Als Mieter haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch einige Pflichten. Vieles, aber nicht alles ist dabei explizit im Mietvertrag geregelt. Im Folgenden informieren wir Sie über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als Mieter.
In Zeiten des angespannten Wohnungsmarktes sind viele Mieter froh, überhaupt eine bezahlbare Wohnung gefunden zu haben. Doch was ist zu tun, wenn die Heizung nicht richtig läuft oder dringende Reparaturen nötig sind? Als Mieter können Sie eine ganze Reihe von Rechten und Ansprüchen gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen. Das sind Ihre fünf wichtigsten Rechte als Mieter:
Kleintiere wie Kaninchen, Schildkröten, Fische und Wellensittiche dürfen Sie sich jederzeit ohne Erlaubnis Ihres Vermieters anschaffen. Ein wenig komplizierter sieht es bei Hunden und Katzen aus: Hierbei handelt es sich um sogenannte Einzelfallentscheidungen, das heißt, der Vermieter kann selbst bestimmen, ob er die Vierbeiner in Ihrem Fall duldet oder nicht. Prinzipiell müssen Sie für eine Katzen- und Hundehaltung Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Im Optimalfall sprechen Sie das Thema schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrages an und lassen entsprechende Vereinbarungen schriftlich festhalten.
Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihre Wohnung im vertraglich festgelegten Zustand instand zu halten und Mängel zu beseitigen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie die Schäden nicht selbst verursacht haben. Leider kann es hier im Einzelfall zu Unstimmigkeiten kommen, zum Beispiel beim Thema Schimmelbefall. Ob dieser durch Baumängel oder durch ein falsches Lüft- und Heizverhalten des Mieters verursacht wurde, kann manchmal nur mithilfe eines externen Gutachters entschieden werden. Die Beweislast liegt jedoch in der Regel beim Vermieter.
Wenn Ihr Vermieter gravierende Mängel nicht zeitnah beheben lässt, haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung. Zu den typischen Mängeln zählt zum Beispiel eine defekte Heizung in der kalten Jahreszeit, aber auch Probleme mit den Wasserleitungen sowie undichte Fenster. Die Beeinträchtigungen müssen so groß sein, dass Sie Ihre Wohnung nicht auf normale Weise nutzen können und sich deutlich eingeschränkt fühlen.
Unter Ihre Rechte als Mieter fallen auch das Haus- sowie das Besuchsrecht. Das Hausrecht besagt im Grunde nichts anderes, als dass Sie der Hausherr bzw. die Hausherrin in Ihren vier Wänden sind. Nach Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe darf Ihr Vermieter demnach nicht ohne Ihre Zustimmung Ihre Räumlichkeiten betreten. Alle ein bis zwei Jahre darf er dennoch die Wohnung begutachten, allerdings nur mit Ihrer Erlaubnis und zu einem vereinbarten Termin. Nach dem Besuchsrecht dürfen Sie in Ihrer Wohnung jederzeit Gäste empfangen – sofern sich diese an die Hausordnung halten.
Sie haben eine neue Wohnung gefunden und möchten ausziehen? Wenn der Mietvertrag beendet wurde, Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben und Ihrem Vermieter keine Miet- oder Nebenkostenzahlungen mehr schuldig sind, hat Ihr Vermieter üblicherweise zwischen drei und sechs Monate Zeit, um Ihnen Ihre Kaution zurückzuzahlen. Dabei muss er Ihnen auch die Zinsen auszahlen, die sich im Laufe der Zeit auf Ihrem Kautionskonto angesammelt haben.
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Neben Ihren Rechten haben Sie auch Pflichten als Mieter: So gelten einige der oben genannten Punkte nur, wenn Sie Ihrerseits einer Reihe von Verpflichtungen nachkommen. Zu den zentralen Mieterpflichten zählen:
Die grundlegendste Pflicht des Mieters besteht darin, rechtzeitig die Miete zu bezahlen. Häufig wird hierfür als spätester Termin der dritte Werktag eines Monats im Mietvertrag festgelegt. Bereits nach einem zweimonatigen Mietrückstand darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
Als Mieter verpflichten Sie sich dazu, die Hausordnung zu wahren. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass kein Müll im Hausflur abgestellt werden darf und dass bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Auch die Fragen, wie Gemeinschaftsflächen genutzt werden dürfen und wo Sie Ihr Fahrrad abstellen können, werden oft in der Hausordnung geregelt.
Sie gehen für einige Monate ins Ausland und möchten Ihre Wohnung untervermieten? Oder suchen Sie vielleicht nach einem Mitbewohner? In jedem Fall müssen Sie Ihren Vermieter über Ihr Vorhaben informieren und eine Genehmigung zur Untervermietung von ihm einholen. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Partner fest bei Ihnen einzieht.
Ihr Vermieter hat die Pflicht zur Instandhaltung Ihrer Wohnung und deren Mängelbeseitigung nur dann, wenn er von diesen Mängeln auch zeitnah erfährt. Als Mieter müssen Sie Schäden daher umgehend mitteilen. Sie möchten Ihre Wohnung renovieren? Kleinere Verschönerungen wie ein neuer Wandanstrich dürfen Sie normalerweise ohne spezielle Erlaubnis selbst durchführen. Wenn Sie eine größere Sanierung oder eine Umbaumaßnahme planen, sollten Sie jedoch unbedingt die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, schließlich handelt es sich bei der Wohnung um sein Eigentum.
Wenn Ihre Heizung nicht funktioniert, können Sie als Mieter einen Anspruch auf Mietminderung geltend machen. Was viele nicht wissen: Umgekehrt sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Heizung auch zu nutzen. So müssen Wohnräume und Bad zu jeder Jahreszeit eine bestimmte Mindesttemperatur aufweisen. Diese liegt je nach Raum und Tageszeit ungefähr bei 20° C. Der Hintergrund: Werden die Zimmer nicht ausreichend geheizt, kann das schnell Schimmelpilze auf den Plan rufen. Im Winter können zudem Rohre einfrieren, was im schlimmsten Fall einen Rohrbruch nach sich zieht.
Wenn es zwischen Mieter und Vermieter doch einmal zu Streitigkeiten kommt, kann es empfehlenswert sein, eine Schiedsstelle oder einen Mediator einzuschalten. In bestimmten Fällen ist es sogar vorgeschrieben, sich zunächst an einen Schlichter zu wenden, bevor es zu einer Klage vor Gericht kommt. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Streitwert unter 750 Euro liegt. Tatsächlich lassen sich viele Streitfälle durch außergerichtliche Lösungen ohne hohen bürokratischen Aufwand aus der Welt schaffen. Eine Schiedsperson kann beispielsweise über das Amtsgericht oder ein Bezirksamt gefunden werden. Alternativ können Sie sich auch an einen Mieterverein vor Ort wenden: Als Mitglied erhalten Sie dort eine konkrete Rechtsberatung.
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