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Eine Sondertilgung reduziert die Kreditkosten.

Fragen Sie den Experten

Aktuelles Thema: Als Mitglied einer Wohneigentumsgemeinschaft schneller zur eigenen Wallbox – Was hat sich mit der WEG-Reform im Dezember 2020 geändert? Und was haben Wohnungseigentümer zu beachten, damit es mit der privaten Ladestation klappt?

Unser Experte Torsten Gall – selbst begeisterter Fahrer eines E-Autos – sagt: 

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz WEG-Reform) im Dezember 2020 wurde der Weg zur privaten E-Ladestation massiv vereinfacht. War der Einbau einer Wallbox bislang nur mit Zustimmung der anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich, haben Wohnungseigentümer nun einen rechtlichen Anspruch auf die Installation einer solchen Ladestation – sei es in der Tiefgarage oder auf ihrem Parkplatz auf dem Grundstück.

Haben Sie vor, Ihr Elektroauto künftig an Ihrer privaten E-Ladestation zu laden, können Sie die nötige Genehmigung einfach für die nächste Eigentümerversammlung beantragen. Diese muss Ihrem Antrag stattgeben. Über die Art der Umsetzung Ihrer Wallbox kann die Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings mitbestimmen – etwa in Form von baulichen Vorgaben. Damit dies möglichst in Ihrem Sinne geschieht, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung vor Absendung des Antrags:

  • Auch wenn Sie als Eigentümer nicht länger auf einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft angewiesen sind, kann es durchaus sinnvoll sein, vorab das Gespräch mit den anderen Eigentümern zu suchen. Eine eingehende Recherche unterschiedlicher Wallbox-Anbieter sowie der entsprechenden Vor- und Nachteile kommt Ihnen hierbei zugute. Je souveräner Sie auf Fragen und mögliche Bedenken reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Die Installation der nötigen Infrastruktur einer Wallbox ist mit einem gewissen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Umso mehr lohnt sich ein Zusammenschluss mit anderen Wohnungseigentümern. Sollen mehrere Wallboxen installiert werden und können die erforderlichen Arbeiten auf einmal erledigt werden, erleichtert das die Beschlussfassung und kann sich zudem positiv auf die anfallenden Kosten auswirken. Entsprechend empfiehlt es sich, frühzeitig zu klären, ob sich ein gemeinschaftliches Projekt mit anderen Eigentümern anstoßen lässt. 

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In unserer Rubrik „Fragen Sie den Experten“ beantworten wir sämtliche Fragen rund um das Thema Immobilienkauf und Finanzierung und erklären wichtige Begriffe. Gerne können Sie  uns bei Fragen auch direkt kontaktieren – wir freuen uns auf Sie.

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