Steuererklärung für junge Leute – das Wichtigste im Überblick

aktualisiert 15.01.2026

Du bist im Studium, der Ausbildung oder gerade in deinem ersten Job und fragst dich, ob du überhaupt eine Steuererklärung machen solltest? Die Antwort ist: Ja, es kann sich richtig lohnen! Denn oft bekommst du Geld vom Staat zurück – und mit ein bisschen Wissen geht das auch ganz easy. Wir zeigen dir, warum du deine Steuererklärung nicht aufschieben solltest und geben Tipps, worauf du achten solltest.

Deine erste Steuererklärung leicht gemacht

Der Begriff Steuererklärung wird oft benutzt. Allerdings handelt es sich dabei aber meist um die Einkommensteuererklärung. Das klingt erstmal etwas bürokratisch, ist aber nicht wirklich schlimm, versprochen. Als Studierender oder Azubis bist du in den meisten Fällen nicht verpflichtet, eine abzugeben. Es lohnt sich jedoch so gut wie immer. Denn du bekommst nach der Abgabe deiner Steuererklärung in vielen Fällen eine Steuererstattung vom Finanzamt zurück. So kannst du Freibeträge und Pauschalen nutzen und dir etwa Ausgaben fürs Studium oder für die Ausbildung zurückholen. Es ist also wirklich clever und unbedingt zu empfehlen, die Einkommensteuererklärung jedes Jahr pünktlich abzugeben.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Die gute Nachricht: Wenn du als Studierender oder Azubi wenig verdienst, musst du in vielen Fällen keine Steuererklärung abgeben. Als Faustregel gilt: Sobald dein Jahreseinkommen den gesetzlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr übersteigt (Stand 01.2026), musst du dich beim Finanzamt melden. Eingerechnet werden auch Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen. Wenn du selbstständig nebenbei oder hauptberuflich arbeitest, musst du ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Solange du aber einen normalen Minijob hast, besteht in der Regel keine Erklärungspflicht. Aber selbst, wenn du nicht dazu verpflichtet bist, kannst du freiwillig eine abgeben und dir ordentlich was zurückholen. 

Fristen bei der Steuererklärung im Blick behalten – aber keine Panik

Die Abgabetermine für eine Steuererklärung unterscheiden sich je nachdem, ob du sie freiwillig machst oder ob du dazu verpflichtet bist. Wenn du eine Steuererklärung machen musst, hast du sie im Regelfall bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Das bedeutet: Du machst deine erste Steuererklärung für das Jahr 2025 beispielsweise bis zum 31. Juli 2026. Grundsätzlich erstellst du eine Steuererklärung immer für ein Jahr. 

Tipp: Wenn du zur Steuererklärung verpflichtet bist, halte dir am besten einen festen Termin im Jahreskalender frei und erstelle dir eine Erinnerung. Zum Beispiel immer im April. Dann kannst du die Steuererklärung jedes Jahr gleich mit dem Frühjahrsputz erledigen. Somit glänzen Wohnung und Finanzen.

Wenn du nicht dazu verpflichtet bist, deine erste Steuererklärung abzugeben, kannst du die Sache etwas entspannter angehen. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass du eine freiwillige Steuererklärung auch rückwirkend machen kannst – nicht nur für das vergangene Jahr. Du hast im Regelfall vier Jahre Zeit, um eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.

Beispiel: Du willst deine erste Steuererklärung für das Jahr 2024 freiwillig machen. Dann hast du vier Jahre Zeit und kannst sie bis zum 31. Juli 2028 beim Finanzamt einreichen. Also ganz entspannt. Aber wenn du deine Rückzahlung früher haben möchtest, dann solltest du das nicht auf die lange Bank schieben. 

Warum sollte ich eine Steuererklärung machen?

Heutzutage ist es nicht mehr viel Arbeit, eine Steuererklärung zu machen. Dank diverser Apps und Software ist die Steuererklärung schnell erledigt und die Mühe lohnt sich meistens. Normalerweise bekommst du immer etwas vom Staat zurück. Die durchschnittliche Steuererstattung lag 2023 bei 1093 Euro. Wie viel Geld dir schlussendlich auf dein Konto überwiesen wird, hängt aber vom Einzelfall ab.

Wie mache ich eine Steuererklärung?

Für deine Steuererklärung kannst du eine kostenpflichtige Steuersoftware oder eine der verschiedenen Apps nutzen. Du kannst aber genauso ELSTER Online benutzen. Das ist die offizielle Software des Finanzamtes. Die kostet nichts und macht es dir möglich, ohne Extra-Ausgaben deine erste Steuererklärung online abzuwickeln. Nach einer einmaligen Registrierung kannst du ganz einfach loslegen. Die wichtigsten Daten (z. B. Steuernummer) füllt ELSTER teilweise sogar automatisch für dich aus.

Noch einfacher kannst du deine erste Steuererklärung mit unserer Unterstützung anfertigen: Schau dir doch gleich einmal an, wie du in drei Schritten mit WISO steuer:WEB deine Steuererklärung machen kannst – das geht wirklich im Handumdrehen!

Tipp für deine erste SteuererklärungDas Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung ist selbsterklärend. Du findest dazu außerdem zahlreiche Hilfestellungen und Guides im Netz. Wenn du schon richtig arbeitest, sind Werbungskosten ein wichtiger Punkt, den du bei der Steuererklärung beachten solltest. Hierzu zählen alle Ausgaben, die du rund um deinen Job hast. Etwa die Kosten für dein ÖPNV-Ticket, Ausgaben für Bewerbungsunterlagen, Arbeitsmittel (z.B. Laptop oder Fachbücher), Weiterbildung aber auch Miete. Ja richtig gehört. Wenn du nicht in deiner Heimat studierst, kannst du Kosten der Zweitwohnung absetzen (Doppelte Haushaltsführung).  

Gut zu wissen: Das Finanzamt gewährt eine Pauschale auf die Werbungskosten. Das bedeutet: Ausgaben in dieser bestimmten Höhe werden sowieso steuerlich berücksichtigt, egal ob du sie tatsächlich hast oder nicht. Bis zu dieser Pauschale musst du keine Nachweise oder Rechnungen einreichen. Richtig lohnen tut es sich dann, wenn du über diese Pauschale kommst. Dann kriegst du noch zusätzlich etwas vom Finanzamt zurück. In diesem Fall musst du deine Belege aufbewahren, um sie vorzeigen zu können. 

Steuererklärung als Studierender? Ja, das lohnt sich oftmals!Ja, auch als Studierender solltest du dich mit der Steuererklärung beschäftigen. Denn im Studium hast du sicherlich Ausgaben. Diesen „Verlust“ kannst du später geltend machen. Der sogenannte Verlustvortrag ermöglicht es dir, auch bis zu vier Jahre rückwirkend, deine Kosten beim Finanzamt einzureichen. Sobald du dann Geld verdienst und Steuern zahlst, werden deine Verluste rückwirkend verrechnet. Bei den anrechenbaren Ausgaben unterscheidet das Finanzamt zwischen Erst- und Zweitstudium. Die Ausgaben im Erststudium werden als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet. Dazu gehören beispielsweise Studiengebühren, Fahrtkosten, Kontoführungsgebühren, Verpflegung für Praktika und Studienfahrten und vieles mehr. Das bewilligt dir das Finanzamt aber nur, wenn du mit einem etwaigen Nebenjob unterhalb des weiter oben genannten Grundfreibetrags bleibst. Wenn du bereits im Master bist, sieht die Sache übrigens anders aus. Dies gilt als Zweitstudium und deine Ausgaben werden dann als Werbungskosten gewertet. Der Vorteil hierbei ist, dass Werbungskosten keiner Grenze unterliegen. Also sei fleißig und sammle alle deine Belege zusammen. Wir haben das Ganze auch noch einmal hier zusammengefasst:  Beitrag „Studium und Steuererklärung: Mit diesen Steuertipps für Studenten und Studentinnen bekommst du Geld zurück“.

 

Deine erste Steuererklärung – mach sie am besten jetzt gleichWie du jetzt weißt, lohnt es sich für Studierende, Auszubildende und junge Berufseinsteiger auf jeden Fall, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Dank der zahlreichen Apps oder Online-Tools ist es auch einfacher geworden, eine Steuererklärung zu erstellen. Meistens kriegst du dann auch Geld vom Finanzamt zurück – ganz gleich, ob du schon arbeitest oder noch studierst. Also mach dich gleich ran! 

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