Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.
Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungsprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unternehmen, wie zum Beispiel:
2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.
Um als innovatives Unternehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungsbedarf in Investitionen und Betriebsmittel:
Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen bis zu fünf Millionen Euro.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Von diesem Kredit profitieren etablierte Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Das Wichtigste in Kürze
Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 55 Prozent.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts:
5. Förderung von Transformationskonzepten
Schonen Sie Ressourcen und verschaffen Sie sich so Kosten- und Wettbewerbsvorteile. Mit dem KfW-Umweltprogramm erhalten Sie eine zinsgünstige Finanzierung Ihrer Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dabei werden insbesondere Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.
Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:
Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Sparkasse, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie einen wesentlichen rechtlich bindenden Vertrag, zum Beispiel einen Kaufvertrag, schließen. Planungsleistungen dürfen vorab erbracht werden.
Nein, von seiten der KfW gibt es keinen Mindestkreditbetrag.
Sie reichen den Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits bei Ihrer Sparkasse ein. Nur bei Abweichungen von der ursprünglichen Planung gibt Ihre Sparkasse das Dokument an die KfW weiter.
Nein. Allerdings wird es empfohlen Eigenmittel einzusetzen, denn dadurch wird Ihre Bonität besser beurteilt.
Bei Contracting-Vorhaben muss die Investition im wirtschaftlichen Risiko des Contractors liegen. Der Contractor muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und gleichzeitig Investor und Betreiber der Anlage sein. Auch der/die Contracting-Nehmer müssen gewerblich tätig sein.
Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Sparkasse, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie einen wesentlichen rechtlich bindenden Vertrag, zum Beispiel einen Kaufvertrag, schließen. Der Abschluss des Mietvertrages ist erlaubt.
Unter Betriebsmitteln werden alle laufenden Kosten verstanden. Dazu gehören Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume ebenso wie Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten. Mit einer Betriebsmittelfinanzierung können darüber hinaus auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung und -weiterbildung, das Einräumen von Zahlungszielen oder die Vorfinanzierung von Aufträgen abgedeckt werden.
Beim "KfW-Unternehmerkredit" steht die KfW Ihrer Sparkasse auch als Risikopartner zur Verfügung. Wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt, bedeutet dies, dass Ihre Sparkasse nur noch 50 Prozent des Ausfallrisikos trägt. Als Kreditnehmer stellen Sie bankübliche Sicherheiten, deren Art und Umfang Sie mit Ihrer Sparkasse vereinbaren. Grundsätzlich wird bei Krediten mit Haftungsfreistellung zumindest das Investitionsgut als Sicherheit herangezogen. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
Die Garantie sichert das politische Risiko bei Auslandsinvestitionen ab – eine wertvolle Hilfe bei Ihren Finanzierungsgesprächen. Garantiegeber im Auftrag des Bundes und Ihr Ansprechpartner ist die PWC-Deutsche Revision, Hamburg.
Nein. Allerdings wird es empfohlen Eigenmittel einzusetzen, denn dadurch wird Ihre Bonität besser beurteilt.
Das Limit im Online-Banking dient als Schutz vor Betrugsversuchen - Überweisungen können Sie maximal bis zu diesem Limit in Auftrag geben. Wird das Limit überschritten, wird der Auftrag nicht mehr ausgeführt.
Wählen Sie das Limit, das zu Ihren Bedürfnissen und Zahlungsgewohnheiten passt. Sie können es reduzieren oder erhöhen. Für einmalige außergewöhnlich hohe Ausgaben können Sie das Limit auch kurzfristig für wenige Tage anpassen.