Vererben und Erben in der Patchworkfamilie: Das müssen Sie wissen

Moderne Familien leben heute in vielfältigen Konstellationen, die eine Reihe an Chancen und Vorteilen mit sich bringen. Doch auch Herausforderungen ergeben sich mitunter durch die neuen Familienmodelle – insbesondere, wenn es um das Vererben und Erben in einer Patchworkfamilie geht. Unklare Erbregelungen können im Ernstfall zu Unstimmigkeiten führen. Schaffen Sie deshalb durch testamentarische Verfügungen oder einen Erbvertrag frühzeitig klare und faire Lösungen, die allen Familienmitgliedern gerecht werden. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Rechtliche Grundlagen der Erbfolge in der Patchworkfamilie

In Deutschland ist die gesetzliche Erbfolge klar geregelt. In einer Patchworkfamilie erben jedoch ausschließlich der Ehepartner und die leiblichen Kinder des Verstorbenen, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, der Anderweitiges besagt. Stiefkinder sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden zu Lebzeiten adoptiert. Auch der überlebende Lebenspartner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Testament geht in der Regel leer aus. Ebenso wenig erhalten die Kinder des Lebenspartners, mit denen der Verstorbene in der Patchworkfamilie zusammengelebt hat, einen Erbanteil – es sei denn, es bestehen testamentarische Verfügungen dazu. Es erweist sich demnach in einer Patchworkfamilie als sinnvoll, das Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag eindeutig zu regeln. Nur so führen Sie faire Lösungen herbei, die Ihren persönlichen Wünschen entsprechen und allen Beteiligten gerecht werden.

Frühzeitige Absicherung: Erbvertrag und Testament für Patchworkfamilien

Ein Testament oder ein Erbvertrag gelten als wirksame Instrumente, um in Patchworkfamilien Klarheit über die Erbverteilung zu schaffen. Mit einem Testament legen Sie fest, wer im Todesfall was erben soll. Auf diese Weise werden auch Ihre Stiefkinder und der nicht-eheliche Lebenspartner beziehungsweise die nicht-eheliche Lebenspartnerin in den Kreis der rechtmäßigen Erben aufgenommen.
Um dies festzuhalten, können Sie zwischen verschiedenen Arten von Testamenten wählen, darunter das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament für Ehe- und Lebenspartner und das Berliner Testament. Während ein Einzeltestament viel Flexibilität bietet und ein gemeinschaftliches Testament die gemeinsame Nachlassregelung von Paaren unterstützt, ermöglicht das Berliner Testament, dass sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei wären dann die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern als Erbberechtigte an der Reihe. Diese Form kann jedoch Kinder aus früheren Beziehungen benachteiligen.

Ein Erbvertrag stellt eine weitere Möglichkeit dar, um die Erbfolge bei Patchworkfamilien verbindlich zu regeln. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nur im Einverständnis beider Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Dadurch erhalten Sie zusätzliche Sicherheit, insbesondere in komplexen Familienstrukturen.

Stiefkinder adoptieren und an der Erbschaft in der Patchworkfamilie beteiligen

Sollen Stiefkinder in einer nach dem Modell „Patchwork“ lebenden Familie etwas erben, müssen sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten adoptiert worden sein. Eine Stiefkindadoption verbessert die rechtliche Stellung der nicht-leiblichen Kinder. Seit dem Jahr 2020 ist es sogar unverheirateten Lebenspartnern erlaubt, die Kinder ihres Partners zu adoptieren. Durch eine Stiefkindadoption erhält der Adoptivelternteil dieselben Rechte und Pflichten wie ein leiblicher Elternteil. Das bedeutet, dass der Adoptivelternteil im Todesfall des biologischen Elternteils für das Kind sorgt und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig wird.

Mit der Adoption erlangt das Stiefkind gegenüber dem Adoptivelternteil einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe in einer in Patchwork lebenden Familie, einschließlich des Pflichtteilsrechts. Damit wird das Kind erbrechtlich wie ein leibliches Kind behandelt und ist diesem auch erbschaftssteuerlich gleichgestellt. Voraussetzung für eine Stiefkindadoption ist jedoch, dass die leiblichen Elternteile zustimmen – auch derjenige, der nicht mit der Patchworkfamilie unter einem Dach lebt. Zudem muss das Familiengericht prüfen, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Und auch das Kind sollte bereit sein, auf die rechtliche Verbindung zum anderen biologischen Elternteil zu verzichten, da diese Verbindung in der Regel mit der Adoption erlischt.

Anspruch auf den Pflichtteil in der Patchworkfamilie

Der Pflichtteilsanspruch sichert den nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen gesetzlichen Mindestanteil am Erbe zu, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Form eines Geldanspruchs gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Beim Vererben in Patchworkfamilien kann dies zu Unstimmigkeiten führen, vor allem wenn der Erblasser bewusst andere Erbquoten festgelegt hat. Stiefkinder, die nicht vom Erblasser adoptiert wurden, haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Sie können ausschließlich durch testamentarische Regelungen oder einen Erbvertrag berücksichtigt werden.

Auch in Bezug auf steuerliche Aspekte ergeben sich bei der Erbschaft im „Patchwork“-Modell Unterschiede zwischen den Mitgliedern einer Familie. So profitieren Ehepartner und leibliche Kinder von hohen steuerlichen Freibeträgen. Der Freibetrag für Ehepartner etwa beträgt derzeit 500.000 Euro, für leibliche Kinder 400.000 Euro. Stiefkinder, die adoptiert wurden, genießen dieselben Freibeträge. Nicht-adoptierte Stiefkinder oder nicht-eheliche Lebenspartner hingegen werden steuerlich benachteiligt: Ihr Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Alles darüber hinaus unterliegt insgesamt einem höheren Steuersatz als bei Ehepartnern und leiblichen Kindern.

Um auch ohne Eheschließung oder Adoption das Vererben und Erben in der Patchworkfamilie zum größtmöglichen Wohl aller zu gestalten, empfiehlt sich eine vorausschauende Planung und Verteilung des späteren Erbes, beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Fazit zum Vererben und Erben: Die Patchworkfamilie frühzeitig umfassend absichern

Die rechtlichen und finanziellen Aspekte beim Vererben und Erben in der Patchworkfamilie sind komplex und erfordern eine frühzeitige Planung. Ohne testamentarische Regelungen oder Erbverträge sind besonders Stiefkinder und nicht-eheliche Lebenspartner oft benachteiligt. Ein Testament, ein Erbvertrag oder die Adoption von Stiefkindern stellen wirksame Methoden dar, um allen Familienmitgliedern gerecht zu werden und Unstimmigkeiten zu vermeiden. Ebenso sollten steuerliche Fragen durchdacht und rechtzeitig berücksichtigt werden, um finanzielle Nachteile abzuwenden. Möchten Sie individuelle Lösungen finden, empfiehlt sich eine professionelle rechtliche Beratung, die sich an Ihrer persönlichen Familiensituation orientiert.

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