Hauptnavigation
Ob im Web oder in Print-Formaten: Es gibt vielfältige Möglichkeiten für ein erfolgreiches Arztpraxis-Marketing.

Patientenakquise – Tipps für erfolgreiches Praxismarketing

Ob eigene Website oder Google-My-Business-Eintrag – um ein durchdachtes Praxismarketing kommen die meisten Mediziner heute kaum noch herum. Durch die Lockerung des Werbeverbotes für Arztpraxen und das Internet haben Ärzte mehr Möglichkeiten denn je, ihre Praxis nach außen darzustellen und neue Patienten anzusprechen. Welche Formen von Marketing sich für die Arztpraxis eignen und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Werbung für die Arztpraxis? Das ist erlaubt

Bis zur Jahrtausendwende war es Medizinern untersagt, Marketing für ihre Arztpraxis in Form von Werbung zu betreiben. Mit der Änderung der (Muster)-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) im Jahr 2002 wurde das Werbeverbot weitgehend aufgehoben. Seither ist Marketing für Ärzte zulässig, sofern es einige grundlegende Anforderungen erfüllt. Diese werden in der MBO-Ä mit den Begriffen der „Sachlichkeit“ und „Angemessenheit“ bezeichnet. Demnach dürfen Sie als Arzt informativ und sachgerecht über das Leistungsspektrum Ihrer Praxis aufklären. Auch eine positive Außendarstellung der Arztpraxis ist prinzipiell erlaubt. Vorsicht ist jedoch vor werblicher Sprache und Übertreibung geboten: Als „berufswidrig“ gilt laut § 27 Abs. 3 MBO-Ä jede Form von Werbung, die anpreisend, irreführend oder vergleichend ist. Der Grat zwischen zulässigem und verbotenem Praxismarketing kann im Einzelfall schmal sein. In der Beurteilung fällt in der Regel der Gesamteindruck der Darstellung stärker ins Gewicht als eine einzelne Formulierung.

Arztpraxis-Marketing: Grenzfälle beachten

Um einer Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung vorzubeugen, verbietet der Gesetzgeber den vergleichenden Wettbewerb ebenso wie eine „suggestive“ Beeinflussung von potenziellen Patienten, was zum Beispiel für die Hervorhebung eines günstigen Preises für eine spezielle Behandlung gilt. Wie heikel die Frage nach Werbung in der Arztpraxis trotz genereller Lockerung des Verbotes in manchen Fällen nach wie vor ist, zeigt die jüngst wieder verstärkt geführte Diskussion um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Die umstrittene Gesetzespassage stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Darunter fiel bis vor Kurzem auch die bloße Information, dass die Praxis den Eingriff vornimmt. Erst mit der von der Großen Koalition beschlossenen Reform des Paragrafen 219a im Januar 2019 ist es zulässig, Schwangerschaftsabbrüche als Teil des Leistungsspektrums der Praxis anzuführen. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Eingriffs sind auf Praxishomepage & Co. indessen nach wie vor nicht gestattet.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Praxismarketing planen und unsicher bezüglich der Angemessenheit und Sachlichkeit der Darstellung sind, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen.  

Praxismarketing über die eigene Homepage

Die wohl wichtigste Anlaufstelle für bestehende und neue Patienten stellt die Website Ihrer Arztpraxis dar. Mit einer durchdachten, ansprechend gestalteten Homepage können Sie Ihre Professionalität unterstreichen und das Leistungsspektrum Ihrer Arztpraxis präsentieren. Das Ziel sollte darin bestehen, die Patienten sachlich über Ihre Behandlungsschwerpunkte zu informieren und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme anzuführen. Neben Anschrift, Telefonnummer und Angabe der Sprechzeiten kann dies auch eine Online-Termin-Vergabe umfassen – ein Service, der von vielen Patienten gerne genutzt wird. Zudem können Sie Ihr Praxisteam vorstellen und einen Einblick in Ihre Räumlichkeiten gewähren.

Beachten Sie bei der Planung des Webauftritts, dass Sie als Betreiber einer gewerblichen Website einer Reihe von Informationspflichten nachkommen müssen. So sind Sie laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beispielsweise dazu verpflichtet, die Besucher Ihrer Homepage über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten aufzuklären.  

Von den Gelben Seiten zu Google My Business – Praxismarketing über Online-Verzeichnisse

Der erste Schritt auf der Suche nach einem neuen (Fach-)Arzt besteht heute für viele Menschen darin, eine Suchmaschine zu befragen. Damit Sie unter den lokalen Suchergebnissen auffindbar sind, empfiehlt sich eine Eintragung in unterschiedliche Online-Verzeichnisse. So werden Klassiker wie das Örtliche Telefonbuch und die Gelben Seiten inzwischen auch im Online-Format angeboten. Sie können hier ganz einfach selbst einen Eintrag für Ihre Arztpraxis erstellen. Wenn Sie beim Marketing für Ihre Arztpraxis eine große Reichweite erzielen wollen, kann sich auch eine Anmeldung auf der Plattform Google My Business lohnen. Die Vorteile: Ihr Eintrag erscheint nicht nur weit vorne in den Google-Suchergebnissen, sondern kann überdies mit Google Maps verknüpft werden. Interessierte Patienten erfahren so direkt, wo sich Ihre Praxis befindet und wie sie dorthin gelangen.

Auch Bewertungsportale wie jameda werden von vielen Nutzern aufgesucht, um sich ein Bild darüber zu verschaffen, wie zufrieden andere Patienten mit Behandlung und Praxispersonal waren. Aus Sicht des Arztes haben derartige Plattformen etwas leicht Zwiespältiges: Einerseits können Sie hier ebenfalls Ihre Kontaktdaten und Behandlungsschwerpunkte hinterlegen sowie im besten Fall von vielen positiven Rückmeldungen profitieren. Andererseits haben Sie wenig Kontrolle darüber, welche Bewertungen gepostet werden. Es ist rechtlich zulässig, dass Sie auch gegen Ihren Willen auf einer Bewertungsplattform aufgeführt werden dürfen.

Klassische Wege des Praxismarketings nicht vergessen

Bei allen genannten Methoden des digitalen Praxismarketings sollten Sie analoge Maßnahmen nicht außer Acht lassen. Schließlich finden noch immer viele Patienten aufgrund persönlicher Empfehlungen, Praxisschilder und Co. den Weg in Ihre Praxis. Auch im digitalen Zeitalter lassen sich mit klassischen Praxismarketing-Methoden effektiv neue Patienten gewinnen:

  • Anrufbeantworter: Auch außerhalb der Sprechzeiten sollten sich Ihre Patienten wahrgenommen fühlen. Mit einer freundlichen Ansage auf dem Anrufbeantworter können Sie darüber informieren, wann die Praxis wieder erreichbar ist und an wen man sich bei Notfällen wenden sollte.
  • Gedruckte Branchenverzeichnisse: Auch wenn Telefonbuch und Gelbe Seiten im Print-Format ein wenig aus der Mode gekommen sind, werden sie gerade von älteren Menschen häufig gerne genutzt. Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich auch hier eintragen zu lassen.
  • Praxisschilder: Ansprechend gestaltete und gut sichtbare Praxisschilder ziehen die Aufmerksamkeit von Passanten und Anwohnern auf sich. Mit einem modernen Logo unterstützen Sie diesen Effekt noch.
  • Visitenkarten: Legen Sie im Wartebereich und am Empfang Ihre Visitenkarten aus – so bleiben Sie gut in Erinnerung und Ihre Patienten können Sie leichter an Bekannte weiterempfehlen.

Fazit

Ein erfolgreiches Marketing für die Arztpraxis sollte analoge und digitale Wege der Außendarstellung nutzen. Achten Sie bei Ihrem Praxismarketing stets darauf, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Und letztlich gewinnen Sie neue Patienten am besten, wenn Ihr Team für seine sympathische Umgangsweise und fachgerechte Behandlung bekannt ist.

Kontaktieren Sie das HeilberufeCenter

Beratung für Heilberufe

Die Spezialisten für niedergelassene Ärzte und selbstständige Apotheker

📞 030 869 866 66

📧 heilberufecenter@berliner-sparkasse.de

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand mit unserem Newsletter. 

Das könnte Sie auch interessieren:  

Ratgeber Heilberufe

Ratgeber Heilberufe

Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite.

Ärztin bei der Praxiswertermittlung

Praxiswertermittlung

Wie viel ist Ihre Praxis wert?

Im Zuge des Praxisverkaufs ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Doch wie funktioniert die Praxisbewertung? Wir verraten es!

Patiententypen erkennen: Pflegerin gibt Patientin die Hand

Patientenkommunikation - die fünf wichtigsten Patiententypen

Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

 Cookie Branding
i