Kindergeld und eigene Wohnung – so funktioniert’s

Ob für die Ausbildung, fürs Studium oder einfach, weil die Zeit reif ist – von zu Hause auszuziehen, ist ein echtes Abenteuer. Da heißt es nicht nur: Sachen packen! Auch wichtige Finanzfragen sind zu klären, unter anderem mit deinen Eltern. Schließlich musst du dich demnächst selbst versorgen, einkaufen, Miete zahlen und so weiter. Grundsätzlich bekommst du dafür Unterstützung von deinen Eltern – den sogenannten Unterhalt. Ob dir aber das Kindergeld in deiner eigenen Wohnung zusteht sowie alles über die Voraussetzungen, Altersgrenzen und wie du Kindergeld auch im Studium oder der Ausbildung erhalten kannst, erklären wir hier.

Was ist überhaupt das Kindergeld, wer bekommt es und wie hoch ist es?

Das Kindergeld ist eine staatliche, finanzielle Unterstützung, die Familien finanziell entlasten soll. Mit dem Geld sollen die Kosten für die Erziehung und die Versorgung mit beispielsweise essenziellen Dingen wie Kleidung oder Lebensmittel unterstützt werden. Das Kindergeld wird einmal im Monat an deine Eltern ausgezahlt. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zu deinem 18. Lebensjahr, also bis du volljährig bist. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld sogar bis zum Ende deines 25. Lebensjahres ausgezahlt, z.B. bei Ausbildung oder Studium. Seit Januar 2024 beträgt das Kindergeld pauschal 250 Euro pro Monat, ausbezahlt von der Familienkasse – eine staatliche Behörde, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. In Berlin oder im Umland zuständig ist die Familienkasse Berlin-Brandenburg bei der du und deine Eltern alle Infos zum Kindergeld finden kannst.

Kindergeld ab 18 – was gilt?

Grundsätzlich zahlt die Familienkasse bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres Kindergeld an deine Eltern. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Behörde die Unterstützung allerdings bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag. Unter diesen Voraussetzungen erhalten deine Eltern weiterhin Kindergeld, wenn du volljährige bist und …

  • du dich in einer Übergangszeit (höchstens vier Monate) zwischen Schulabschluss und Ausbildung oder Studium befindest.
  • du zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvierst.
  • du keinen Ausbildungsplatz bekommen hast und beim Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist.
  • du eine zweite Schul- oder Berufsausbildung oder ein Zweitstudium beginnst und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest.
  • du ein Praktikum mit Bezug zu einem von dir angestrebten Beruf oder einen Freiwilligendienst absolvierst.
  • du arbeitslos bist, keine Ausbildung absolvierst und jünger als 21 Jahre alt bist.
  • du körperlich oder geistig eingeschränkt bist. Dann ist eine Kindergeldzahlung über das 25. Lebensjahr hinaus möglich. Mehr darüber erfahren du und deine Eltern bei der Familienkasse.

Das Kindergeld ab 18 Jahren wird nicht automatisch ausgezahlt. Du und deine Eltern müssen bei der Familienkasse einen neuen Antrag stellen. Hier findest du alle Infos und den Online-Antrag.

Kindergeld in einer eigenen Wohnung – gehört es dann dir?

Bestimmt fragst du dich, ob du dann das Kindergeld bekommst, wenn du eine eigene Wohnung hast. Schließlich bist du es ja, der oder die im Alltag bald alles selbst bezahlt. Tatsächlich funktioniert das so aber nicht: Als Kind hast du keinen direkten Anspruch auf Kindergeld – auch nicht in einer eigenen Wohnung. Selbst wenn du von zu Hause ausziehst, bleibt der Rechtsanspruch auf Kindergeld bei deinen Eltern. Du bekommst das Geld also nicht automatisch von der Familienkasse überwiesen, nur weil du plötzlich woanders lebst.

Aber immer mit der Ruhe: Wenn du demnächst auf eigenen Füßen stehst, sind deine Eltern rechtlich dazu verpflichtet, dir bei deiner Selbstständigkeit finanziell unter die Arme zu greifen – das nennt man Unterhaltsanspruch. Du bekommst von deinen Eltern dann entweder Geld oder anderweitige Versorgung für das tägliche Leben. Das Kindergeld wird mit diesem Unterhalt verrechnet.

Im Regelfall brauchst du dir keine Sorgen machen. Deine Eltern werden dich bestimmt tatkräftig unterstützen wollen – vielleicht sogar mehr, als dir in deiner neu gewonnenen Freiheit lieb ist12. Im Allgemeinen gilt: Deine Eltern sind verpflichtet, dir Unterhalt als Unterstützung zukommen zu lassen. Wie viel, hängt von dem Einkommen deiner Eltern ab und ob sie noch zusammenwohnen. Als Richtwert für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird in der Regel die sogenannte Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf herangezogen. 

Kindergeld aufs eigene Konto? 

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du das Kindergeld auch direkt von der Familienkasse ausgezahlt bekommen. Wenn deine Eltern kindergeldberechtigt sind, also ein entsprechender Kindergeld-Antrag ist gestellt, du alleine wohnst und dich aber sich selbst versorgt, kannst du bei der zuständigen Familienkasse einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Oft ist dies der Fall, wenn die Eltern keinen oder nicht ausreichend Unterhalten zahlen. 

Kindergeld und eigene Wohnung? Eine Tochter umarmt ihre Mutter

Fazit: Kindergeld und die erste eigene Wohnung

Sobald du ausziehst, beginnt eine neue aufregende Zeit für dich. Auch mit deiner eigenen Wohnung oder in der WG hast du in vielen Fällen einen Anspruch auf Kindergeld. Zum Beispiel wenn du unter 25 Jahren bist und dich noch in Ausbildung oder Studium befindest. Im Regelfall bekommst du staatliche Hilfen wie Kindergeld in der neuen Wohnung allerdings nicht direkt ausgezahlt. Hier kannst du aber mit deinen Eltern sprechen und ggf. einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Dann erhältst du das Kindergeld direkt von der Familienkasse auf dein Konto. Achte darauf, alle wichtigen Voraussetzungen zu erfüllen und deine Unterlagen stets pünktlich einzureichen, um keine Zahlung zu verpassen.

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