Studieren mit Kind – Geht das überhaupt? Ja!

Aktualisiert am: 01.04.2026

Studieren mit Kindern? Klingt nach Stress pur – muss es aber nicht sein. Klar, du jonglierst Uni, Kind und Alltag gleichzeitig. Und auch die Zeit für einen Nebenjob ist knapp. Doch mit guter Organisation, einer Portion Gelassenheit und dem cleveren Nutzen von Unterstützungsangeboten gelingt auch das Studium mit Nachwuchs. Wir stellen dir neun Fördermöglichkeiten zum Aufbessern deiner Finanzen vor und verraten weitere Tipps und Tricks, die dir das Studium mit Kind erleichtern.

Das Wichtigste zum Studieren mit Kindern in Kürze

  • Hohe Doppelbelastung: Studierende mit Kind müssen sowohl Lebenshaltungs- und Erziehungskosten als auch Studienkosten finanzieren, haben aber meist keine oder sehr wenig Zeit für einen Nebenjob.
  • Vielfältige finanzielle Unterstützung: Es gibt neun wichtige Fördermöglichkeiten für studierende Eltern.
  • Praktische Unterstützung für den Alltag mit Kind: Viele Unis bieten für studierende Eltern Wickelräume, Eltern-Kind-Zimmer, flexible Prüfungsfristen oder Betreuungsangebote direkt auf dem Campus.
  • Gute Planung ist entscheidend: Wer sein Studium mit Kind gut strukturieren möchte, nutzt am besten frühzeitig Beratungsangebote und kümmert sich aktiv um die Kinderbetreuung während Vorlesungszeiten.

Das Wichtigste zum Studieren mit Kindern in Kürze

  • Hohe Doppelbelastung: Studierende mit Kind müssen sowohl Lebenshaltungs- und Erziehungskosten als auch Studienkosten finanzieren, haben aber meist keine oder sehr wenig Zeit für einen Nebenjob.
  • Vielfältige finanzielle Unterstützung: Es gibt neun wichtige Fördermöglichkeiten für studierende Eltern.
  • Praktische Unterstützung für den Alltag mit Kind: Viele Unis bieten für studierende Eltern Wickelräume, Eltern-Kind-Zimmer, flexible Prüfungsfristen oder Betreuungsangebote direkt auf dem Campus.
  • Gute Planung ist entscheidend: Wer sein Studium mit Kind gut strukturieren möchte, nutzt am besten frühzeitig Beratungsangebote und kümmert sich aktiv um die Kinderbetreuung während Vorlesungszeiten.

Welche Kosten fallen beim Studieren mit Kindern an?

Beim Studieren mit Kindern fallen zum einen die Kosten für die Kindererziehung an, zum anderen musst du dein Studium finanzieren.

Beispielkosten für die Kindererziehung

Zu den Kosten für Kindererziehung und Lebenshaltung gehören:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Miete
  • Krankenversicherung
  • Babysitter

Beispielkosten fürs Studium

Zu den Kosten für ein Studium gehören beispielsweise:

  • Studiengebühren/Semesterbeitrag
  • Lernmaterialien

Studieren mit Kindern: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Studierende Eltern haben in der Regel nicht genug Zeit, um ihren Lebensunterhalt durch bezahlte Arbeit komplett selbst zu finanzieren. Glücklicherweise gibt es Programme zur finanziellen Unterstützung. Diese werden teilweise bereits in der Schwangerschaft gezahlt. Wir stellen dir neun Fördermöglichkeiten vor.

Fördermöglichkeit 1: Mutterschaftsgeld

Mutterschutz gilt auch für geringfügig beschäftigt Studierende. Insofern hast du auch als schwangere Studentin den Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du einem Nebenerwerb nachgehst. Ausgezahlt wird dieses von der gesetzlichen Krankenkasse für den Zeitraum während der Mutterschutzfristen, also sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes.

Höhe: Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen ab. Maximal können 13 Euro pro Tag gezahlt werden.

Voraussetzungen: Eine wichtige Voraussetzung, um Mutterschaftsgeld zu beziehen, ist die Berufstätigkeit. Nur wenn du zuvor eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hast, kannst du das Angebot in Anspruch nehmen. Darüber hinaus musst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, um Mutterschaftsgeld erhalten zu können – eine Familienversicherung genügt nicht.

Fördermöglichkeit 2: Elterngeld

Das Elterngeld ist ebenfalls eine Lohnersatzleistung. Es unterstützt Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kinds selbst um die Betreuung kümmern möchten und dadurch nicht erwerbsfähig sind. Auch Studierende mit Kind haben grundsätzlich die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Hierbei gilt: Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt. Elterngeld Plus kann auf bis zu 28 Monate aufgeteilt werden.

Höhe: Der Mindestbetrag liegt beim Elterngeld bei 300 Euro. Dieser Betrag gilt auch für Studierende, die (noch) kein Geld verdienen. Gibt es wiederum ein Einkommen, wird die Ersatzrate gezahlt. Diese liegt bei 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Voraussetzungen: Damit Anspruch auf Elterngeld besteht, müssen Studierende mit Kind, die nebenbei arbeiten, in Elternzeit gehen. Das bedeutet, dass du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Ausgezahlt wird das Elterngeld vom zuständigen Jugendamt. Dort kannst du einen Antrag auf Elterngeld einreichen. Online beantragst du das Elterngeld ganz einfach über das Portal ElterngeldDigital.

Fördermöglichkeit 3: Kindergeld

Für Kinder unter 18 Jahren erhalten Eltern in Deutschland grundsätzlich Kindergeld. Dieser Zuschuss steht dir unabhängig von deinem Einkommen und ohne weitere Einschränkungen zu und ist verhältnismäßig leicht zu bekommen. Deshalb solltest du einen entsprechenden Antrag stellen, wenn du studierst und ein Kind bekommen hast.

Höhe: Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Eltern pro Kind 259 Euro Kindergeld im Monat.

Voraussetzungen: Um Kindergeld zu erhalten, musst du einen Kindergeld-Antrag stellen. Über die Website der Bundesagentur für Arbeit funktioniert das ganz einfach online. Der Hauptwohnsitz muss sich in Deutschland oder einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz befinden.

Tipp: Studierende unter 25 Jahren befinden sich durch ihr Studium noch in der Ausbildung und haben somit auch für sich selbst Anspruch auf Kindergeld.

Fördermöglichkeit 4: Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG

Bist du BAföG-berechtigt? Dann hast du beim Studieren mit Kindern die Möglichkeit, pro Kind einen Kinderbetreuungszuschlag zu bekommen.

Höhe: Die Höhe der Zahlung liegt aktuell pro Kind bei 160 Euro monatlich.

Voraussetzungen: Studierende Eltern müssen für den Kinderbetreuungszuschlag ein zusätzliches Formblatt beim BAföG-Antrag ausfüllen. Das Geld wird nur einem Elternteil gewährt, nicht beiden. Damit der Antrag bewilligt wird, muss es sich zudem um ein leibliches oder ein adoptiertes Kind unter 14 Jahren handeln, das im eigenen Haushalt wohnt.

Fördermöglichkeit 5: Stipendien für studierende Eltern

Neben Stipendien für außerordentliche Studienleistungen oder ein besonderes Engagement gibt es spezielle Stipendien für das Studium mit Kind. Meist stammen diese von gemeinnützigen Stiftungen staatlicher und kirchlicher Träger.

Höhe: Die Höhe unterscheidet sich je nach Stipendium. Die Studienstiftung des deutschen Volkes zum Beispiel fördert alleinerziehende Mütter und Väter beim Studium mit Kind mit einem Lebenshaltungsstipendium von maximal 855 Euro monatlich.

Voraussetzungen: Je nach Stipendium variieren die Voraussetzungen. Bei kirchlichen Trägern wird zum Beispiel oft die Konfessionszugehörigkeit vorausgesetzt. Daneben kann auch ein Interesse in einem speziellen Bereich zu den Voraussetzungen zählen.

Fördermöglichkeit 6: Mehrbedarf beim Bürgergeld

Im Studium kannst du in der Regel kein Bürgergeld beziehen, da es dafür das BAföG gibt. Wenn dein Einkommen nicht für deinen Lebensunterhalt reicht und du keine anderen Sozialleistungen beziehst, kannst du trotzdem finanziell unterstützt werden – etwa bei Mehrbedarf während der Schwangerschaft oder wenn du alleinerziehend bist.

Höhe: Ab der 13. Schwangerschaftswoche kannst du einen Mehrbedarfszuschlag für Schwangere von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs geltend machen. Zusätzlich kannst du als Schwangere eine einmalige Leistung zur Erstausstattung beantragen, um damit etwa einen Kinderwagen oder ein Babybett zu finanzieren.

Voraussetzungen: Um beim Mehrbedarfszuschlag für Schwangere die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, brauchst du einen Nachweis über die Schwangerschaft sowie einen Antrag beim Jobcenter. Beim Mehrbedarf für Alleinerziehende muss ein Zusammenleben mit dem minderjährigen Kind gegeben sein. Dazu muss eine alleinige Versorgung des Kindes vorliegen.

Fördermöglichkeit 7: Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die du als alleinerziehende Person erhalten kannst. Sinnvoll ist das dann, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.

Höhe: Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit dem 1. Januar 2025 für Kinder unter sechs Jahren 227 Euro monatlich. Für sechs- bis elfjährige Kinder erhöht sich der Betrag auf 299 Euro im Monat. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren bekommst du 394 Euro monatlich.

Voraussetzungen: Du musst mit deinem Kind zusammen in Deutschland wohnen und die Erziehungsverantwortung muss eindeutig überwiegend bei dir liegen. Der andere Elternteil sorgt nicht oder nicht ausreichend für das Kind.

Fördermöglichkeit 8: Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt Frauen in finanziellen Notlagen. Während deiner Schwangerschaft gewährt dir die Bundesstiftung beispielsweise finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsbekleidung sowie für die Erstausstattung des Kindes.

Höhe: Die Höhe und Dauer der Unterstützung hängen von der individuellen Notlage der Frau ab. Vor der Entbindung beantragte Hilfsmittel können mitunter bis zu drei Jahre nach der Geburt gezahlt werden.

Voraussetzungen: Antragsberechtigt bist du als Schwangere, wenn du eine persönliche finanzielle Notlage vorweisen kannst. Auch ein Wohnsitz in Deutschland und der Besuch einer Beratungsstelle für Schwangere zählen zu den Voraussetzungen.

Fördermöglichkeit 9: Studienkredit

Der KfW-Studienkredit ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, dich beim Studium mit Kind finanziell unterstützen zu lassen. Den Studienkredit kannst du zusätzlich zum BAföG beantragen. Er ist unabhängig vom Einkommen oder von etwaigen Sicherheiten. Er richtet sich an Studierende im Alter von 18 bis 44 Jahren, die finanzielle Hilfe bei der Studienfinanzierung benötigen.

Höhe: Je nach deinem Bedarf werden dir monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Bei einem Erst- oder Zweitstudium ist das für bis zu 14 Semester lang möglich.

Voraussetzungen: Damit dein Antrag für den KfW-Studienkredit bewilligt wird, musst du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren.

Studium mit Kind: Kann ich mein Kind zur Uni mitnehmen?

Kinder mit an den Campus zu bringen, ist an vielen Unis problemlos möglich. Mittlerweile bieten immer mehr Universitäten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an, damit du auch mit Kind einem geregelten Studium nachgehen kannst. Dazu gehören je nach Uni beispielsweise:

  • Eltern-Kind-Zimmer
  • Wickelräume
  • Stillzimmer 
  • Uni-Kindergärten
  • Kinderessen in der Mensa

Gut zu wissen: In den Mensen des studierendenWERKs BERLIN erhält dein Kind ein Mensaessen als kostenlose Zugabe zum Elternessen.

Wie sieht es während der Kurse mit der Kinderbetreuung aus?

Generell haben Dozierende nur selten ein Problem damit, wenn ein Kind mit im Hörsaal sitzt – solange es schlummert, ruhig ein Bild malt oder anderweitig beschäftigt ist. Verlangt dein Kleines allerdings nach Aufmerksamkeit und „stört“ die Veranstaltung, ist es hingegen schnell mit der Geduld vorbei.

Auf Dauer solltest du dich deshalb um eine Kinderbetreuung während der Vorlesungs- und Seminarzeiten kümmern:

  • Binde beispielsweise deine Eltern, andere Familienmitglieder oder deinen Freundeskreis in die Betreuung ein.
  • Suche dir einen Babysitter oder eine Babysitterin für die begrenzte Präsenz-Zeit der Kurse.
  • Je nachdem wie alt dein Kind ist, sind auch Kitas eine gute Option, um für die stundenweise Betreuung von Kindern zu sorgen. So ist dein Sohn oder deine Tochter in guten Händen, und du hast in den Vorlesungen den Kopf frei.

Tipp: Manche Universitäten organisieren Familienfeste für Studierende, die neben dem Studium ein Kind großziehen – ein Highlight für die Kinder und eine Chance für dich, Kontakte mit anderen Eltern zu knüpfen.

Nutze Nachteilsausgleiche beim Studieren mit Kindern

Beim Studieren mit Kindern musst du nicht nur deine Vorlesungen und Kurse besuchen, Klausuren schreiben, lernen und an Prüfungen teilnehmen, sondern dich auch noch um die Betreuung deines Kindes kümmern. Da kommt im Alltag so einiges zusammen. Für ein wenig Erleichterung sorgen viele Unis mit sogenannten Nachteilsausgleichen:

  • Beim Studium mit Kind hast du Anspruch auf eine vorrangige Zulassung bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen.
  • Außerdem gewähren manche Unis studierenden Eltern Fristverlängerungen bei Abgaben.
  • Es ist auch eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht für Studierende mit Kind möglich. Wichtig hierbei: Willst du diese Angebote nutzen, wende dich rechtzeitig an die entsprechenden Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen an deiner Uni.

Tipp: Hilfe bei der Studienplanung erhältst du an den Beratungsstellen deiner Uni oder beim studierendenWERK BERLIN. Dieses bietet zum Beispiel ein spezielles Beratungsangebot zum Thema „Studium mit Kind“.

Fazit: Studieren mit Kindern will gut geplant sein

Das aufregende Leben als Eltern mit einem Studium zu vereinen, ist oft ein wahrer Balanceakt. Du musst Seminare besuchen und Hausarbeiten schreiben und nebenbei ein Kind großziehen, das natürlich im besonderen Maß Aufmerksamkeit verlangt. Umso wichtiger für das Studieren mit Kindern ist eine gute Planung. Wenn du deinen Unialltag strukturiert und die Fragen der Kinderbetreuung und Finanzierung geklärt hast, bist du bestens aufgestellt, um dein Studium mit Kind erfolgreich zu bewältigen.

FAQ zum Studieren mit Kindern

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es für Studierende mit Kind?

Beim Studieren mit Kindern kannst du unterschiedliche finanzielle Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Mutterschaftsgeld 
  • ElterngeldKindergeld 
  • Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG
  • spezielle Stipendien
  • Mehrbedarfe beim Bürgergeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind
  • KfW-Studienkredit
Können Studierende mit Kindern Elterngeld beziehen, auch wenn sie kein Einkommen haben?

Ja, auch Studierende ohne eigenes Einkommen haben Anspruch auf Elterngeld. In diesem Fall wird der Mindestbetrag von 300 Euro monatlich gezahlt. Beim ElterngeldPlus sind es 150 Euro.

Welche Voraussetzungen gelten für den Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG?

Der Zuschlag wird BAföG-berechtigten Studierenden gewährt, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, im eigenen Haushalt lebt und es sich um ein leibliches oder adoptiertes Kind handelt. Der Zuschlag wird nur an einen Elternteil gezahlt und erfordert ein zusätzliches Formblatt beim BAföG-Antrag.

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