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Die Arbeit geht leichter und sicherer von der Hand mit der passenden Versicherung für Handwerker.

Sicher im Beruf und im Privaten: Welche Versicherung Handwerker brauchen

Ob Sie einen Installationsbetrieb, eine Schreinerei, eine Kfz-Werkstatt, eine Dachdeckerei oder einen Fachbetrieb für Gebäudereinigung betreiben: Mit einem eigenen Handwerksbetrieb tragen Sie ein hohes Risiko und sind einem höheren Gefahrenpotenzial als viele andere Berufsgruppen ausgesetzt. Dieses Risiko verlangt eine angemessene und umfassende Absicherung durch passende Versicherungen. Auf welche Versicherung Handwerker nicht verzichten sollten, erfahren Sie hier.

Unerschütterliches Fundament: Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker

Nicht ohne Grund steht die Betriebshaftpflichtversicherung an erster Stelle der Versicherungen, die Handwerker brauchen. Denn wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne, wo ein Wasserinstallateur, ist der Parkettschaden nicht auszuschließen und wo der Gerüstbauer, ist die Gefahr des Personenschadens allgegenwärtig.

Beschädigen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Auftrags eine Person oder einen Gegenstand oder besucht Sie ein Kunde und verletzt sich in Ihrem Betrieb, sichert die Betriebshaftpflichtversicherung Handwerker davor ab, aus eigener Kasse für den entstandenen Schaden aufkommen zu müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker haftet, wenn Kunden, Nachbarn oder dritte Personen

  • Personenschäden
  • Sachschäden oder
  • Vermögensschäden
 
erleiden, die Sie oder Mitarbeiter Ihres Handwerksbetriebs zu verantworten haben. Die Haftpflichtversicherung für Handwerker prüft im Falle einer Schadensmeldung zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sind sie berechtigt, werden die Betroffenen entschädigt.

Tipp: Die Versicherungssumme stellt die Obergrenze der Erstattung dar. Da Sie als Unternehmer aber unbegrenzt haften, sollten Sie die Höhe der Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Passen Sie die Summe regelmäßig auf neu hinzukommende Risiken an und bedenken Sie mögliche Nachhaftung für Schäden, die nach Aufgabe des Betriebs entstehen könnten!

Sollten die Ansprüche gegen Sie unberechtigterweise erhoben worden sein, wirkt die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker im Sinne des passiven Rechtsschutzes wie eine Rechtsschutzversicherung und befreit Sie von der Verpflichtung, für den Schaden aufkommen zu müssen.

Ergänzend zur Betriebshaftpflicht: Umwelthaftpflichtversicherung für Handwerker

Reicht im Einzelhandel beispielsweise eine reine Betriebshaftpflichtversicherung aus, um sämtliche möglichen Schadensersatzansprüche abdecken zu können, benötigen zahlreiche Handwerksbetriebe eine zusätzliche Form der Haftpflichtversicherung, die sie gegen eventuelle Umweltschäden absichert – eine sogenannte Umwelthaftpflichtversicherung.

Wer als Handwerker mit Gefahrstoffen oder potenziell für die Umwelt gefährlichen Substanzen, beispielsweise Heizöl oder Chemikalien, agiert, sollte unbedingt eine solche Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflicht abschließen, denn die gewöhnliche Betriebshaftpflichtpolice deckt Umweltschäden durch Einwirken gefährlicher Stoffe in Boden, Wasser oder Luft in aller Regel nicht ab.

Nachhaken: Beinhaltet Ihre Betriebshaftpflicht eine Produkthaftpflichtversicherung?

EU-weit gilt das Produkthaftungsgesetz, das besagt, dass Sie als Handwerker für Schäden zu haften haben, die durch Ihre Produkte Käufern oder Dritten entstehen. Stellen Sie als Tischler beispielsweise eine Kommode her, die nach Verkauf beim Kunden umkippt und einem Kind Schaden zufügt, haften Sie für diesen Personenschaden. Nach dem Produkthaftungsgesetz gilt selbst dann ein Produkt als fehlerhaft, wenn die Gebrauchsanweisung nicht eindeutig ist und daher missverstanden werden kann. Schlimmer noch: Gelangt ein fehlerhaftes Produkt ins Ausland, unterliegt es den dortigen Schadensersatzregeln, was beispielsweise in den USA zu Schadensersatzklagen in Millionenhöhe führen kann.

Tipp: Versichern Sie sich als produzierender Handwerker vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, dass sie eine Produkthaftpflichtversicherung einschließt. Eine Deckung für „indirekte Exporte“ in Drittländer, in denen strengere Schadensersatzregelungen gelten, ist stark zu empfehlen.

Mit Recht abgesichert: Gewerberechtsschutzversicherung für Handwerker

Jeder Rechtsstreit ist eine Zerreißprobe für die Nerven und kostet darüber hinaus noch Geld. Zieht ein gekündigter Mitarbeiter gegen Sie vors Arbeitsgericht oder weigert sich Ihr Kunde, wegen vermeintlich mangelhafter Arbeit, eine Rechnung zu bezahlen, finden Sie sich schnell in einem kostspieligen Rechtsstreit wieder. Eine Rechtsschutzversicherung für Handwerker übernimmt nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch Kosten für Gutachter sowie die Gerichtskosten. Eine umfassende Firmenrechtsschutzpolice hat zwar ihren Preis, doch enthält sie verschiedene Komponenten:

  • Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
  • Private Rechtsschutzversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Mietrechtsschutzversicherung
  • Strafrechtsschutzversicherung


Gebäudeversicherung: Das Dach über dem Kopf

Normalerweise stellt das Gebäude das wichtigste Kapital Ihres Handwerksbetriebs dar. Schützen Sie es daher mit der Gebäudeversicherung für Handwerksbetriebe vor Naturgewalten wie Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Hagel
  • Sturm
  • Leitungswasser

Tipp: Die Gebäudeversicherung selbst schützt Sie nicht vor Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen und Erdrutsch. Zu diesem Zweck sollten Sie eine erweiterte Elementargefahrendeckung abschließen.

Betriebsinhaltsversicherung: So versichern Handwerker ihr Betriebsvermögen

In den Räumen Ihres Handwerksbetriebs lagern immense Werte. Kommt es beispielsweise zu einem Brand, kann durch Flammen und Rauch das gesamte Inventar und die im Betrieb gelagerte Ware zerstört werden. In einem solchen Fall greift die Betriebsinhaltsversicherung, auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt. Sie kommt für Sachschäden auf und ist damit vergleichbar mit der Hausratsversicherung für den Privatbereich.

Viele Policen gehen über eine Grunddeckung hinaus und bieten weiterführenden Ausgleich bei Schäden durch Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigungen und Wasserschäden durch Leckagen in der Sprinkleranlage. Bei diesen Schadensarten handelt es sich um sogenannte EC-Risiken. „EC“ steht für „Extended Coverage“, was auf Deutsch „erweiterte Deckung“ bedeutet.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung mit EC sollte greifen bei Schäden an Inventar und Ware durch:

  • Leitungswasserschäden
  • Löschwasserschäden
  • Explosion
  • Feuer
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Voraussetzung ist, dass das geschädigte Inventar auf dem Betriebsgelände, auf dem Montageort oder auf der Baustelle vorschriftsgemäß gesichert wurde.

Tipp: Das Inventar auf dem Betriebsgelände, auf der Baustelle oder dem Montageort ist bis zur Höhe der  Versicherungssumme versichert. Wählen Sie die Versicherungssumme entsprechend Ihrer gelagerten Werte. Nutzen Sie teure Maschinen, ist eine gesonderte Maschinenversicherung empfehlenswert.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Wenn der Stillstand alles aufs Spiel setzt

Nach einem Schadensfall, sei es durch einen Brand, durch Sturm oder Vandalismus, kann eine temporäre Einstellung der Geschäftstätigkeit notwendig werden. Eine Betriebsunterbrechung führt binnen kürzester Zeit zu enormen Umsatzeinbußen und kommt Sie als selbstständiger Handwerker teuer zu stehen, da Lohnkosten, Kreditzinsen und andere Fixkosten weiterbezahlt und bedient werden müssen. Dies übernimmt im Ernstfall die Betriebsunterbrechungsversicherung für Sie.

Hinweis: Die Betriebsunterbrechungsversicherung folgt Ihrer Betriebsinhaltsversicherung und greift nicht bei Betriebsstillstand, der durch einen Schaden beim Zulieferer entsteht, sondern nur bei Betriebsunterbrechungen, die durch in Ihrer Betriebsinhaltsversicherung abgedeckte Schäden entstanden sind.

Mehr Infos und Konditionen zum Rundumschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung finden Sie bei Ihrer Sparkasse.

Sicher unterwegs: Versicherung für Handwerkerfahrzeuge

Sind Sie als Handwerksbetrieb auf Ihre Firmenfahrzeuge zum Warentransport, zur Belieferung von Kunden oder Dienstleistungserbringung beim Kunden vor Ort angewiesen, sollten Sie diese unbedingt umfassend versichern. Folgende Policen sind dabei relevant:

  • Flottenversicherung: Sie dient dazu, Ihre Fahrzeugflotte ab drei Firmenfahrzeugen mit Voll- oder Teilkaskoversicherungen auszustatten. Je größer Ihr Fuhrpark, desto größer Ihr Verhandlungsspielraum und desto bessere Konditionen sind für Sie möglich.
  • Transportversicherung: Statten Sie flexibel Ihre Deckung rund um Ihren Fuhrpark mit einer Warenversicherung für zerstörte oder gestohlene Güter, einem Kaskoschutz, einer Autoinhaltsversicherung für im Firmenfahrzeug mitgeführtes Werkzeug oder einer umfassenden Allgefahrendeckung aus.
     

Selbstschutz als Betriebsschutz: Private Versicherungen für Handwerker

Damit Ihre berufliche Unternehmung, also Ihr Handwerksbetrieb, erfolgreich am Laufen bleibt, ist es in der Regel unerlässlich, dass Sie als Betriebsinhaber auch persönlich so gut wie möglich gegen einen Ausfall abgesichert sind. Hierbei bieten sich folgende Policen an:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung mit Krankentagegeldversicherung
  • Risikolebensversicherung zur Versorgung der Angehörigen im Todesfall

Fazit: Schützen Sie Ihre Grundlage – mit passender Versicherung für Handwerker

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, wie die bekannte Redewendung besagt. Um böse Überraschungen bei der Betriebsprüfung zu vermeiden, sollten Sie Eigenkontrollen durchführen. Ein internes Kontrollsystem (IKS), wie es die GoBD jedem Handwerk nahelegen, hilft Ihnen, Fehler in der Verfahrensdokumentation frühzeitig zu erkennen. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob die beschriebenen Betriebsabläufe der Realität entsprechen. So halten Sie den Überblick und sind für die Betriebsprüfung bestens aufgestellt.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsinhaltsversicherung ggf. mit Maschinenversicherung
  • Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
  • Flottenversicherung und Transportversicherung
  • Private Versicherungen für Handwerker

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