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Zahnersatz versichern mit einer Zahnzusatzversicherung

Zahnersatz: Ein Lächeln, so teuer wie ein Gebrauchtwagen 

Krone, Brücke oder Implantat? Zahnersatz kostet oft ein Vermögen, denn die Zuzahlung der Krankenkassen ist gedeckelt. Warum trotzdem niemand mit Lücken leben muss und wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung sparen, erfahren Sie hier.  

Zahnzusatzversicherung: Im Notfall schnell handeln können

Paul Skudden erinnert sich noch heute mit Schrecken. Direkt vor ihm plötzlich dieses Schlagloch. Zu spät, um zu bremsen, Skudden schleudert über den Lenker seines Fahrrads. Knie zerschrammt, Hände aufgescheuert. Aber viel schlimmer: dieser blutige Geschmack im Mund und dieses seltsame Gefühl, als er mit der Zunge den Oberkiefer entlang fährt.

 

Zahnersatz: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nie den vollen Betrag

Skudden hat sich den rechten vorderen Schneidezahn ausgeschlagen. Zwei Jahre ist das her, längst kann der 39-Jährige wieder lachen – ein lückenloses Lachen. Skudden arbeitet in einem Dienstleistungsunternehmen, hat Kundenkontakt. „Mut zur Lücke war da nicht drin“, sagt er. 

Grundsätzlich gilt: Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse einen festen Betrag als Zuschuss zum Zahnersatz, den „Rest” müssen sie selbst zahlen. 2005 haben die Kassen dieses sogenannte Festzuschuss-System eingeführt. Wie hoch aber die Summe ist, die der Patient aus eigener Tasche zahlen muss, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab – beispielsweise davon, wie edel die neue „Knabberleiste” sein soll und wie häufig der Patient seinem Zahnarzt die Zähne gezeigt hat. 

Festzuschuss: Was die Kasse zahlt – Rechenbeispiel für einen Lückenschluss

Angenommen, es fehlt der erste Backenzahn rechts oben – der 16, wie er im Fachjargon heißt. Die übliche Regelversorgung, eine Brücke (Nicht-Edelmetall, im Seitenbereich ohne zahnfarbene Verblendung) kostet 767 Euro. Hat der Patient kein Bonusheft geführt, zahlt er 460 Euro davon selbst, 307 Euro trägt die Krankenkasse. Hat er ein über zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft, zahlt er nur 192 Euro, 575 Euro steuert die Kasse bei. Möchte er aber eine hochwertigere Brücke in Vollkeramik oder eine vollverblendete Brücke auf Edelmetallbasis (zum Beispiel Gold), kostet die 1.927 Euro. 1.352 Euro muss der Patient – trotz Festzuschuss samt 25-Prozent-Bonus – selbst tragen. Ein Implantat samt Krone schlägt mit Kosten von 3.144 Euro zu Buche, der Festzuschuss bleibt auch hier konstant bei 575 Euro.

(Alle Kosten sind geschätzte Material- und Laborkosten, u. a. auch abhängig vom tagesaktuellen Goldpreis. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung können sich unterschiedliche Abrechnungssätze im Rahmen der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ergeben.) 

Bonusheft: Für den Zahnersatz ist ein echtes Wertpapier

Für Paul Skudden gab es verschiedene Optionen zum Schließen der Lücke. Mit einer fest sitzenden Brücke zum Beispiel, verankert an den jeweiligen Nachbarzähnen und im Kern aus einfachem Metall. Das wäre die Standard-Therapie gewesen. Und weil ihm der Zahn in der „Lächelzone“ fehlte, wäre die Brücke auf der von außen sichtbaren Seite auch mit Keramik verblendet worden, angepasst an die Farbe seiner echten Zähne. 

 

Festzuschuss steigt bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen

Bei einer solchen Regelversorgung deckt der Festzuschuss der Krankenkasse etwa die Hälfte bis 60 Prozent der Gesamtkosten ab – je nachdem, wie hoch der Bonus ausfällt, den die Kassen gewähren. Kann ein Patient regelmäßige Zahnarztbesuche über fünf Jahre nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Hat er sein Bonusheft über zehn Jahre lückenlos geführt, übernehmen die Kassen sogar 75 Prozent.

 

Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke im Mund und Geldbeutel

Paul Skudden hat sich bei seinem Zahnarzt einmal jährlich die „TÜV-Plakette abgeholt“, wie er es nennt. Der Bonus ist ihm gewiss. Doch der 39-Jährige wollte keine Standardbrücke, auch nicht das Edelmodell aus Vollkeramik, sondern ein Implantat – eine künstliche Zahnwurzel, auf die der Zahnarzt eine Krone setzt. „Mein Zahnarzt hatte mir erklärt, dass dadurch die gesunden Nachbarzähne nicht angeschliffen werden müssten“, erzählt Skudden. Das überzeugte ihn. „Auch wenn mich der Spaß fast 2.000 Euro gekostet hat“, denn der Festzuschuss ändert sich nicht.

 

Volle Kostenübernahme für Einkommensschwache

Nicht immer bleibt es bei einem Zahn wie bei Paul Skudden. Luitgard Tetzler hat wegen ihrer schief stehenden Zähne schon seit frühester Jugend mit Parodontose zu kämpfen. „Meine Eltern hätten drauf bestehen sollen, dass ich eine Spange trage”, sagt die 56- Jährige. „Tja, zu spät.“ Das Zahnfleisch ist zurückgegangen, fünf Zähne wackeln mittlerweile. Tetzler mag nicht daran denken, was wird, wenn sie ausfallen. „Das wird fast so teuer wie ein Gebrauchtwagen”, befürchtet die gelernte Friseurin. Kein Grund zur Resignation, heißt es bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Berlin. „Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung“, informiert KZV-Sprecherin Vanessa Hönighaus. Entscheiden sich Patienten dann für die Regelversorgung, tragen die Krankenkassen die Kosten komplett. 

Lächeln auch bei der Steuererklärung

Natürlich kann sich auch in Härtefällen ein Patient für eine Therapie entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht: Dann bekommt er von der Kasse den doppelten Festzuschuss und muss die darüberhinausgehenden Kosten als Eigenanteil selbst tragen. Als Schwelle für die Härtefallregelung gilt derzeit ein Einkommen von 1.316 Euro für Alleinstehende und von 1.809,50 Euro für Versicherte mit einem Angehörigen. Und auch wer nicht unter die Härtefallregelung fällt, kann einen Teil der Kosten erstattet bekommen: Laut KZBV kann der Eigenanteil für den Zahnersatz „unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden“.

 

Vorsorgen mit Zahnzusatzversicherung

Soll es erst gar nicht so weit kommen, dass die dritten Zähne für Ebbe im Portemonnaie sorgen, kann eine private Zusatzversicherung nützlich sein. Die Stiftung Warentest rät auf ihrer Seite: Um hohe Kosten abzu­federn, ist es sinn­voll, eine Zusatz­versicherung abzu­schließen. Ein fester Zuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen gewähren, deckt die Rechnung für eine Krone, eine Brücke, ein Implantat oder ein Inlay nur zum kleineren Teil ab. Die Rechnung für Zahn­ersatz auf einem Implantat kann sich beispiels­weise auf 3.500 Euro oder mehr belaufen. Der Zuschuss der Kasse deckt von diesen Kosten nur etwa 10 bis 15 Prozent. Die besten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen den privat zu zahlenden Eigen­anteil des Patienten (auch teuren Implantaten) fast vollständig.“ Und: Viele Zusatz­tarife zahlen auch für Leistungen der Prophylaxe wie beispiels­weise die professionelle Zahn­reinigung.

Die passende Zahnzusatzversicherung: Für ein umwerfendes Lächeln

Die Berliner Sparkasse bietet ihren Kundinnen und Kunden eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung in Zusammenarbeit mit der UKV – Union Krankenversicherung AG. Sie gehen keine Kompromisse ein und profitieren von neuesten medizinischen Verfahren, Implantaten und dreidimensionalen Röntgenbildern. 

Nicht alles kostet extra: Diese Leistungen gibt’s für Versicherte beim Zahnarzt immer ohne Zuzahlung

• Karies entfernen

• Löcher füllen

• Wurzelkanal behandeln

• einen Zahn ziehen

• Parodontitis behandeln

• einmal im Jahr Zahnstein entfernen

 

Zahnersatz im europäischen Ausland

Für gesetzlich versicherte deutsche Patienten gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht nur im Inland, sondern auch in den Mitgliedstaaten der EU. Sie werden nach dem Kostenerstattungsprinzip als Selbstzahler behandelt: Die Rechnung wird vor Ort direkt gezahlt, der erstattungsfähige Anteil zuhause durch die Krankenkasse erstattet. Eine stationäre Behandlung muss die gesetzliche Krankenkasse jedoch vorab genehmigen. In vielen östlichen Nachbarländern gibt es deutschsprachige Praxen, die Zahnersatz wegen niedriger Grundkosten bis zu 70 Prozent günstiger anbieten. Meist sind die Qualitätsstandards hoch, problematisch sind Gewährleistungspflichten.  

Die Stiftung Warentest empfiehlt beim Thema Zahnersatz:


Gehen Sie in jedem Fall in Deutschland zu einem Zahnarzt und lassen Sie sich einen Heil-und Kostenplan erstellen. Bitten Sie den Zahnarzt im Ausland, anhand dieses Plans ein Angebot zu kalkulieren. Legen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vor. Dann sehen Sie, bis zu welcher Höhe sich die Kasse an den Kosten beteiligt. Verlangen Sie eine möglichst detaillierte Rechnung und lassen Sie sich die Zahlung quittieren. 

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