Sich rechtzeitig um die Altersvorsorge kümmern – ein Thema, das gerne auf die lange Bank geschoben wird. Dabei ist eine frühzeitige Vorsorge dringend notwendig. Mit ca. 47 % des letztens Nettoeinkommens ist die Lücke zwischen Einkommen und gesetzlicher Rente im Alter beträchtlich. Handwerker sind ebenfalls davon betroffen. Der Großteil des Kapitals wird oft in den eigenen Betrieb investiert, die Altersvorsorge vernachlässigt. Hinzu kommt, dass in vielen Gewerken keine Versicherungspflicht besteht. Es droht die Gefahr der Altersarmut. Doch auch als Handwerker können Sie einen finanziell abgesicherten und unbeschwerten Lebensabend genießen. Wir stellen Ihnen hier wertvolle Tipps zur Altersvorsorge für Handwerker vor.
Bevor Sie beginnen, Ihre Handwerker-Rente zu planen, sollten Sie sich zunächst damit auseinandersetzen, wie viel Geld Sie im Ruhestand überhaupt benötigen. Wie sieht es gegenwärtig mit Vorsorgeleistungen aus und wie hoch ist die Rentenlücke, die geschlossen werden muss? Um finanziell abgesichert zu sein, sollte das Alterseinkommen laut Experten mindestens 70 % des monatlichen Verdienstes in der aktiven Zeit ausmachen. Auch der künftige Versorgungszustand ist zu prüfen. Dazu gehören beispielsweise:
Aus diesen vorhandenen Vermögenswerten resultiert das zukünftige Bruttoeinkommen. Abzüglich der Krankenkassenbeiträge, Steuerzahlungen und Sozialabgaben haben Sie nun Ihr Alterseinkommen, mit dem Sie rechnen können. Zwischen den errechneten Einkünften und dem gewünschten Alterseinkommen besteht jedoch oft eine große Differenz. Durch eine zusätzliche Altersvorsorge lässt sich diese Lücke schließen. Wichtige Variablen sind zudem Ihr gegenwärtiges Alter und der Zeitpunkt, zu dem Sie den verdienten Ruhestand antreten möchten. Aus diesen beiden Faktoren ergibt sich die Zeit, die Ihnen für die Planung und Regelung Ihrer Altersabsicherung bleibt.
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Selbstständige Handwerker sind teilweise von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Eine Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse besteht für Sie im Regelfall, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind und ein zulassungspflichtiges Gewerbe nach Anlage A der Handwerksordnung betreiben.
Gut zu wissen: Haben sie mindestens 18 Jahre lang Ihre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Besteht für Sie keine Versicherungspflicht, können Sie in Bezug auf Ihre Altersvorsorge grundsätzlich zwischen der freiwilligen Versicherung in der GRV und privaten Vorsorgeleistungen wählen. Im Folgenden finden Sie die gängigsten Möglichkeiten im Überblick:
Freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse sind ein möglicher Baustein der Altersvorsorge. Als selbstständiger Handwerker besitzen Sie sehr viele Freiheiten bei der Frage, wie häufig und wie viel sie im Jahr einzahlen möchten. Jeder gezahlte Beitrag erhöht dabei Ihren Rentenanspruch. Pro Kalenderjahr können Sie zwischen einem und zwölf Beiträgen wählen. Dabei beträgt der der aktuelle Mindestbeitrag 83,70 Euro im Monat, maximal können bis zu 1.283,40 Euro eingezahlt werden [Stand: 2020].
Ein weiterer Vorteil: Neben der Alterssicherung besteht für Sie gegebenenfalls auch ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie die finanzielle Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Eine Prüfung der notwendigen Voraussetzungen erfolgt hierbei durch Ihren Rentenversicherungsträger. Die freiwillige Versicherung beantragen Sie selbst, z. B. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenberater.
Wichtig: Die Laufzeit der freiwilligen Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Haben Sie sich hingegen für die Variante einer Antragspflichtversicherung entschieden, besteht für Sie keine Möglichkeit zur Kündigung. In diesem Fall erlischt die Versicherungspflicht erst mit dem Ende Ihrer Selbstständigkeit.
Eine private Rentenversicherung für Handwerker ist ein Vorsorgemodell, das sich besonders flexibel gestalten lässt. Sie profitieren bei diesem Modell zwar nicht von Steuervorteilen während der Ansparphase. Jedoch werden die späteren Rentenzahlungen deutlich niedriger besteuert als etwa die Rentenzahlungen aus der Rürup- bzw. gesetzlichen Rentenversicherung.
Die private Rentenversicherung ist als eine spezielle Form der Lebensversicherung zu sehen, die jedoch nicht die finanzielle Absicherung Hinterbliebener betrifft, sondern die als sogenannte Erlebensversicherung dem Ruhestand des Versicherten angepasst wird. Die konkrete Ausgestaltung ist individuell: von einer sofort beginnenden Rentenversicherung mit hoher Einmalzahlung bis hin zu Policen mit Rentengarantiezeit, bei denen Rentenbeiträge auch über Ihren Tod hinaus über einen garantierten Zeitraum ausgeschüttet werden.
Selbstständige im Handwerk haben die Möglichkeit, den Staat an Ihrer Altersvorsorge mitzahlen zu lassen. Bei der Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup) handelt es sich um ein Modell, bei dem sich flexible Einzahlungen nach den finanziellen Möglichkeiten richten. So können Sie, je nach finanzieller Lage, feste Beiträge entweder einmal jährlich oder jeden Monat zahlen. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Der große Vorteil dieses Modells liegt in der staatlichen Förderung in Form von Steuervorteilen. Bis zu einem Höchstbetrag von 25.046 Euro können Beitragszahlungen zu 90% steuerlich geltend gemacht werden [Stand: 2020].
Achtung: Wer Rürup-Verträge vorzeitig kündigt, muss alle in Anspruch genommenen Steuervorteile zurückzahlen. Wer darüber hinaus freiwillig Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, muss diese von der Höchstgrenze der Rürup-Rente abziehen.
Welche der genannten Möglichkeiten der Altersvorsorge für Handwerker die Beste ist, lässt sich nicht generell beantworten. Eine Kombination aus den verschiedenen Konzepten ist in den meisten Fällen die sicherste Variante, um eine rentable und sichere Rente als Handwerker zu erhalten. Um sich bestmöglich abzusichern, lohnt sich ein individuelles Beratungsgespräch. Eines ist jedoch sicher: Wenn Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen möchten, kommen Sie um eine stabile Altersvorsorge nicht herum.
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