Zu Beginn des Jahres 2020 wurden die neuen Klimabeschlüsse der Bundesregierung verabschiedet. Damit ist die Förderung für energetische Gebäudesanierungen und energieeffizientes Bauen nun noch attraktiver – nicht nur für Immobilienbesitzer, denn von den Anpassungen profitiert auch – und vor allem – das Handwerk. Die Förderung bedeutet vor allem eines: mehr Sanierungsaufträge und damit deutlich mehr Umsatz. Doch was genau umfasst eine energetische Gebäudesanierung und welche weiteren Vorteile bietet sie Handwerksbetrieben? Das und mehr verraten wir in diesem Beitrag.
Etwa drei Viertel aller derzeit bestehenden Wohngebäude in Deutschland wurden noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut. Viele dieser Bauten sind bislang nicht energetisch saniert und entsprechen damit nicht den aktuellen Anforderungen an Wärmeschutz und Heiztechnik. Mit dem „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“ strebt die Bundesregierung deshalb bis 2050 die Modernisierung des gesamten Gebäudebestandes an, um so den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren und die angestrebten Klimaziele zu erreichen.
Über Fördermittel des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt der Staat erhebliche Zuschüsse für Baumaßnahmen, welche die Energiebilanz von Immobilien optimieren. Wer etwa in einen Heizungstausch investiert und die alte Ölheizung durch ein energieeffizientes Modell – zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – ersetzen lässt, der kann im Fall der BAFA-Förderung mit einem Zuschuss von bis zu 45 Prozent der Kosten rechnen. Weitere Sanierungsarbeiten, die der Staat unterstützt, sind:
Energetische Gebäudesanierungen werden jedoch nicht nur im Rahmen der genannten Fördermittel unterstützt. Bestimmte Maßnahmen lassen sich alternativ auch steuerlich absetzen. Hier gilt es im Einzelfall abzuwägen, welche Option lukrativer ist. Wer sich für die steuerliche Förderung entscheidet, kann bei Einzelmaßnahmen – über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt – 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro) von der Steuer absetzen. Darüber hinaus wird auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert. Abzugsfähig sind hier 50 Prozent der anfallenden Kosten.
Tipp: Egal welche Förderung Immobilienbesitzer in Anspruch nehmen: Für Sie als Handwerker ist es lohnenswert, bei der Kundenakquise über die finanziellen Vorteile aufzuklären. Für Ihre Kunden bieten die Fördermöglichkeiten nämlich einen zusätzlichen Anreiz, energieeffiziente Sanierungsarbeiten zu beauftragen.
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Damit Ihre Kunden die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen können, ist eine fachliche Bestätigung der Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich. Eine solche Fachbescheinigung dürfen Sie für Ihre Leistungen ausstellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich bei Ihrem Betrieb um ein Handwerks-Meisterunternehmen oder einen Handwerksbetrieb mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation.
2. Sie sind im Bereich der Gebäudesanierung tätig und bieten spezielle Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung an.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betrifft das konkret diese Maßnahmen:
Eine weitere spannende Option für Handwerksbetriebe bietet die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater. Als geprüfter Energieberater sind Sie befugt, im Auftrag des Kunden eine Bewertung der gesamten Gebäudehülle mit Dach, Fassade und Fenster sowie der Anlagentechnik vorzunehmen. Im Rahmen von Energieberatungen können Sie Ihren Kunden individuelle Lösungen vorstellen, mit denen sich Schwachstellen in der Energieeffizienz beseitigen lassen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater ist der Meistertitel im Handwerk. Ist diese erfüllt, können sie sich zu Beispiel bei der Handwerkskammer Berlin (HWK Berlin) für den entsprechenden Lehrgang anmelden. Die Dauer der Energieberaterausbildung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 15 Monaten bei einem Arbeitsaufwand von 10 Stunden pro Woche. In Anschluss können Sie die Fortbildungsprüfung „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“ absolvieren. Bewertet wird diese vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) haben Sie außerdem die Option, sich zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Energieberater zu registrieren. Dazu müssen Sie sich lediglich im Online-Portal des BAFA anmelden und einen Antrag auf Zulassung stellen. Wird dieser bewilligt, dann:
Mit der Verabschiedung der neuen Klimaziele und attraktiven Förderungen für energetische Sanierungsarbeiten bieten sich der Handwerksbranche enorme Potentiale. Dank großzügiger Fördermöglichkeiten profitieren Immobilienbesitzer von erheblichen finanziellen Vorteilen, die zu einem deutlich höheren Auftragsvolumen für Handwerksbetriebe im Bereich der Gebäudesanierung führen. Darüber hinaus haben Handwerker mit Meistertitel die Option, sich zum Energieberater weiterzubilden und auf diese Weise doppelt zu profitieren. Energetische Gebäudesanierungen kommen somit nicht nur der Umwelt zugute, sie bieten auch dem Handwerk enorme Chancen.
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