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Wasserschaden in der Mietwohnung: Was ist zu tun?

Wasserschaden: Was tun, wenn der Ernstfall eingetreten ist?

Keiner möchte ihn haben und doch ereignet er sich alle 30 Sekunden in Deutschland: der Wasserschaden. Welche Sofortmaßnahmen müssen in die Wege geleitet werden und wer kommt für die Schadensbeseitigung auf? Und wird der Wasserschaden von der Versicherung gezahlt? In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen, was Sie bei einem Wasserschaden tun sollten.

Wasserschaden in der Mietwohnung: Was Mieter tun müssen

Ist ein Wasserschaden in einer Mietwohnung entstanden, muss dieser umgehend an den Vermieter gemeldet werden. Ob und an welche Versicherungen Meldung gemacht werden muss, hängt davon ab, wer den Wasserschaden verschuldet hat bzw. wie es dazu gekommen ist. Zu allererst sollten Sie als Mieter aber einige Sofortmaßnahmen einleiten. Denn bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt:

  1. Wasser abdrehen: Bei einem Wasserrohrbuch oder einem nicht direkt ersichtlichen Grund sollten Sie zunächst das Wasser abstellen. Drehen Sie die betroffenen Absperrhähne oder den Hauptwasserhahn zu.
  2. Strom abstellen: Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz vor Kurzschlüssen oder Folgeschäden sollten Sie die Stromzufuhr in dem Bereich abstellen, der vom Wasserschaden betroffen ist. Das gilt vor allem, wenn der Wasserschaden durch ein defektes Gerät verursacht wurde oder etwa Wasser neben Ihrer Lampe durch die Decke tropft. Drehen Sie die Sicherung heraus bzw. benutzen Sie die entsprechenden Kippschalter im Sicherungskasten.
  3. Schaden dokumentieren: Dokumentieren Sie den Wasserschaden. Die Versicherung und gegebenenfalls der Vermieter benötigen eine möglichst vollständige Darstellung. Fotos sollten vor und nach der Beseitigung des Wassers gemacht werden. Sofern die Ursache ersichtlich ist, fertigen Sie auch von der Austrittsstelle Bilder an.
  4. Wasser beseitigen: Nehmen Sie das ausgetretene Wasser mithilfe von Tüchern oder Schwämmen auf, um den betroffenen Bereich möglichst schnell trockenzulegen. Sind im Zuge eines Rohrbruchs oder einer Überschwemmung sehr große Wassermassen aus- bzw. eingetreten, verständigen Sie die Feuerwehr. Diese kann das Wasser abpumpen.
  5. Inventar sichern: Schützen Sie Möbel und weiteren Hausrat vor der Feuchtigkeit und entfernen Sie die Gegenstände möglichst aus dem betroffenen Bereich. Holz könnte aufquellen, außerdem ist Vorsicht vor Schimmelbildung geboten. Lüften Sie ausgiebig, um die Luftfeuchtigkeit im Raum zu senken.
 

Wasserschaden in der Mietwohnung: Pflichten des Vermieters

Vermieter sollten nach Mängelanzeige des Mieters unbedingt schnell aktiv werden, um Folgeschäden vorzubeugen. Als Erstes muss sich Ihr Vermieter einen Überblick über den Schaden, die möglichen Ursachen und den Entstehungszeitpunkt verschaffen. Der Zeitpunkt des Schadeneintritts ist wichtig, da Sie als Mieter zu einer unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet sind. Wird der Wasserschaden erst beim Sichtbarwerden von Folgeschäden angezeigt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters führen kann. Bei ungeklärten oder massiveren Schäden bietet es sich für Vermieter an, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Zu guter Letzt sollte eine fachmännische Beseitigung des Wasserschadens und seiner Auswirkungen erfolgen, die seitens des Vermieters beauftragt wird.

Wasserschaden – wer zahlt wann?

Um die Frage zu klären, wer für die Wasserschadenbeseitigung aufkommt, muss die Ursache feststehen. Die Ursachen für einen Wasserschaden können vielfältig sein. Eine der häufigsten ist ein Rohrbruch. Ebenso können ein verstopftes Rohr, ein defektes Gerät wie Wasch- oder Spülmaschine oder eine übergelaufene Badewanne für häusliche Überschwemmungen sorgen.

Wer ist Verursacher des Wasserschadens?

Welche Partei für den Wasserschaden aufkommt, richtet sich nach dem Verursacher des Schadens: Vergessen Sie als Mieter, den Hahn abzudrehen, haften Sie für den entstehenden Schaden. Auch bei fehlenden Sicherheitsmaßnahmen wie einem Wasserstopp am Wasch­maschinen­schlauch können Sie als Mieter in die Pflicht genommen werden. Ist ein defektes oder gebrochenes Rohr Auslöser der Misere, steht der Vermieter in der Haftung und kann gegebenenfalls Ansprüche gegen Dritte geltend machen.

Welche Versicherung ist zuständig?

  • Schäden am Gebäude: Die Gebäudeversicherung des Eigentümers kommt für Schäden am Haus selbst sowie für Reparaturen und Maßnahmen wie neue Bodendämmung auf. Achtung: Bei leerstehenden Gebäuden oder während Baumaßnahmen greift die Wohngebäude­versicherung in der Regel nicht.
  • Schäden am Inventar: Sofern Möbel oder sonstige bewegliche Gegenstände Schaden nehmen, greift  Ihre Hausratversicherung, sofern eine besteht. Achtung: Häufig sind von der Hausratversicherung nur Leitungswasserschäden abgedeckt, werfen Sie einen genauen Blick in die Versicherungspolice.
  • Elementarschäden: Die oftmals schlimmsten Folgen haben Wasserschäden durch äußere Einflüsse wie Starkregen oder Hochwasser. Hierbei treten große Mengen Wasser in den unteren Gebäudeteil ein und können die Bausubstanz nachhaltig schädigen. Für solche Schäden kommt eine Elementarversicherung auf, die vor allem in gefährdeten Hochwassergebieten ein lohnender Zusatz zur Gebäudeversicherung ist.
  • Schäden, die Dritten durch Mieterverschulden entstehen: Kommt es zu Schäden am Hausrat des Nachbarn oder am Gebäude des Vermieters, kann es schnell teuer werden, wenn Sie als Mieter diese zu verantworten haben. Die private Haftpflichtversicherung greift hier ein und schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen.
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