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Fortbildungspflicht: Arzt vor einem Seminar

Fortbildungspflicht: Damit Heilberufler stets auf dem neuesten Stand sind

Im Gesundheitsbereich gilt eine Fortbildungspflicht. Ärzte, Apotheker, nicht-ärztliche Therapeuten und weitere Heilberufe müssen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten laufend an die neuesten Entwicklungen in der Medizin anpassen. Für wen eine Fortbildungsverpflichtung besteht, was Sie darüber wissen sollten und welche Folgen das Missachten der Fortbildungsverpflichtung haben kann, lesen Sie in diesem Beitrag. 

Warum die Fortbildungspflicht für Heilberufe so wichtig ist

Im Rahmen von Fortbildungen können Sie, anders als bei Weiterbildungen, Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse in Ihrem Fachbereich auffrischen. Ein Facharzt der Radiologie kann durch die Teilnahme an einer Fortbildung zum Strahlenschutz für Ärzte aktuelle Praktiken kennenlernen und sein Wissen aktualisieren. Aus diesen Gründen ist die Fortbildungsverpflichtung im Gesundheitswesen besonders wichtig:

  • Die durch ein Studium oder eine Ausbildung erworbenen Kenntnisse reichen für ein durchschnittlich dreißig- bis vierzigjähriges Berufsleben in der Regel nicht aus.
  • Durch die Fortbildungspflicht wird sichergestellt, dass neueste Forschungsergebnisse, technische Innovationen und neue Standards in der Medizin in die Behandlung von Patienten integriert werden.
  • Die Fortbildungsverpflichtung in Heilberufen ermöglicht es, Patienten stets optimal und zeitgemäß zu versorgen.
  • Fortbildungen sind eine Art Sicherungsinstanz, um die Qualität ärztlicher Berufsausübung zu sichern.

Fortbildungspflicht: Wer ist verpflichtet?

Fortbildungspflicht besteht nicht nur für Ärzte, sondern auch für andere Heilberufler, die entweder selbstständig oder in leitenden Positionen tätig sind. Dazu zählen:

  • Apotheker
  • Tierärzte
  • Psychologen
  • Nicht-ärztliche Therapeuten, wie Physiotherapeuten oder Hebammen

Die Fortbildungsverpflichtung ist in den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Bundesländer festgeschrieben. Dementsprechend können sich die konkreten Regelungen zur Fortbildungspflicht zwischen den einzelnen Bundesländern leicht unterscheiden.

Seminare oder Vorträge: Welche Fortbildungsmaßnahmen sind geeignet?

In welchem Rahmen Fortbildungsmaßnahmen angesetzt sind, wird in den Berufsordnungen der einzelnen Landeskammern spezifiziert. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen kann in Fortbildungspunkten oder in Stunden pro Jahr angegeben sein. Die Bundesärztekammer gibt zum Beispiel vor, dass die Fortbildungspflicht für einen Arzt mindestens 50 Stunden pro Jahr beträgt. Selbstständige Physiotherapeuten wiederum müssen 60 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von vier Jahren nachweisen können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen decken berufsspezifische Themen ab und finden als Vorträge, Seminare, Workshops und in weiteren Formaten statt. Meistens können Sie zwischen verschiedenen Angeboten wählen.

Typische Fortbildungsbeispiele für Heilberufler:

Wenn Sie eine Fortbildung besuchen, werden Ihnen – je nach Veranstaltungsumfang – Fortbildungspunkte oder -stunden anerkannt und anschließend auf einem Fortbildungskonto gutgeschrieben.

Fortbildungszertifikat: So weisen Sie Ihre Berufspflicht nach

Fortbildungspunkte oder -stunden müssen der entsprechenden Berufskammer in bestimmten Abständen vorgewiesen werden. In welchem Zeitraum Sie Ihre Fortbildungen einreichen müssen, hängt von der zuständigen Berufskammer ab. Als Apotheker geschieht dies in der Regel alle drei Jahre. Auf Antrag kann Ihnen ein Fortbildungszertifikat ausgestellt werden, mit welchem Sie die Erfüllung Ihrer fachlich-medizinischen Fortbildungspflicht nachweisen können.

Verletzung der Fortbildungspflicht: Strafrechtliche Folgen drohen

Halten Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung nicht ein, können neben berufsrechtlichen Maßnahmen auch Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann für einen Arzt somit Honorarkürzungen oder Zulassungsentziehungen bedeuten. Darüber hinaus sind auch Geldstrafen im vierstelligen Bereich möglich.

Fazit

Sich als Heilberufler regelmäßig über seinen Fachbereich zu informieren, ist nicht nur eine Tugend, sondern eine Pflicht. Der Besuch von Fortbildungen ist eine wichtige Maßnahme der Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich.

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