Mit einer Ladeneröffnung schlagen Sie den Weg in die Selbstständigkeit ein und werden Ihr eigener Chef oder Ihre eigene Chefin. Der Startschuss dafür fällt mit Ihrer Gewerbeanmeldung im Einzelhandel. Wie diese abläuft und was Sie bei der Beantragung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bei Gründungsvorhaben stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Sie als Gründerin oder Gründer künftig einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Letztgenannte Variante gilt beispielsweise für Kunstschaffende, Schriftstellerinnen und Schriftsteller oder erzieherische Berufe – diese müssen kein Gewerbe anmelden. Wer hingegen in Deutschland ein Geschäft eröffnen möchte und durch Ladenbesitz demnach zu den Gewerbetreibenden zählt, ist dazu verpflichtet, dies beim Gewerbeamt anzumelden. Erst mit der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel erhalten Sie die offizielle Erlaubnis dafür, einen Laden zu führen. Dies wird umgangssprachlich auch als Gewerbeschein bezeichnet.
Geschäft eröffnen: Wo lässt sich die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wo Sie Ihr Geschäft anmelden, hängt von dem künftigen Standort ab. Je nach Bundesland ist für die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel die örtliche Gemeinde oder die Industrie- und Handelskammer zuständig. In Berlin melden Sie Ihr Gewerbe beim Ordnungsamt im zuständigen Bezirk an.
Wie läuft die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel ab?
Die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel müssen Sie als die künftige Inhaberin oder der künftige Inhaber des Gewerbes selbst durchführen. Alternativ ist es möglich, eine Person zu bevollmächtigen, die Ihren Betrieb stellvertretend für Sie anmeldet. Das Anmeldeverfahren ist in wenigen Schritten erledigt:
Ihr Gewerbeschein ist bis zur Ab- oder Ummeldung Ihres Geschäfts dauerhaft gültig und muss nicht verlängert werden.
Tipp: Den Anmeldebogen können Sie auch schon vor dem Termin ausfüllen, um Zeit zu sparen. Laden sich dazu die offizielle Vorlage zur Gewerbeanmeldung herunter, drucken Sie diese ausgefüllt aus und nehmen Sie den Ausdruck mit zum Termin.
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Gewerbe anmelden – auch online möglich!
Berliner Gründer haben es bei der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel besonders einfach. Wer sich den Gang zum Ordnungsamt und die Wartezeit sparen möchte, hat die Möglichkeit, sein Geschäft einfach über ein Online-Verfahren anzumelden.
Infos zu den Angaben bei der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel
Bei der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel machen Sie diverse Angaben. Dazu zählen unter anderem Informationen zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus werden Daten zu Ihrem Betrieb abgefragt, etwa die künftige Adresse, die Art des Gewerbes und Kontaktmöglichkeiten. Falls Sie Ihren Laden mit einem oder mehreren Geschäftspartnern eröffnen möchten, muss jeder geschäftsführende Gesellschafter ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen. Bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) ist zudem die Angabe des Handelsregistereintrags erforderlich.
Erforderliche Unterlagen: Welche Dokumente sind einzureichen?
Sonderfall: Gewerbe rückwirkend anmelden
Sie haben Ihr Geschäft bereits eröffnet, jedoch versäumt, es anzumelden oder wussten nicht, dass dies nötig ist? In den meisten Fällen zeigen sich die zuständigen Stellen kulant. Sie dürfen Ihre Tätigkeit im Einzelhandel rückwirkend anmelden. Dazu führen Sie das herkömmliche Anmeldeverfahren durch und geben den tatsächlichen Beginn Ihrer Tätigkeit wahrheitsgemäß an. In Berlin ist dies in der Regel bis vier Wochen nach Betriebsbeginn möglich – liegt die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit noch länger zurück, wird allerdings ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig.
Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
Sie müssen künftig jede Änderung, die Ihr Gewerbe betrifft, bei der zuständigen Stelle anzeigen. Unter anderem sind Sie rechtlich auch dazu verpflichtet, die Um- oder Abmeldung Ihres Geschäfts zu melden. Auch dies lässt sich im persönlichen Termin oder via Online-Verfahren mit dem Ordnungsamt regeln. Die Gewerbeabmeldung ist in Berlin kostenlos. Eine Gewerbeummeldung kostet im Amt 20 Euro und über das Online-Verfahren 15 Euro.
Was nach der Gewerbeanmeldung geschieht
Sobald Sie Ihr Gewerbe erfolgreich angemeldet haben, sendet das Ordnungsamt Ihre Daten an weitere Stellen. Dazu zählt unter anderem das Finanzamt. Dieses sendet Ihnen nach einigen Tagen per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Füllen Sie das Dokument sorgfältig aus und senden Sie es an das Finanzamt zurück. Daraufhin erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie benötigen, um Rechnungen zu schreiben.
Tipp: Die Abwicklung mit dem Finanzamt lässt sich ebenfalls beschleunigen. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einfach vorab aus und senden Sie diesen direkt nach der Gewerbeanmeldung im Einzelhandel an das Finanzamt. Die schnelle Anmeldung ist ebenso online über das ELSTER-Portal möglich.
Mit Ihrer Gewerbeanmeldung im Einzelhandel werden Sie außerdem Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK-Mitgliedschaft ist verpflichtend und mit regelmäßigen Beitragszahlungen verbunden ist. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Ihrem Jahresumsatz und der Rechtsform Ihres Geschäfts ab. Im Gegenzug erhalten Sie als Mitglied Zugang zu den kostenfreien Informationsangeboten und Gründerseminaren der Kammer.
Fazit: Gründung im Einzelhandel leichtgemacht
Insbesondere die Gründungsphase erfordert einiges an Papierkram und Aufmerksamkeit. Aber keine Sorge: Gehen Sie einfach die nötigen Schritte durch, ist die Gewerbeanmeldung im Nu geschafft. Und dann können Sie sich in Ruhe Ihrer Ladenausstattung widmen. Dazu gehört unter anderem die Wahl eines Kassensystems. Wir von der Berliner Sparkasse beraten Sie dazu gern.
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