Aktualisiert: 25.08.2026
Eine Photovoltaikanlage auf dem Firmendach, neue Heiztechnik für die Werkstatt, energieeffizientere Produktionsanlagen oder Ladepunkte für den elektrischen Fuhrpark: Investitionen können für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen entscheidend sein. In der Regel erfordern sie jedoch bereits kurz- bis mittelfristig größere finanzielle Mittel. Förderprogramme vom Land Berlin und vom Bund unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung. Erfahren Sie, welche Förderungen für Unternehmen in Berlin infrage kommen und worauf Sie bei der Auswahl und Beantragung achten sollten.
Die Förderlandschaft für Unternehmen ist vielfältig. Unterstützt werden beispielsweise:
Ob und in welcher Höhe Ihr Unternehmen für Fördermittel infrage kommt, hängt vom jeweiligen Programm ab. Entscheidende Faktoren sind oftmals:
Auch die Art der Unterstützung unterscheidet sich: Neben direkten Zuschüssen gibt es Förderkredite zu vergünstigten Konditionen sowie Kredite mit Tilgungszuschüssen oder Tilgungsnachlässen. Bei Letzteren müssen Sie einen Teil des aufgenommenen Kredits nicht zurückzahlen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Übrigens: Sie müssen oftmals nicht Eigentümer oder Eigentümerin der Immobilie sein, um Maßnahmen zur Energieoptimierung für Ihr Firmengebäude fördern zu lassen. Antragsberechtigt sind meist auch Pächter oder Mieter des Grundstücks oder Gebäudes.
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Neue Maschinen und Anlagen können nicht nur Produktionsprozesse modernisieren, sondern auch den Energie- und Ressourcenverbrauch verringern. Der Bund unterstützt entsprechende Investitionen über die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).
Die Förderung umfasst verschiedene Module. Förderfähig sind beispielsweise folgende Anlagen und Maßnahmen:
Eine Möglichkeit zur Finanzierung bietet das Programm 295 „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Abhängig von Maßnahme, Modul und Unternehmensgröße kann der Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss verbunden sein.
Gut zu wissen: KfW-Förderkredite über Ihre Bank beantragen
KfW-Förderkredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihre Sparkasse oder Bank. Diese prüft Ihr Vorhaben, stellt den Förderantrag bei der KfW und schließt bei einer Zusage den Kreditvertrag mit Ihnen ab.
Wenn Sie Strom oder Wärme zukünftig auf Ihrem eigenen Betriebsgelände erzeugen möchten, müssen Sie zunächst in Ihre Infrastruktur investieren. Förderkredite helfen dabei, entsprechende Projekte zu finanzieren. Für Unternehmen sind insbesondere zwei Programme der KfW interessant.
Mit dem Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW 270) können Unternehmen Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien finanzieren. Dazu zählen beispielsweise Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Fassaden und Batteriespeicher. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen damit auch Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien finanzieren.
Seit Juni 2026 ergänzt „Erneuerbare Energien – Plus“ (KfW 570) das Förderangebot. Das Programm richtet sich an Unternehmen jeder Größe und unterstützt größere Investitionen in Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien.
Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die größere Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) realisieren möchten. Unternehmen können den erzeugten Strom beispielsweise über langfristige Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), vermarkten. Pro Vorhaben vergibt die KfW Förderkredite von bis zu 150 Millionen Euro.
Auch Bürogebäude, Werkstätten, Lagerhallen oder andere gewerblich genutzte Immobilien bieten Ansatzpunkte für energetische Modernisierungen. Für Unternehmen stehen dafür unterschiedliche Fördermöglichkeiten bereit.
Mit dem KfW-Programm „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263) der Bundesförderung für effiziente Gebäude können insbesondere Einzelunternehmer und -unternehmerinnen sowie Unternehmen in Privatbesitz die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden finanzieren. Voraussetzung ist, dass die Sanierung eine förderfähige Effizienzgebäude-Stufe erreicht. Seit Juli 2026 muss die Sanierung dafür die Stufe „Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 70 EE)“ oder die Stufe „Effizienzgebäude 70 Nachhaltigkeits-Klasse (EG 70 NH)“ erreichen.
Neben dem Förderkredit kann die KfW einen Tilgungszuschuss gewähren. Dessen Höhe richtet sich unter anderem nach der erreichten Effizienzgebäude-Stufe. Bei Planung und Umsetzung müssen Sie in der Regel einen Energieeffizienz-Experten beziehungsweise eine Energieeffizienz-Expertin einbeziehen.
Sie wissen noch nicht, welche energetischen Maßnahmen für Ihren Betrieb infrage kommen? Dann ist eine professionelle Energieberatung ein sinnvoller Ausgangspunkt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert über die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ unter anderem Energieaudits, energetische Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude sowie Contracting-Orientierungsberatungen. So können Unternehmen zunächst mögliche Maßnahmen und Einsparpotenziale untersuchen lassen, bevor sie größere Investitionsentscheidungen treffen.
Berliner Unternehmen sollten neben den bundesweiten Programmen auch nach Förderangeboten des Landes Berlin suchen. Je nach Vorhaben stellen diese eine Alternative oder Ergänzung zu Angeboten von KfW und BAFA dar.
Seit 2026 gibt es das Berliner Förderprogramm SolarPLUS in neuer Form. SolarPLUS L richtet sich unter anderem an größere Projekte auf Gewerbe- und Industriegebäuden.
Gefördert werden beispielsweise:
Sie möchten Ihren Fuhrpark elektrifizieren oder Ladepunkte auf Ihrem Firmengelände installieren? Das Berliner Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität, kurz WELMO, wurde bis 2027 verlängert.
Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige in Berlin. Gefördert werden bestimmte elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur. Für Normalladepunkte und Schnellladepunkte gelten unterschiedliche Förderhöhen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird zudem der Netzanschluss für die Ladeinfrastruktur bezuschusst.
Mit dem Berlin Kredit Transformation steht Berliner Unternehmen seit 2025 ein weiteres Finanzierungsangebot zur Verfügung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Finanziert werden Investitions- und Transformationsvorhaben. Dazu gehören beispielsweise die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden sowie Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Förderkredite mit günstigen Zinsen sind bis zu zehn Millionen Euro möglich. Dazu greift das Förderprogramm auf den EU-kofinanzierten KMU-Fonds zurück. Erfüllen Sie bestimmte Kriterien, erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungsnachlass.
Gut zu wissen: Auch die Berliner Sparkasse fördert Unternehmen mit einem Transformationskredit.
Nicht jede Förderung zielt auf klassische Investitionen in Gebäude, Anlagen oder Energieversorgung. Unternehmen mit besonders innovativen und modellhaften Projekten sollten beispielsweise auch die Angebote der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) prüfen.
Die DBU fördert insbesondere innovative Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Thematisch reicht das Spektrum von Energie- und Ressourceneffizienz über Kreislaufwirtschaft bis zu innovativen Projekten in den Bereichen von Umwelttechnik und Bauen.
Welche Förderung zu Ihrem Unternehmen passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Einen ersten Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundes, in der die Programme von Bund, Ländern und Europäischer Union gebündelt werden.
Berliner Unternehmen prüfen am besten zusätzlich die aktuellen Angebote der Investitionsbank Berlin (IBB). Bei Förderkrediten von KfW und IBB führt der Weg meist über einen Finanzierungspartner. Auch die Expertinnen und Experten der Berliner Sparkasse beraten Sie gerne zur Frage, wie Sie geeignete Fördermöglichkeiten in die Finanzierung Ihres Vorhabens einbeziehen.
Haben Sie ein passendes Förderprogramm gefunden, sollten Sie dessen Bedingungen genau prüfen. Besonders wichtig ist der sogenannte Vorhabenbeginn. Wann eine Investition als begonnen gilt und zu welchem Zeitpunkt Sie einen Antrag stellen müssen, ist je nach Programm unterschiedlich geregelt.
Schließen Sie deshalb nicht vorschnell verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge ab. Teilweise müssen Sie zudem Energieeffizienz-Expertinnen beziehungsweise -Experten oder andere Fachleute einbinden. Auch die Kombination mehrerer Förderprogramme ist nur eingeschränkt möglich.
Als Faustregel gilt deshalb: Erst die Förderbedingungen prüfen, dann die Investition starten.
Fazit: Die Förderung für Unternehmen kann Investitionen erleichtern |
Von der Solaranlage über energieeffiziente Maschinen bis zum elektrischen Firmenfuhrpark: Für Unternehmen kommen 2026 für zahlreiche Investitionen Fördermöglichkeiten infrage. Bei der Förderung für Unternehmen profitieren Berliner Betriebe von einer Kombination aus bundesweiten Angeboten und speziellen Landesprogrammen. Da sich Förderbedingungen, Fördersätze und verfügbare Mittel ändern können, prüfen Sie am besten frühzeitig, welche Programme für das geplante Vorhaben infrage kommen. So machen Sie Förderkredite, Zuschüsse und Tilgungsnachlässe zu einem wichtigen Baustein Ihrer Investitionsfinanzierung. |
Berliner Unternehmen können neben bundesweiten Förderungen spezielle Landesangebote nutzen.
Dazu gehören beispielsweise:
Sie können KfW-Förderkredite für Ihr Unternehmen in der Regel bei einem Finanzierungspartner und nicht direkt bei der KfW beantragen. Wenden Sie sich dafür beispielsweise an Ihre Berliner Sparkasse.
Ja, viele Förderprogramme richten sich sogar ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige. Welche Förderung infrage kommt, hängt vom jeweiligen Programm und Vorhaben ab.
Investition, Förderung, Wachstum – hilfreiche Informationen, Tipps und Tricks rund um das Thema Finanzierung für Unternehmen finden Sie in unserem Ratgeber.
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