowie Apotheken das Rezept mühelos abrufen können, hat der DAV eine spezielle, eng an den Nutzerbedürfnissen orientierte Applikation entwickelt. Die offizielle Apotheken-App soll es Patienten bundesweit ermöglichen, E-Rezepte einzusehen sowie an die Apotheke ihrer Wahl zu übermitteln.
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Die Patienten-App des DAV soll dazu beitragen, die Kommunikationswege zwischen Ärzten, Patienten und Apothekern abzukürzen. Ihre Kunden können dann beispielsweise direkt in der App einsehen, ob das verschriebene Medikament in Ihrer Apotheke verfügbar ist, und gegebenenfalls direkt eine Bestellung in Auftrag geben. Die App des DAV trägt auch der zunehmenden Inanspruchnahme der Telemedizin Rechnung: So können Ärzte im Rahmen von digitalen Sprechstunden künftig E-Rezepte ausstellen, die mittels Patienten-App an die nächste Apotheke übermittelt werden. Da sich der Arzt beim E-Rezept präzise an die Eingabevorgaben halten muss, lassen sich Formfehler vermeiden, wie sie des Öfteren auf klassischen Papierrezepten auftreten. Dies trägt zu einem effizienteren Ablauf der Medikamentenabgabe in den Apotheken bei.
Neben den Möglichkeiten zur Rezepteinsicht und -einlösung sind weitere nützliche Funktionen der Patienten-App in Planung. Demnach könnte die App dem Patienten künftig auch Einnahmeerinnerungen senden und ihn über das Ablaufdatum der Medikamente informieren.
Doch wie gelangt ein E-Rezept von der Arztpraxis in das Software-System der Apotheke? Mit der DAV-App könnte dies in etwa so ablaufen:
Um Missbrauch vorzubeugen, kann das Rezept nach der Ausstellung durch den behandelnden Arzt nicht mehr geändert werden.
Die App des DAV wurde so konzipiert, dass sie sich mit geringem Aufwand in Betrieb nehmen und nutzen lässt. Die Installation einer speziellen Software ist nicht nötig. Die Patienten-App kann via Smartphone, Notebook, Tablet sowie Desktop-PC unabhängig vom jeweiligen Betriebssystem aufgerufen werden und lässt sich einfach bedienen.
Ein besonderes Augenmerk des DAV liegt auf dem Anspruch, die Wettbewerbs- und Diskriminierungsfreiheit unter Apotheken sicherzustellen. Aus diesem Grund wird die Patienten-App allen Apotheken in Deutschland frei zur Verfügung stehen. Auch für Patienten bzw. Kunden ist die App kostenlos. Das E-Rezept-Modell des DAV versteht sich als neutrales Angebot, in das alle Apotheken gleichermaßen eingebunden sind. Damit soll verhindert werden, dass das E-Rezept als Geschäftsmodell benutzt wird. Kunden sollen die Apotheke ihres Vertrauens somit nach freier Wahl aufsuchen können. Eine Voraussetzung für die Gleichrangigkeit und Wettbewerbsneutralität besteht allerdings darin, dass sich ein weit überwiegender Teil der Apotheken an der Patienten-App beteiligt.
Bisher haben sich rund ein Drittel der deutschen Apotheken im System angemeldet. Der DAV mit seinen 17 Landesapothekenverbänden ruft daher alle Apotheken ohne Registrierung dazu auf, diese unter www.dav-app.de nachzuholen. Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.
Ab dem Jahr 2020 werden E-Rezept und Patienten-App aller Voraussicht nach flächendeckend eingeführt. Das herkömmliche Papierrezept wird daneben zunächst weiterhin bestehen. Die einfache und schnelle Bedienbarkeit der Patienten-App soll zu einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen. Übrigens: Die vom DAV entwickelte Applikation hat noch keinen festen Namen – dieser soll erst zum Start bekannt gegeben werden.
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