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Der Mietendeckel legt bestimmte Obergrenzen für die Mieten in Berlin fest.

Verfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Was bedeutet das Urteil für Mieterinnen und Mieter?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel, der vor zu hohen Mieten schützen sollte, nach langem juristischen Gezerre für verfassungswidrig erklärt. Dadurch werden die bereits umgesetzten Mietsenkungen nichtig und es drohen Nachzahlungen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der am 23. Februar 2020 in Kraft getretene Mietendeckel ist vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig erklärt worden und somit ungültig.
  • Eine Rettung für den aus den Fugen geratenen Mietmarkt ist bisher nicht in Sicht, allerdings kann damit gerechnet werden, dass schnell wieder mehr Wohnungen auf dem Markt kommen.
  • Neue Pläne zum Versuch von Mietbegrenzungen gibt es keine. Laut Innenminister Horst Seehofer sind Neubauten die einzige Lösung, um dem Problem Herr zu werden.

Unvereinbarkeit des Mietendeckels mit dem Grundgesetz

Der am 23. Februar 2020 in Kraft getretene Berliner Mietendeckel wurde am 15. April 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass das Land Berlin nicht im Alleingang Regelungen im Mietrecht treffen darf, für die der Bund schon abschließend Lösungen festgelegt hat. Bereits 2015 war auf Bundesebene eine Mietpreisbremse beschlossen worden – jenseits dieser soll es keine weiteren eigenen Gesetzesbefugnisse der Länder geben. Bundestagsabgeordnete der Union und der FDP hatten entsprechend in einem sogenannten Normenkontrollverfahren eine Klarstellung der Verfassungsrichter gegen den Berliner Mietendeckel gefordert. Das Einfrieren von 1,5 Millionen bestehenden Mieten ist somit nichtig.

 

Für bezahlbare Mieten braucht Berlin mehr Wohnraum

Der Mietendeckel sollte den stetigen Anstieg der Mieten in Berlin dämpfen und es auch Menschen mit geringerem Einkommen ermöglichen, in der Hauptstadt bezahlbaren Wohnraum zu finden. Kritiker des Mietendeckels betonten immer wieder, dass wegen des Mietendeckels Miet- zu Eigentumswohnungen umgewandelt und so der Wohnungsmarkt geschrumpft würde, außerdem würden Bauvorhaben auf Eis gelegt, weil die Deckelung der Mieten Investoren abschreckt.

Es bleibt abzuwarten, ob nun wirklich wieder mehr Wohnungen auf den Markt kommen. Möglich scheint auch, „dass Berlin potenzielle Investoren, die den Neubau stemmen müssten, nachhaltig verprellt hat“, so Irina Berenfeld von LBS Research. Ohne die Schaffung von neuen Wohnraum, wird mit einer Entspannung länger nicht zu rechnen sein.

Mehr Bauraum statt Regulierungen

Ein neuer Ansatz muss her, denn in Berlin fehlen gut 145.000 Wohnungen und die Nachfrage übersteigt das Angebot immens. Vom Bund wird nun eine neue Lösung erwartet. Laut LBS könnte sie darin bestehen, mehr Bauland zur Verfügung zu stellen. Wie die meisten Ballungsräume benötigt Berlin mehr zusätzlichen Wohnraum – in der Innenstadt und im Speckgürtel. Die Neuerrichtung von Wohnungen sei der „beste Mieterschutz“, findet auch Bundesinnenminister Horst Seehofer. Er nannte in der ARD-Tagesschau den Mietendeckel den falschen Ansatz. „Im vergangenen Jahr sei mit 300.000 Wohnungen so viel Wohnraum neu gebaut worden wie seit 20 Jahren nicht mehr.“

 

Kein Neuversuch der Mietenbegrenzung in Sicht

Neue Versuche, die Mietpreise zu begrenzen, sind derzeit nicht in Sicht – und vermutlich wird sich das so schnell auch nicht ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat Alleingängen der Länder einen Riegel vorgeschoben und auf die bundesweit geltende Mietpreisbremse verwiesen. Während die Sorgen vieler Wohnungssuchenden nun nicht kleiner werden, fürchten etliche Berlinerinnen und Berlin mögliche Nachzahlungen. Wir haben deshalb die wichtigsten Antworten für Sie im Überblick.

Häufige Fragen und Antworten

Wer ist von dem Urteil betroffen?

Mieter von 1,5 Millionen Berliner Wohnungen hatten vorübergehend vom Mietendeckel profitiert. Wer Mieterin oder Mieter einer dieser Wohnungen ist und eine Mietsenkung erhalten hat, muss nun mit Nachzahlungen und der Rückkehr zum eigentlichen Mietpreis rechnen.  

Drohen nun hohe Nachzahlungen?

Sollten Sie als Bestandsmieter gelten und Ihre Miete nach Inkrafttreten des Mietendeckels im Februar 2020 gesenkt worden sein, müssen Sie die Differenz möglicherweise rückwirkend nachzahlen. Dies ist allerdings bisher noch nicht fest beschlossen. Viele Mieterinnen und Mieter haben dazu auch einen „Schattenmietvertrag“ erhalten und unterzeichnet, in dem die genauen Summen aufgelistet sind – meist der gedeckelte und der marktübliche Preis.  

Ab wann muss nachgezahlt werden?

Wie der Rundfunk-Berlin-Brandenburg (RBB) berichtete, besteht laut Mieterverein „eine alsbaldige Rückzahlpflicht der Differenzbeträge“. Die Mietergemeinschaft Berlins geht sogar von einer mit Beschluss fälligen Rückzahlung aus.

Was ist, wenn ich die Nachzahlung finanziell nicht stemmen kann? Gibt es Unterstützung vom Staat?

Sollten Sie es derzeit finanziell nicht stemmen können, die Rückzahlung auf einen Schlag zu leisten, so wird dringend dazu geraten, mit dem Vermieter direkt Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise können Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart werden. Auch vom Staat soll es Hilfe geben. Laut RBB ist ein Härte- oder Notfallfonds für Betroffene im Gespräch, die "Sicher-Wohnen-Hilfe". Jedoch wird diese Unterstützung nicht für alle gelten. Aktuell wird mit etwa 40.000 Menschen gerechnet, die darauf angewiesen sein könnten. Bisher ist außerdem unklar, ob die Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten oder nicht.  

Darf ich warten, bis mein Vermieter auf mich zukommt?

Nein, Sie müssen auch ohne direkte Aufforderung des Vermieters die Differenz begleichen. Allerdings sollten Sie Ihren Mietvertrag checken, ob dort eventuell andere Vereinbarungen zu finden sind. Beim Vermieter können Sie auch die konkrete Höhe der Rückzahlung im Detail erfragen.  

Wie aktualisiere ich einen Dauerauftrag?

Daueraufträge lassen sich ändern oder auch ganz löschen. Am einfachsten geht das über Ihr Online-Banking.

Was ist der Unterschied zwischen der Mietpreisbremse und dem Mietendeckel?

Die Mietpreisbremse trat 2015 auf bundesweiter Ebene in Kraft. Die geforderte Miete von Neubezügen darf demnach höchstens 10 Prozent über der marktüblichen Miete laut Mietspiegel liegen. Der Mietendeckel hingegen galt seit 2020 nur in Berlin. Infolge dieses Mietenstopps wurden die Mieten auf dem Stand von Juni 2019 „eingefroren“. Geplant war, diesen Entschluss für fünf Jahre gelten zu lassen. Dadurch wurden auch Mieten, die zu hoch angesetzt waren, deutlich gesenkt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Senkung hinfällig.  

Gilt die Mietpreisbremse noch?

Ja, diese gilt weiterhin. Mietpreise dürfen auf nicht mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.  

Was gilt für neue Mietverträge?

Wer nach Inkrafttreten des Mietendeckels einen Mietvertrag in der Hauptstadt unterzeichnet hat, hat oft einen Vertrag mit einer Schattenmiete erhalten. Die dort genannte Summe tritt nun in Kraft und muss von Ihnen als reguläre Miete gezahlt werden. Allerdings wird noch darüber debattiert, ob Differenzen beglichen werden sollen.  

(Stand 19.04.2021)

Ihr nächster Schritt:

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