Unser Bauspar-Experte Michael Seeger sagt:
„Ab 2021 wird die staatliche Wohnungsbauprämie (WoP) noch attraktiver. Denn sowohl die Einkommensgrenzen steigen als auch die Prämie selbst. Damit profitieren künftig deutlich mehr Bausparer von der Förderung, als es bisher der Fall ist. Förderberechtigt sind:
Ein zusätzliches Kriterium ist die Sparrate. Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen Bausparer jährlich einen Mindestbetrag von 50 Euro einzahlen.
Gefördert werden mit der verbesserten Wohnungsbauprämie jährlich maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren (bislang 512 Euro und 1.024 Euro). Als Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer 10 Prozent auf die eingezahlten Beiträge (statt der aktuell geltenden 8,8 Prozent). Wer also 700 Euro bzw. 1.400 Euro pro Jahr einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro bzw. 140 Euro. Bausparer können sich die Wohnungsbauprämie auszahlen lassen, wenn sie das im Bausparvertrag angesparte Geld für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden – so wie es in § 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt. Dazu zählt im Besonderen der Bau oder Kauf eines Hauses bzw. der Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch Renovierungsarbeiten am Eigenheim fallen in den Geltungsbereich der Prämie.
Zu dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:
LBS-Kunden bekommen zu Beginn jedes Jahres automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zugesendet. Um die Prämie zu erhalten, einfach den Antrag ausfüllen und bei der LBS Nord einreichen. Übrigens: Bausparer können den Antrag bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen.“
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