Hauptnavigation

Fragen Sie den Experten

Aktuelles Thema: Was ändert sich mit der neuen Wohnungsbauprämie? Wer kann sie beanspruchen und welche Bedingungen sind zu beachten?

Unser Bauspar-Experte Michael Seeger sagt:

„Ab 2021 wird die staatliche Wohnungsbauprämie (WoP) noch attraktiver. Denn sowohl die Einkommensgrenzen steigen als auch die Prämie selbst. Damit profitieren künftig deutlich mehr Bausparer von der Förderung, als es bisher der Fall ist. Förderberechtigt sind:

  • Bausparer in Deutschland ab 16 Jahren,
  • die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
  • und deren Einkommensgrenze einen Wert von 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Verheiratete bzw. Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft (bislang 25.600 / 51.200 Euro) nicht übersteigt.

Ein zusätzliches Kriterium ist die Sparrate. Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen Bausparer jährlich einen Mindestbetrag von 50 Euro einzahlen.

Gefördert werden mit der verbesserten Wohnungsbauprämie jährlich maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren (bislang 512 Euro und 1.024 Euro). Als Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer 10 Prozent auf die eingezahlten Beiträge (statt der aktuell geltenden 8,8 Prozent). Wer also 700 Euro bzw. 1.400 Euro pro Jahr einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro bzw. 140 Euro. Bausparer können sich die Wohnungsbauprämie auszahlen lassen, wenn sie das im Bausparvertrag angesparte Geld für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden – so wie es in § 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt. Dazu zählt im Besonderen der Bau oder Kauf eines Hauses bzw. der Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch Renovierungsarbeiten am Eigenheim fallen in den Geltungsbereich der Prämie.

Zu dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Wurde der Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen, greift die Vorschrift einer wohnwirtschaftlichen Verwendung noch nicht. Die Prämie kann dann flexibel eingesetzt werden.
  2. Ähnlich ist es bei jungen Bausparern. Wurde der Bausparvertrag vor dem Erreichen des 25. Lebensjahrs abgeschlossen, können auch sie nach Zuteilung des Bausparvertrags die Prämie nutzen, ohne an einen „wohnwirtschaftlichen Zweck“ gebunden zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurde oder erst danach.

LBS-Kunden bekommen zu Beginn jedes Jahres automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zugesendet. Um die Prämie zu erhalten, einfach den Antrag ausfüllen und bei der LBS Nord einreichen. Übrigens: Bausparer können den Antrag bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen.“

Sie haben noch Fragen?

In unserer Rubrik „Fragen Sie den Experten“ beantworten wir sämtliche Fragen rund um das Thema Immobilienkauf und Finanzierung und erklären wichtige Begriffe. Gerne können Sie uns bei Fragen auch direkt kontaktieren – wir freuen uns auf Sie!

Ihr nächster Schritt:

Sie erreichen die Experten der LBS Nord unter 030/526 885 4798 oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage.

Weitere Expertentipps

 Cookie Branding

Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.

i