Keiner möchte ihn haben und doch ereignet er sich alle 30 Sekunden in Deutschland: der Wasserschaden. Welche Sofortmaßnahmen müssen in die Wege geleitet werden und wer kommt für die Schadensbeseitigung auf? Und wird der Wasserschaden von der Versicherung gezahlt? In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen, was Sie bei einem Wasserschaden tun sollten.
Ist ein Wasserschaden in einer Mietwohnung entstanden, muss dieser umgehend an den Vermieter gemeldet werden. Ob und an welche Versicherungen Meldung gemacht werden muss, hängt davon ab, wer den Wasserschaden verschuldet hat bzw. wie es dazu gekommen ist. Zu allererst sollten Sie als Mieter aber einige Sofortmaßnahmen einleiten. Denn bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt:
Vermieter sollten nach Mängelanzeige des Mieters unbedingt schnell aktiv werden, um Folgeschäden vorzubeugen. Als Erstes muss sich Ihr Vermieter einen Überblick über den Schaden, die möglichen Ursachen und den Entstehungszeitpunkt verschaffen. Der Zeitpunkt des Schadeneintritts ist wichtig, da Sie als Mieter zu einer unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet sind. Wird der Wasserschaden erst beim Sichtbarwerden von Folgeschäden angezeigt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters führen kann. Bei ungeklärten oder massiveren Schäden bietet es sich für Vermieter an, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Zu guter Letzt sollte eine fachmännische Beseitigung des Wasserschadens und seiner Auswirkungen erfolgen, die seitens des Vermieters beauftragt wird.
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Um die Frage zu klären, wer für die Wasserschadenbeseitigung aufkommt, muss die Ursache feststehen. Die Ursachen für einen Wasserschaden können vielfältig sein. Eine der häufigsten ist ein Rohrbruch. Ebenso können ein verstopftes Rohr, ein defektes Gerät wie Wasch- oder Spülmaschine oder eine übergelaufene Badewanne für häusliche Überschwemmungen sorgen.
Welche Partei für den Wasserschaden aufkommt, richtet sich nach dem Verursacher des Schadens: Vergessen Sie als Mieter, den Hahn abzudrehen, haften Sie für den entstehenden Schaden. Auch bei fehlenden Sicherheitsmaßnahmen wie einem Wasserstopp am Waschmaschinenschlauch können Sie als Mieter in die Pflicht genommen werden. Ist ein defektes oder gebrochenes Rohr Auslöser der Misere, steht der Vermieter in der Haftung und kann gegebenenfalls Ansprüche gegen Dritte geltend machen.
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