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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Gründung, Wachstum, Effizienz, Digitalisierung und Innovation
  • Zuschüsse und zins­günstige Darlehen erhalten
  • Kombination verschiedener Förder­programme möglich
  • Sicherheit durch feste und günstige Zinsen
  • Lange Lauf­zeiten
  • Tilgungs­freie Anlauf­jahre schonen Ihre Liquidität

Die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KfW)

Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

Digitalisierung und Innovation

Innovative Ideen umsetzen

  • Für zukunfts­weisende und innovative Vorhaben
  • Für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse in Ihrem Unter­nehmen
  • Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebs­mitteln jeder Größen­ordnung
  • Vereinfachte Antrags­stellung

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Für zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen

Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungs­projekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebs­mittel.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Digitalisierungs­vorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unter­nehmen, wie zum Beispiel:

  • Inner­betriebliche Breitband­netze
  • Datensicherheits­konzepte
  • Digitale Plattformen und Apps
  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen (Industrie 4.0)
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck
  • Social-Media-Kommunikations­strategien
  • Digitale Vertriebs­kanäle, die mobil nutzbar sind

2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienst­leistungen.

  • Produkte, zum Beispiel die Herstellung eines neuen Verpackungs­materials
  • Verfahren/Prozesse, zum Beispiel Aufbau eines neuen Produktions­prozesses
  • Dienst­leistungen, zum Beispiel unent­geltliche Apps, die am Markt angeboten werden

Um als innovatives Unter­nehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungs­bedarf in Investi­tionen und Betriebs­mittel:

  • Mehr als 20 % Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Beschäftigten­zahl im Durch­schnitt der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 10 % Betriebs­kostenanteil für Forschung und Entwicklung in jedem der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 5 % Betriebs­kostenanteil bei Unter­nehmen, die 7 Jahre oder jünger sind, für Forschung und Entwicklung in einem der letzten 3 Jahre
  • Innovations­preis der EU in den letzten 24 Monaten
  • Innovations­förderung durch Staat oder EU in den letzten 36 Monaten
  • Eine Venture-Capital Finan­zierung in den letzten 24 Monaten
Neue Produkte und Prozesse entwickeln

Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiter­entwicklung von Produkten, Prozessen und Dienst­leistungen bis zu fünf Millionen Euro.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Betriebs­mittel, wie Personal­kosten Ihres Vorhabens, Einzel­kosten für Forschungs- und Entwicklungs­aufträge sowie für Beratungs­dienste und Ähnliches (externe Kosten)
  • Investitionen: Kosten für Forschung und Entwicklung, die für das Vorhaben anfallen (einschließlich anteiliger Abschreibungen für den Forschungs- und Entwicklungs­zeitraum)

Von diesem Kredit profitieren etablierte Unter­nehmen der privaten Wirtschaft sowie Frei­berufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäfts­tätig sind.

Energie und Umwelt

Verantwortung über­nehmen für die Umwelt

  • Für alle Unternehmen und Frei­berufler, unabhängig von der Umsatz­größe
  • Je besser die Energie­effizienz, desto höher die Förderung
  • Günstige Zins­sätze und hohe Tilgungs­zuschüsse
  • Förderung von Energie­effizienz-Maßnahmen im In- und Ausland bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Niedrigerer Einstiegs­standard – bereits ab 10 Prozent Energie­einsparung ist eine Förderung möglich

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit für Sanierung
  • Bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 5 und 35 % Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung min­destens 5 Jahre zurück.

Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.

Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (ohne Grundstückskosten)

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Quali­täts­siegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.

Energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse

Das KfW-Energie­effizienz­programm unterstützt Energie­effizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitions­maßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 55 Prozent.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Venti­latoren, Druck­luft­anlagen, Frequenz­umrichter, Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien zum Beispiel mit Solar­kollektoren, Biomasse­anlagen und Wärme­pumpen

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts:

  • Maßnahmen zur Abwärme­nutzung
  • Maßnahmen an der Gebäude­anlagen­technik wie Heizung, Lüftung, Klima­anlagen, Beleuchtung
  • Energie­effiziente Bereit­stellung von Prozess­wärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie­verlusten (z. B. Dämmung)
  • Erstellung eines Einspar­konzepts und Begleitung bei der Umsetzung durch einen Energie­berater

5. Förderung von Transformationskonzepten

Umwelt schützen und Ressourcen schonen

Schonen Sie Ressourcen und verschaffen Sie sich so Kosten- und Wettbewerbs­vorteile. Mit dem KfW-Umwelt­programm erhalten Sie eine zins­günstige Finanzierung Ihrer Investitionen in Umweltschutz und Nach­haltigkeit. Dabei werden insbesondere Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umwelt­belastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Ressourcen- und Material­einsparung
  • Boden- und Grund­wasser­schutz
  • Lärm- und Abgas­vermeidung oder -verminderung
  • Abfall­vermeidung, -behandlung und -verwertung
  • Abwasser­vermeidung, -verminderung und -reinigung
  • Sanieren von Altlasten bzw. Flächen
  • Anschaffung von emissions- und lärm­armen Fahr­zeugen (z. B. Elektro- und Hybrid­fahrzeuge)
  • Errichtung von Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge oder Betankungs­anlagen für Wasserstoff
Kredit für klimafreundliche Investitionen

Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Für Unternehmen jeder Größe
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Versorgung des eigenen Unternehmens­standortes oder für integrierte Mobilitäts­projekte
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT

Auf den Internetseiten der Förderinstitute können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen:

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

FAQ

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Wie sehen meine nächsten Schritte bis hin zum Kredit aus?
  1. Planen Sie Ihre Maßnahme
    Der Sachverständige bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen vor Beginn des Vorhabens.
  2. Sprechen Sie mit Ihrem Berater
    Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Berater. Er berät Sie, ob dieser KfW-Kredit zu Ihrem Vorhaben passt.

  3. Kredit beantragen
    Ihr Berater füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und reicht ihn bei der KfW ein.

  4. Die KfW prüft den Kreditantrag
    Die KfW prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die Entscheidung teilt sie dann Ihrer Sparkasse mit.

  5. Kreditvertrag abschließen
    Ihr Berater informiert Sie über die Entscheidung der KfW und schließt mit Ihnen den Kreditvertrag ab.

  6. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben
    Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem Kredit bleibt Ihre Sparkasse.

Energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse

Wie sehen meine nächsten Schritte bis hin zum Kredit aus?
  1. Planen Sie Ihr Vorhaben
    Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch und erarbeiten Sie Maßnahmen, mit denen Sie Energie effizienter nutzen können. Berechnen Sie die Energieeinsparung, zum Beispiel anhand von Herstellerangaben. Oder Sie lassen sich von einem Energieberater unterstützen. Das ist jedoch nicht Bedingung für die Inanspruchnahme der Förderung.

  2. Sprechen Sie mit Ihrem Berater
    Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Berater. Er berät Sie, ob dieser KfW-Kredit zu Ihrem Vorhaben passt.

  3. Kredit beantragen
    Ihr Berater füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und reicht ihn bei der KfW ein.

  4. Die KfW prüft den Kreditantrag
    Die KfW prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die Entscheidung teilt sie dann Ihrer Sparkasse mit.

  5. Kreditvertrag abschließen
    Ihr Berater informiert Sie über die Entscheidung der KfW und schließt mit Ihnen den Kreditvertrag ab.

  6. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben
    Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem Kredit bleibt Ihre Sparkasse.

Umweltschutz und Energieeffizienz

Wo stelle ich den Antrag und muss ich eine bestimmte Antragsfrist einhalten?

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Sparkasse, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie einen wesentlichen rechtlich bindenden Vertrag, zum Beispiel einen Kaufvertrag, schließen. Planungsleistungen dürfen vorab erbracht werden.

Gibt es einen Mindestbetrag für die Kreditsumme?

Nein, von seiten der KfW gibt es keinen Mindestkreditbetrag.

Wann und wem lege ich den Verwendungsnachweis vor?

Sie reichen den Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits bei Ihrer Sparkasse ein. Nur bei Abweichungen von der ursprünglichen Planung gibt Ihre Sparkasse das Dokument an die KfW weiter.

Muss ich Eigenmittel einsetzen?

Nein. Allerdings wird es empfohlen Eigenmittel einzusetzen, denn dadurch wird Ihre Bonität besser beurteilt.

Was ist bei Contracting-Vorhaben zu beachten?

Bei Contracting-Vorhaben muss die Investition im wirtschaftlichen Risiko des Contractors liegen. Der Contractor muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und gleichzeitig Investor und Betreiber der Anlage sein. Auch der/die Contracting-Nehmer müssen gewerblich tätig sein.

Investitionen und Betriebsmittel

Wo stelle ich den Antrag und muss ich eine bestimmte Antragsfrist einhalten?

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Sparkasse, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie einen wesentlichen rechtlich bindenden Vertrag, zum Beispiel einen Kaufvertrag, schließen. Der Abschluss des Mietvertrages ist erlaubt.

Was sind Betriebsmittel im Sinne der KfW?

Unter Betriebsmitteln werden alle laufenden Kosten verstanden. Dazu gehören Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume ebenso wie Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten. Mit einer Betriebsmittelfinanzierung können darüber hinaus auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung und -weiterbildung, das Einräumen von Zahlungszielen oder die Vorfinanzierung von Aufträgen abgedeckt werden.

Was bedeutet die Haftungsfreistellung?

Beim "KfW-Unternehmerkredit" steht die KfW Ihrer Sparkasse auch als Risikopartner zur Verfügung. Wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt, bedeutet dies, dass Ihre Sparkasse nur noch 50 Prozent des Ausfallrisikos trägt. Als Kreditnehmer stellen Sie bankübliche Sicherheiten, deren Art und Umfang Sie mit Ihrer Sparkasse vereinbaren. Grundsätzlich wird bei Krediten mit Haftungsfreistellung zumindest das Investitionsgut als Sicherheit herangezogen. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.

Wofür brauche ich eine Garantie des Bundes für Auslandsinvestitionen?

Die Garantie sichert das politische Risiko bei Auslandsinvestitionen ab – eine wertvolle Hilfe bei Ihren Finanzierungsgesprächen. Garantiegeber im Auftrag des Bundes und Ihr Ansprechpartner ist die PWC-Deutsche Revision, Hamburg.

Muss ich Eigenmittel einsetzen?

Nein. Allerdings wird es empfohlen Eigenmittel einzusetzen, denn dadurch wird Ihre Bonität besser beurteilt.

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