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Legitimation

Hinweise zur gesetzlich erforderlichen Legitimation

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Hinweise zur gesetzlich erforderlichen Legitimation

Sie wollen sich für die Kontoeröffnung legitimieren?
Oder Ihre hinterlegten Legitimationsdaten erneuern?
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.

Legitimation in der Filiale

Mit unseren Standorten in Berlin sind wir immer in Ihrer Nähe.

Video-Legitimation

Legitimieren Sie sich bequem von zu Hause aus, oder auch unterwegs mit dem Smartphone – täglich von 8 bis 24 Uhr.

Legitimation für Firmenkunden

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen je nach Rechtsform finden Sie hier.

Warum muss ich mich als Kunde legitimieren?

Innerhalb Deutschlands besteht für Banken und Sparkassen die gesetzliche Verpflichtung durch das Geldwäschegesetz (GwG) und der Abgabenordnung (AO) eine Kontrolle der Identität ihrer Kunden durchzuführen, um den Identitätsmissbrauch vorzubeugen bzw. zu verhindern.

Danach darf niemand unter falschem Namen oder für eine dritte Person ein Konto anlegen oder Finanzgeschäfte durchführen (Kontenwahrheit - §154 Abgabenordnung).

Wie wird die Legitimation geprüft und was wird gespeichert?

Zur Legitimationsprüfung einer natürlichen Person werden gemäß Abgabenordnung (AO) und Geldwäschegesetz (GwG) folgende Informationen überprüft und gespeichert:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Steuer-Identifikationsnummer

Sie weisen sich in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass in Kombination mit einer Meldebescheinigung (zum Nachweis der Anschrift) aus. Informationen wie die Ausweisnummer sowie das Ausstellungsdatum des Dokuments, der Ausstellungsort und die ausstellende Behörde werden ebenso benötigt.
Verfügen Sie über andere abweichende Legitimationsdokumente, suchen Sie bitte einen unserer vielen Standorte in Berlin auf.

Warum muss ich mich erneut legitimieren?

Die geldwäscherechtlichen Bestimmungen (§10/11 GwG) verpflichten zu einer regelmäßigen Aktualisierung der hinterlegten Personen- und Legitimationsdaten.

Warum muss der Bevollmächtigte sich legitimieren?

Wird im Rahmen der Geschäftsverbindung eine Vollmacht erteilt, so gelten für den Bevollmächtigten die gleichen Bestimmungen zur Legitimation wie für den Kontoinhaber.

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