Unser Experte Andreas Eck – selbst begeisterter Fahrer eines E-Autos – sagt:
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz WEG-Reform) im Dezember 2020 wurde der Weg zur privaten E-Ladestation massiv vereinfacht. War der Einbau einer Wallbox bislang nur mit Zustimmung der anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich, haben Wohnungseigentümer nun einen rechtlichen Anspruch auf die Installation einer solchen Ladestation – sei es in der Tiefgarage oder auf ihrem Parkplatz auf dem Grundstück.
Haben Sie vor, Ihr Elektroauto künftig an Ihrer privaten E-Ladestation zu laden, können Sie die nötige Genehmigung einfach für die nächste Eigentümerversammlung beantragen. Diese muss Ihrem Antrag stattgeben. Über die Art der Umsetzung Ihrer Wallbox kann die Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings mitbestimmen – etwa in Form von baulichen Vorgaben. Damit dies möglichst in Ihrem Sinne geschieht, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung vor Absendung des Antrags:
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